27,5 % Sondersteuersatz, gleitender Durchschnittspreis und die Nicht-Steuerpflicht des Krypto-zu-Krypto-Tauschs werden in der Vorschau berücksichtigt. Bitpanda, Binance, Coinbase und Kraken - ohne Registrierung.
27,5 % Sondersteuersatz, gleitender Durchschnittspreis und Altvermögen/Neuvermögen-Split - in der Vorschau für Österreich berücksichtigt.
Bitpanda ist eine der führenden österreichischen Krypto-Plattformen mit Sitz in Wien. Lade den vollständigen Bitpanda-CSV direkt hoch und kombiniere ihn bei Bedarf mit Wallets und weiteren Börsen.
Coinbase-CSV, Advanced, Earn und Rewards zusammen mit optionalen Wallets und weiteren Börsen auswerten.
Binance Spot, Convert, Simple Earn, Launchpool und Rewards zusammen mit optionalen Wallets auswerten.
Kraken-Ledger, Staking und Rewards zusammen mit optionalen Wallets und weiteren Börsen auswerten.
EVM-, Solana- und Bitcoin-Adressen können allein oder zusammen mit mehreren Börsen-CSVs analysiert werden. Eigene Transfers zwischen Quellen werden abgeglichen.
CSV-Upload mit österreichischen Steuerregeln für weitere Krypto-Börsen.
Spot-Käufe, -Verkäufe, Easy Earn und Rewards aus dem vollständigen Bybit-CSV. Offene Einordnungen werden im Prüfbericht ausgewiesen.
Spot-Käufe, -Verkäufe, Earn und Rewards aus dem vollständigen OKX-CSV. Offene Einordnungen werden im Prüfbericht ausgewiesen.
Spot-Käufe, -Verkäufe, Earn und Card-Rewards aus dem vollständigen Crypto.com-CSV. Offene Einordnungen werden im Prüfbericht ausgewiesen.
Spot-Handel, Fiat-Einzahlungen und SEPA. EU-regulierter Anbieter. CSV-Export über Account > Activity > Export.
Spot-Käufe, -Verkäufe, Earn, Staking und Rewards aus dem vollständigen KuCoin-CSV. Offene Einordnungen werden im Prüfbericht ausgewiesen.
Spot-Käufe, -Verkäufe, Earn und Rewards aus dem vollständigen Gate.io-CSV. Offene Einordnungen werden im Prüfbericht ausgewiesen.
Spot, Futures, ETF-Produkte und weitere Vorgänge aus dem vollständigen MEXC-CSV. Offene Einordnungen werden im Prüfbericht ausgewiesen; unbekannte Datenzeilen werden nicht stillschweigend übernommen.
Krypto-Käufe und -Verkäufe über die Revolut-App. CSV-Export über Profil > Dokumente > Kontoauszug > Krypto.
Diese Regeln bestimmen, welche Transaktionen in Österreich grundsätzlich steuerpflichtig sind und welche nur die Kostenbasis fortführen.
Kryptowährungen werden als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 27 EStG erfasst. Der einheitliche Sondersteuersatz von 27,5 % gilt für Neuvermögen (erworben nach dem 28. Feber 2021).
Ein Tausch zwischen qualifizierenden Kryptowährungen (§ 27b EStG) ist in Österreich grundsätzlich kein steuerpflichtiges Ereignis. Die Anschaffungskosten gehen auf den neuen Token über. Das unterscheidet Österreich klar von Deutschland.
Österreich sieht den gleitenden Durchschnittspreis vor, berechnet wallet-weise in EUR. Bei jedem Zukauf wird der EUR-Durchschnittspreis aller gehaltenen Einheiten aktualisiert. FIFO als Fallback, kein LIFO.
Altvermögen (erworben am oder vor dem 28. Feber 2021) kann von der alten 1-Jahres-Spekulationsfrist profitieren. Für Neuvermögen gilt grundsätzlich der Sondersteuersatz von 27,5 %, unabhängig von der Haltedauer.
Klassische Staking-Erträge sind in Österreich im Erhaltszeitpunkt nicht steuerpflichtig - Anschaffungskosten null. Erst beim Verkauf entsteht ein Gewinn. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu Deutschland und Italien.
Lending-Erträge und Mining-Erträge sind in Österreich bei Zufluss steuerpflichtig. Der EUR-Wert im Zuflusszeitpunkt gilt als Einkünfte und gleichzeitig als Anschaffungskosten.
Krypto-Einkünfte von ausländischen Börsen sind selbst zu erklären: Einkommensteuererklärung E1 mit Beilage E1kv, eingereicht über FinanzOnline beim Finanzamt Österreich. Nicht wie Deutschland (Anlage SO) oder Anlage KAP.
Das Krypto-MPfG setzt die europäische DAC8-Richtlinie um. In Österreich tätige Krypto-Serviceanbieter müssen ab 2026 aggregierte Nutzerdaten melden. Erste Meldung für 2026: 31. Juli 2027.
Bei Börsen-CSVs zählen steuerpflichtige Veräußerungen und Einkünfte; Wallet-Scans werden nach erkannten Wallet-Transaktionen bepreist. Die Vorschau ist kostenlos. Für 2024–2026 ist je nach geklärten Steuerfakten ein abgabefertiger Steuerbericht oder ein klar gekennzeichneter Prüfbericht verfügbar.
Einkünfte aus Kryptowährungen (Neuvermögen) werden nach § 27 EStG mit dem Sondersteuersatz von 27,5 % besteuert. Altvermögen, das am oder vor dem 28. Feber 2021 erworben wurde, kann von der alten 1-Jahres-Spekulationsfrist profitieren. Ein Krypto-zu-Krypto-Tausch ist bei qualifizierenden Kryptowerten (§ 27b EStG) grundsätzlich nicht steuerpflichtig.
Drei wesentliche Unterschiede: Österreich besteuert Krypto-Einkünfte mit einem einheitlichen Sondersteuersatz von 27,5 %, Deutschland verwendet den progressiven Einkommensteuersatz bis 45 %. In Österreich ist ein Krypto-zu-Krypto-Tausch grundsätzlich nicht steuerpflichtig, in Deutschland schon. Österreich sieht den gleitenden Durchschnittspreis als Kostenbasis vor, Deutschland eine BMF-Hybridmethode aus FIFO und Durchschnitt.
Dieser Stichtag trennt Altvermögen (erworben am oder vor dem 28. Feber 2021) von Neuvermögen (erworben danach). Für Altvermögen gilt noch die alte Spekulationsregelung: Ein Verkauf nach mehr als einem Jahr Haltedauer kann steuerfrei sein. Für Neuvermögen gilt grundsätzlich der Sondersteuersatz von 27,5 %, unabhängig von der Haltedauer.
Klassische Staking-Erträge sind in Österreich im Erhaltszeitpunkt nicht steuerpflichtig. Die Anschaffungskosten der erhaltenen Staking-Token sind null. Beim späteren Verkauf ist der volle Erlös als steuerpflichtiger Gewinn anzusetzen. Lending-Erträge sind hingegen bei Zufluss steuerpflichtig. Bitte kläre die konkrete Einordnung mit einem Wirtschaftstreuhänder.
Österreich sieht für Kryptowerte den gleitenden Durchschnittspreis vor, berechnet wallet-weise in EUR. Beim Zukauf weiterer Einheiten wird der durchschnittliche Einstandspreis laufend angepasst. FIFO gilt laut EStR als Fallback-Methode. LIFO ist in den österreichischen Steuergrundlagen nicht vorgesehen.