Krypto-Steuern in Österreich berechnen: so gehst du vor
Für in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Personen werden Einkünfte aus Kryptowährungen grundsätzlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt. Neuvermögen - also Kryptowerte, die nach dem 28. Feber 2021 angeschafft wurden - unterliegt nach § 27 EStG dem Sondersteuersatz von 27,5 %, unabhängig von der Haltedauer. Ein Tausch zwischen zwei qualifizierenden Kryptowährungen ist grundsätzlich nicht steuerpflichtig (§ 27b EStG); die Anschaffungskosten des abgegebenen Tokens gehen auf den erhaltenen über. Der Rechner führt deine Börsen-Exporte und Wallet-Verläufe zusammen und ordnet sie diesen Regeln zu.
In drei Schritten zur Vorschau
- Börse wählen und CSV hochladen: Exportiere den Verlauf von der Kontoeröffnung bis heute, nicht nur das Steuerjahr. Nur so lässt sich der gleitende Durchschnittspreis korrekt aus allen historischen Käufen berechnen.
- Wallets ergänzen (optional): Verbinde MetaMask oder Phantom nur lesend oder gib bis zu fünf EVM-, Solana- oder Bitcoin-Adressen ein. Übertragungen zwischen eigenen Quellen werden beim Zusammenführen abgeglichen.
- Vorschau prüfen: Du siehst erkannte Transaktionen, Krypto-Einkünfte, die Abdeckung deiner Daten und den Preis, bevor du etwas bezahlst.
Die häufigsten Fehler bei der Krypto-Steuer in Österreich
- Krypto-zu-Krypto-Tausch als steuerpflichtig werten: Anders als in Deutschland löst ein Tausch zwischen qualifizierenden Kryptowährungen in Österreich keine Steuerpflicht aus. Steuerpflichtig wird ein Vorgang erst beim Verkauf in Fiat-Währung, bei der Zahlung mit Krypto für Waren oder Dienstleistungen oder beim Tausch in einen nicht qualifizierenden Vermögenswert.
- FIFO statt gleitender Durchschnittspreis anwenden: Österreich sieht den gleitenden Durchschnittspreis vor, berechnet wallet- bzw. kontoweise in EUR. Ein FIFO-Ansatz kann die Steuerlast falsch berechnen, weil er einen anderen Einstandspreis ermittelt.
- Altvermögen und Neuvermögen vermischen: Wer schon vor 2021 Kryptowährungen gehalten hat, muss zwischen Altvermögen (Spekulationsfrist-Befreiung möglich) und Neuvermögen (keine Befreiung) unterscheiden. Ohne klare Trennung lässt sich weder der Durchschnittspreis noch eine allfällige Steuerfreiheit korrekt berechnen.
Wie Krypto-Transaktionen in Österreich besteuert werden
Österreich besteuert nicht nach Anzahl der Trades, sondern nach Art des Ereignisses: Der Verkauf gegen Euro oder Fremdwährung, die Zahlung für Waren oder Dienstleistungen und der Tausch in einen nicht qualifizierenden Vermögenswert sind mit 27,5 % steuerpflichtig. Ein Krypto-zu-Krypto-Tausch zwischen qualifizierenden Kryptowährungen, bloßes Halten und Transfers zwischen eigenen Wallets lösen dagegen keine Steuer aus.
Gleitender Durchschnittspreis und Sondersteuersatz
Die Anschaffungskosten werden mit dem gleitenden Durchschnittspreis ermittelt, berechnet wallet- bzw. kontoweise in EUR: Bei jedem Zukauf wird der durchschnittliche Einstandspreis der gehaltenen Einheiten neu berechnet. FIFO gilt laut EStR nur als Fallback für besondere Veräußerungsreihenfolgen; LIFO ist nicht vorgesehen. Auf realisierte Gewinne und auf laufende Krypto-Einkünfte wie Lending oder Mining fällt einheitlich der Sondersteuersatz von 27,5 % an.
Staking, Lending und DeFi
Klassisches Staking, Airdrops, Bounties und Hard Forks sind bei Zufluss nicht steuerpflichtig; die Token erhalten Anschaffungskosten von null EUR, und beim späteren Verkauf ist der volle Erlös mit 27,5 % steuerpflichtig. Lending-Erträge, DeFi-Erträge und Mining sind dagegen bei Zufluss steuerpflichtig: Der EUR-Wert im Zuflusszeitpunkt gilt als Einkünfte und gleichzeitig als Anschaffungskosten. Maßgeblich ist laut BMF der wirtschaftliche Inhalt, nicht der Produktname - auch als "Staking" vermarktete Produkte können steuerlich als Lending gelten. Bitte kläre die konkrete Einordnung mit einem Wirtschaftstreuhänder.
Meldepflicht der Anbieter ab 2026: Krypto-MPfG
Das Krypto-Meldepflichtgesetz (Krypto-MPfG) ist mit 1. Jänner 2026 in Kraft getreten und setzt den EU-Rahmen zum automatischen Informationsaustausch über Krypto-Vermögenswerte um. In Österreich tätige Krypto-Serviceanbieter müssen jährlich aggregierte Nutzerdaten an die Finanzverwaltung melden; die erste Meldung für das Meldejahr 2026 ist bis zum 31. Juli 2027 fällig. Das Gesetz erhebt selbst keine Steuer, sondern schafft Transparenz gegenüber dem Finanzamt. Deine eigene Erklärungspflicht über die Beilage E1kv besteht davon unabhängig.
Rechner für einzelne Börsen
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Auch verfügbar: alle Steuerrechner für Österreich, der Leitfaden zur Krypto-Steuer in Österreich, die Seite zu Altvermögen und Neuvermögen, zum gleitenden Durchschnittspreis und zu Staking vs. Lending.