Vorschau kostenlos - ohne Registrierung - nur lesend

Krypto-Steuerrechner Österreich

Wähle deine Börse, lade den vollständigen CSV-Export hoch und ergänze optional MetaMask, Phantom oder Wallet-Adressen. In Minuten erhältst du eine EUR-Vorschau mit 27,5 % Sondersteuersatz, gleitendem Durchschnittspreis und der Trennung von Alt- und Neuvermögen.

Vorschau sofort Ohne Registrierung 27,5 % Sondersteuersatz Tausch nicht steuerpflichtig Steuerjahre 2024, 2025 und 2026
Schritt 1
Land wählen

Wendet die richtigen Steuerregeln von Anfang an an.

Schritt 2
Steuerjahr wählen

Vorschau für das Jahr, das du erklären möchtest.

Schritte 3-5

Deine Daten für eine sofortige Vorschau

Beginne mit dem CSV-Export deiner Börse oder mit einer Wallet-Adresse. Beides lässt sich kombinieren, damit Anschaffungskosten, DeFi und On-Chain-Bewegungen vollständiger abgedeckt sind.

CSV oder Wallet Kombinierbar Ohne Konto
Börsen-Daten
Börse wählen und CSV hochladen

Die Auswahl stellt sicher, dass Spalten und Transaktionstypen deiner Datei richtig gelesen werden. Lade den vollständigen Export ab Kontoeröffnung hoch.

CSV hier ablegen
Wähle oben die Börse, exportiere den vollständigen Transaktionsverlauf und ziehe die Datei hierher, oder .

Börse auswählen und den Verlauf von der Kontoeröffnung bis heute exportieren:

  • Binance: Wallet → Asset-Verlauf → Transaktionshistorie exportieren → Kontoeröffnung bis heute → Generieren
  • Coinbase: accounts.coinbase.com → Statements (Kontoauszüge) → benutzerdefinierten Auszug erstellen → Kontoeröffnung bis heute, CSV
  • Kraken: Profilsymbol → Dokumente → Export erstellen → Typ Ledger, vollständige Historie, CSV → Export generieren (kommt als Zip-Datei)
  • Andere Börsen: Exportiere die vollständige Transaktionshistorie als CSV. Alle unterstützten Börsen siehst du auf der Startseite.

Nur Wallet? Überspringe diesen Schritt und scanne direkt deine Adresse. Lade immer den vollständigen Verlauf inklusive Vorjahre hoch, damit der gleitende Durchschnittspreis korrekt berechnet wird.

Wallet- und Plattformdaten kombinieren
Optional
Wallets und manuelle Adressen

Wallets und On-Chain-Daten können optional ergänzt werden. Eigene Transfers zwischen Quellen werden beim Zusammenführen abgeglichen.

Nur lesend. EVM-Wallets schneller importieren.
Nur lesend. Solana-Wallets schneller importieren.
oder Wallet-Adresse manuell eingeben
Wallet-Adresse eingeben
📡 40+ unterstützte Netzwerke 🌐 Phantom + SPL-Verlauf ⚖ Protokollzuordnung + Prüfhilfen 💰 Max. 5 Wallets
Wähle deine Börse und lade den Börsen-CSV hoch, oder füge eine Wallet-Adresse hinzu, um die Vorschau zu starten.
Ohne Registrierung 27,5 % Sondersteuersatz Nur lesender Zugriff Krypto-zu-Krypto neutral

Steuerunterlagen im Überblick · Österreich

Leitfaden zu Steuerunterlagen lesen → · Länder vergleichen

Alle Quellen in einem Rechner

Börsen-CSV und Wallets für den Sondersteuersatz zusammenführen

Vom Börsen-Export bis zu MetaMask, Phantom und manuellen Adressen - die Vorschau ist darauf ausgelegt, einen komplexen Steuerprozess strukturiert, zuverlässig und schnell zu machen.

📈
Sondersteuersatz

27,5 % - einheitlicher Steuersatz

In Österreich gilt für Einkünfte aus Kryptowährungen (Neuvermögen) ein einheitlicher Sondersteuersatz von 27,5 %. Keine Haltefristbefreiung für nach dem 28. Feber 2021 erworbene Einheiten.

Tausch

Krypto-zu-Krypto nicht steuerpflichtig

BTC gegen ETH oder USDT gegen SOL tauschen: in Österreich grundsätzlich kein steuerpflichtiges Ereignis, wenn beide Seiten qualifizierende Kryptowerte (§ 27b EStG) sind. Die Anschaffungskosten gehen auf den neuen Token über.

🌐
Abdeckung

Wallet + Börsen-CSV kombinieren

Füge MetaMask, Phantom und manuelle Adressen zu deinem Börsen-CSV hinzu, um DeFi, On-Chain-Transfers und Aktivität auf 40+ unterstützten Netzwerken, Solana und Bitcoin abzudecken.

🏼
Alt-/Neuvermögen

Stichtag 28. Feber 2021

Altvermögen, das am oder vor dem 28. Feber 2021 erworben wurde, kann von der alten 1-Jahres-Spekulationsfrist profitieren. Für Neuvermögen gilt der Sondersteuersatz von 27,5 % unabhängig von der Haltedauer.

💰
Staking vs. Lending

Steuerliche Unterscheidung bei Zufluss

Klassische Staking-Erträge sind im Erhaltszeitpunkt nicht steuerpflichtig (Anschaffungskosten = null). Lending- und Earn-Erträge sind bei Zufluss steuerpflichtig. Das BMF unterscheidet nach dem wirtschaftlichen Inhalt.

📄
Beilage E1kv

Bericht für FinanzOnline

Krypto-Einkünfte von ausländischen Börsen sind selbst zu erklären: Einkommensteuererklärung E1 mit Beilage E1kv, eingereicht über FinanzOnline beim Finanzamt Österreich.

Kostenlose Vorschau; Kauf nur nach Sicherheitsprüfung

Bei unterstützten Börsen-CSV-Dateien zählen nur steuerpflichtige Veräußerungen und Einkünfte. Wallet-Scans werden nach erkannten Wallet-Transaktionen bepreist. Die Vorschau ist kostenlos; für 2024–2026 öffnet Checkout bei vollständigen Quelldaten entweder für einen abgabefertigen Bericht oder einen klar gekennzeichneten Prüfbericht.

Bis 50 Ereignisse
€29
51 - 100
€39
501 - 1.000
€59
1.001 - 3.000
€79
3.001 - 5.000
€99
5.001+
€129

Krypto-Steuern in Österreich berechnen: so gehst du vor

Für in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Personen werden Einkünfte aus Kryptowährungen grundsätzlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt. Neuvermögen - also Kryptowerte, die nach dem 28. Feber 2021 angeschafft wurden - unterliegt nach § 27 EStG dem Sondersteuersatz von 27,5 %, unabhängig von der Haltedauer. Ein Tausch zwischen zwei qualifizierenden Kryptowährungen ist grundsätzlich nicht steuerpflichtig (§ 27b EStG); die Anschaffungskosten des abgegebenen Tokens gehen auf den erhaltenen über. Der Rechner führt deine Börsen-Exporte und Wallet-Verläufe zusammen und ordnet sie diesen Regeln zu.

In drei Schritten zur Vorschau

  1. Börse wählen und CSV hochladen: Exportiere den Verlauf von der Kontoeröffnung bis heute, nicht nur das Steuerjahr. Nur so lässt sich der gleitende Durchschnittspreis korrekt aus allen historischen Käufen berechnen.
  2. Wallets ergänzen (optional): Verbinde MetaMask oder Phantom nur lesend oder gib bis zu fünf EVM-, Solana- oder Bitcoin-Adressen ein. Übertragungen zwischen eigenen Quellen werden beim Zusammenführen abgeglichen.
  3. Vorschau prüfen: Du siehst erkannte Transaktionen, Krypto-Einkünfte, die Abdeckung deiner Daten und den Preis, bevor du etwas bezahlst.

Die häufigsten Fehler bei der Krypto-Steuer in Österreich

  1. Krypto-zu-Krypto-Tausch als steuerpflichtig werten: Anders als in Deutschland löst ein Tausch zwischen qualifizierenden Kryptowährungen in Österreich keine Steuerpflicht aus. Steuerpflichtig wird ein Vorgang erst beim Verkauf in Fiat-Währung, bei der Zahlung mit Krypto für Waren oder Dienstleistungen oder beim Tausch in einen nicht qualifizierenden Vermögenswert.
  2. FIFO statt gleitender Durchschnittspreis anwenden: Österreich sieht den gleitenden Durchschnittspreis vor, berechnet wallet- bzw. kontoweise in EUR. Ein FIFO-Ansatz kann die Steuerlast falsch berechnen, weil er einen anderen Einstandspreis ermittelt.
  3. Altvermögen und Neuvermögen vermischen: Wer schon vor 2021 Kryptowährungen gehalten hat, muss zwischen Altvermögen (Spekulationsfrist-Befreiung möglich) und Neuvermögen (keine Befreiung) unterscheiden. Ohne klare Trennung lässt sich weder der Durchschnittspreis noch eine allfällige Steuerfreiheit korrekt berechnen.

Wie Krypto-Transaktionen in Österreich besteuert werden

Österreich besteuert nicht nach Anzahl der Trades, sondern nach Art des Ereignisses: Der Verkauf gegen Euro oder Fremdwährung, die Zahlung für Waren oder Dienstleistungen und der Tausch in einen nicht qualifizierenden Vermögenswert sind mit 27,5 % steuerpflichtig. Ein Krypto-zu-Krypto-Tausch zwischen qualifizierenden Kryptowährungen, bloßes Halten und Transfers zwischen eigenen Wallets lösen dagegen keine Steuer aus.

Gleitender Durchschnittspreis und Sondersteuersatz

Die Anschaffungskosten werden mit dem gleitenden Durchschnittspreis ermittelt, berechnet wallet- bzw. kontoweise in EUR: Bei jedem Zukauf wird der durchschnittliche Einstandspreis der gehaltenen Einheiten neu berechnet. FIFO gilt laut EStR nur als Fallback für besondere Veräußerungsreihenfolgen; LIFO ist nicht vorgesehen. Auf realisierte Gewinne und auf laufende Krypto-Einkünfte wie Lending oder Mining fällt einheitlich der Sondersteuersatz von 27,5 % an.

Staking, Lending und DeFi

Klassisches Staking, Airdrops, Bounties und Hard Forks sind bei Zufluss nicht steuerpflichtig; die Token erhalten Anschaffungskosten von null EUR, und beim späteren Verkauf ist der volle Erlös mit 27,5 % steuerpflichtig. Lending-Erträge, DeFi-Erträge und Mining sind dagegen bei Zufluss steuerpflichtig: Der EUR-Wert im Zuflusszeitpunkt gilt als Einkünfte und gleichzeitig als Anschaffungskosten. Maßgeblich ist laut BMF der wirtschaftliche Inhalt, nicht der Produktname - auch als "Staking" vermarktete Produkte können steuerlich als Lending gelten. Bitte kläre die konkrete Einordnung mit einem Wirtschaftstreuhänder.

Meldepflicht der Anbieter ab 2026: Krypto-MPfG

Das Krypto-Meldepflichtgesetz (Krypto-MPfG) ist mit 1. Jänner 2026 in Kraft getreten und setzt den EU-Rahmen zum automatischen Informationsaustausch über Krypto-Vermögenswerte um. In Österreich tätige Krypto-Serviceanbieter müssen jährlich aggregierte Nutzerdaten an die Finanzverwaltung melden; die erste Meldung für das Meldejahr 2026 ist bis zum 31. Juli 2027 fällig. Das Gesetz erhebt selbst keine Steuer, sondern schafft Transparenz gegenüber dem Finanzamt. Deine eigene Erklärungspflicht über die Beilage E1kv besteht davon unabhängig.

Rechner für einzelne Börsen

Bitpanda · Binance · Coinbase · Kraken

Auch verfügbar: alle Steuerrechner für Österreich, der Leitfaden zur Krypto-Steuer in Österreich, die Seite zu Altvermögen und Neuvermögen, zum gleitenden Durchschnittspreis und zu Staking vs. Lending.

Steuerprüfung

Offizielle Steuerquellen für Österreich

Zuletzt geprüft: . Wir prüfen die österreichische steuerliche Behandlung auf dieser Seite gegen die offiziellen BMF-Materialien zu Kryptowährungen und die EStR, bevor wir Seitentexte oder Berichtsannahmen veröffentlichen. DYOR.tax ist Steuersoftware, keine persönliche Steuerberatung.

Häufig gestellte Fragen

Wähle deine Börse aus, lade den vollständigen CSV-Export hoch und ergänze optional MetaMask, Phantom oder Wallet-Adressen. Die kostenlose Vorschau zeigt erkannte Transaktionen, Krypto-Einkünfte, die Abdeckung deiner Daten und den Preis, bevor du etwas bezahlst.

CSV-Exporte von Bitpanda, Binance, Coinbase, Kraken, Bybit, OKX, Crypto.com, Bitstamp, KuCoin, Gate.io, MEXC und Revolut. Dazu kommen MetaMask und weitere EVM-Wallets, Phantom und Solana-Adressen sowie Bitcoin-Adressen. Der Wallet-Scan ist nur lesend.

Nein. Du kannst nur eine Börsen-CSV hochladen, nur eine Wallet-Adresse scannen oder beides kombinieren. Eine Wallet-Verbindung ist nur lesend; es werden keine Private Keys und keine Freigaben zum Ausgeben benötigt.

Einkünfte aus Kryptowährungen (Neuvermögen, erworben nach dem 28. Feber 2021) werden nach § 27 EStG mit dem Sondersteuersatz von 27,5 % besteuert. Altvermögen, das am oder vor dem 28. Feber 2021 erworben wurde, kann von der alten 1-Jahres-Spekulationsfrist profitieren. Ein Krypto-zu-Krypto-Tausch ist bei qualifizierenden Kryptowerten grundsätzlich nicht steuerpflichtig.

Dieser Stichtag trennt Altvermögen (erworben am oder vor dem 28. Feber 2021) von Neuvermögen (erworben danach). Für Altvermögen gilt noch die alte Spekulationsregelung: Ein Verkauf nach mehr als einem Jahr Haltedauer kann steuerfrei sein. Für Neuvermögen gilt grundsätzlich der Sondersteuersatz von 27,5 %, unabhängig von der Haltedauer.

Der gleitende Durchschnittspreis wird laufend ab dem ersten Kauf berechnet. Fehlen frühere Käufe, kann der Durchschnittspreis für spätere Verkäufe nicht korrekt ermittelt werden. Exportiere deshalb den Zeitraum von der Kontoeröffnung bis heute.

Die Vorschau ist kostenlos. Für 2024–2026 kann ein abgabefertiger Steuerbericht oder ein klar gekennzeichneter Prüfbericht gekauft werden. Börsen, Wallets, Altvermögen, Rewards, eigene Transfers und Regelbesteuerung werden anhand der Quelldaten und deiner Steuerangaben geprüft.

Verwandte Rechner