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DYOR.tax / Österreich

Krypto-Steuer in Österreich.
Rechner, Unterlagen & Leitfäden.

  • Vorschau kostenlos
  • Ohne Registrierung
  • 27,5 % Sondersteuersatz
  • Tausch nicht steuerpflichtig
  • Beilage E1kv
  • Steuerjahre 2024, 2025 und 2026
Schritt 1
Land wählen

Wendet die richtigen Steuerregeln von Anfang an an.

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Steuerjahr wählen

Vorschau für das Jahr, das du erklären möchtest.

Schritte 3-5

Deine Daten für eine sofortige Vorschau

Beginne mit dem CSV-Export deiner Börse oder mit einer Wallet-Adresse. Beides lässt sich kombinieren, damit Anschaffungskosten, DeFi und On-Chain-Bewegungen vollständiger abgedeckt sind.

CSV oder Wallet Kombinierbar Ohne Konto
Börsen-Daten
Börse wählen und CSV hochladen

Die Auswahl stellt sicher, dass Spalten und Transaktionstypen deiner Datei richtig gelesen werden. Lade den vollständigen Export ab Kontoeröffnung hoch.

CSV hier ablegen
Wähle oben die Börse, exportiere den vollständigen Transaktionsverlauf und ziehe die Datei hierher, oder .

Börse auswählen und den Verlauf von der Kontoeröffnung bis heute exportieren:

  • Binance: Assets → Asset-Verlauf → Transaktionshistorie exportieren → Anpassen (über 6 Monate) → Generieren
  • Coinbase: Profilsymbol → Einstellungen → Konten → Statements → benutzerdefinierter Auszug, CSV
  • Kraken: Profilsymbol → Dokumente → Export erstellen → Ledgers, CSV → Generate (eine .zip zuerst entpacken)
  • Andere Börsen: Exportiere die vollständige Transaktionshistorie als CSV. Alle unterstützten Börsen siehst du auf der Startseite.

Nur Wallet? Überspringe diesen Schritt und scanne direkt deine Adresse. Lade immer den vollständigen Verlauf inklusive Vorjahre hoch, damit der gleitende Durchschnittspreis korrekt berechnet wird.

Wallet- und Plattformdaten kombinieren
Optional
Wallets und manuelle Adressen

Wallets und On-Chain-Daten können optional ergänzt werden. Eigene Transfers zwischen Quellen werden beim Zusammenführen abgeglichen.

Nur lesend. EVM-Wallets schneller importieren.
Nur lesend. Solana-Wallets schneller importieren.
oder Wallet-Adresse manuell eingeben
Wallet-Adresse eingeben
📡 40+ unterstützte Netzwerke 🌐 Phantom + SPL-Verlauf ⚖ Protokollzuordnung + Prüfhilfen 💰 Max. 5 Wallets
Wähle deine Börse und lade den Börsen-CSV hoch, oder füge eine Wallet-Adresse hinzu, um die Vorschau zu starten.
Ohne Registrierung 27,5 % Sondersteuersatz Nur lesender Zugriff Krypto-zu-Krypto neutral

Diesen Rechner auf eigener Seite öffnen →

Starte direkt mit dem Rechner: Börsen-CSV hochladen oder Wallet-Adresse hinzufügen und eine kostenlose EUR-Vorschau erhalten. Darunter findest du die Unterlagen für E1 und E1kv, alle Rechner für Börsen sowie die wichtigsten Regeln zu Sondersteuersatz, Altvermögen und gleitendem Durchschnittspreis.

27,5 % Sondersteuersatz, gleitender Durchschnittspreis und die Nicht-Steuerpflicht des Krypto-zu-Krypto-Tauschs werden in der Vorschau berücksichtigt. Bitpanda, Binance, Coinbase und Kraken - ohne Registrierung.

STARTE MIT DEINEM LAND

E1 / E1kv bei Erklärungspflicht.
Die Unterlagen hinter der Erklärung.

Veranlagungspflichtige Kapitaleinkünfte sind in der Einkommensteuererklärung und der Beilage E1kv zu prüfen. Ein endbesteuernder KESt-Abzug kann die Steuerschuld bereits abgelten. Offizielle Quellen →

Leitfaden zu den Steuerunterlagen ansehen: Österreich →
Bezugszeitraum: 2025

1. Jänner 2025 – 31. Dezember 2025

Währung: EUR

Das neue Regime erfasst grundsätzlich Anschaffungen nach dem 28. Februar 2021. Altbestand und der jeweilige KESt-Status müssen getrennt betrachtet werden.

STEUERRECHNER

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27,5 % Sondersteuersatz, gleitender Durchschnittspreis und Altvermögen/Neuvermögen-Split - in der Vorschau für Österreich berücksichtigt.

WEITERE BÖRSEN

Mehr Steuerrechner für Österreich

CSV-Upload mit österreichischen Steuerregeln für weitere Krypto-Börsen.

Verfügbare Berichte hängen vom gewählten Jahr und den unterstützten Eingaben ab. Ein Leitfaden zu offiziellen Regeln bedeutet nicht, dass das Produkt jedes Formular oder jede steuerliche Anpassung erzeugt.

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LEITFÄDEN

Was du als Nächstes prüfen solltest.

ÖSTERREICHISCHE STEUERREGELN

Das Wichtigste zur Krypto-Steuer in Österreich

Diese Regeln bestimmen, welche Transaktionen in Österreich grundsätzlich steuerpflichtig sind und welche nur die Kostenbasis fortführen.

Klassifizierung

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Kryptowährungen werden als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 27 EStG erfasst. Der einheitliche Sondersteuersatz von 27,5 % gilt für Neuvermögen (erworben nach dem 28. Feber 2021).

Tausch

Krypto-zu-Krypto nicht steuerpflichtig

Ein Tausch zwischen qualifizierenden Kryptowährungen (§ 27b EStG) ist in Österreich grundsätzlich kein steuerpflichtiges Ereignis. Die Anschaffungskosten gehen auf den neuen Token über. Das unterscheidet Österreich klar von Deutschland.

Kostenbasis

Gleitender Durchschnittspreis

Österreich sieht den gleitenden Durchschnittspreis vor, berechnet wallet-weise in EUR. Bei jedem Zukauf wird der EUR-Durchschnittspreis aller gehaltenen Einheiten aktualisiert. FIFO als Fallback, kein LIFO.

Altvermögen / Neuvermögen

Stichtag 28. Feber 2021

Altvermögen (erworben am oder vor dem 28. Feber 2021) kann von der alten 1-Jahres-Spekulationsfrist profitieren. Für Neuvermögen gilt grundsätzlich der Sondersteuersatz von 27,5 %, unabhängig von der Haltedauer.

Staking

Nicht steuerpflichtig bei Erhalt

Klassische Staking-Erträge sind in Österreich im Erhaltszeitpunkt nicht steuerpflichtig - Anschaffungskosten null. Erst beim Verkauf entsteht ein Gewinn. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu Deutschland und Italien.

Lending / Mining

Steuerpflichtig bei Zufluss

Lending-Erträge und Mining-Erträge sind in Österreich bei Zufluss steuerpflichtig. Der EUR-Wert im Zuflusszeitpunkt gilt als Einkünfte und gleichzeitig als Anschaffungskosten.

Steuererklärung

E1 mit Beilage E1kv via FinanzOnline

Krypto-Einkünfte von ausländischen Börsen sind selbst zu erklären: Einkommensteuererklärung E1 mit Beilage E1kv, eingereicht über FinanzOnline beim Finanzamt Österreich. Nicht wie Deutschland (Anlage SO) oder Anlage KAP.

Meldepflicht ab 2026

Krypto-MPfG / DAC8

Das Krypto-MPfG setzt die europäische DAC8-Richtlinie um. In Österreich tätige Krypto-Serviceanbieter müssen ab 2026 aggregierte Nutzerdaten melden. Erste Meldung für 2026: 31. Juli 2027.

Kostenlose Vorschau; Kauf nur nach Sicherheitsprüfung

Bei Börsen-CSVs zählen steuerpflichtige Veräußerungen und Einkünfte; Wallet-Scans werden nach erkannten Wallet-Transaktionen bepreist. Die Vorschau ist kostenlos. Für 2024–2026 ist je nach geklärten Steuerfakten ein abgabefertiger Steuerbericht oder ein klar gekennzeichneter Prüfbericht verfügbar.

Bis 50 Ereignisse
€29
51 - 100
€39
501 - 1.000
€59
1.001 - 3.000
€79
3.001 - 5.000
€99
5.001+
€129

HÄUFIGE FRAGEN

Krypto-Steuer in Österreich: die wichtigsten Fragen

Einkünfte aus Kryptowährungen (Neuvermögen) werden nach § 27 EStG mit dem Sondersteuersatz von 27,5 % besteuert. Altvermögen, das am oder vor dem 28. Feber 2021 erworben wurde, kann von der alten 1-Jahres-Spekulationsfrist profitieren. Ein Krypto-zu-Krypto-Tausch ist bei qualifizierenden Kryptowerten (§ 27b EStG) grundsätzlich nicht steuerpflichtig.

Drei wesentliche Unterschiede: Österreich besteuert Krypto-Einkünfte mit einem einheitlichen Sondersteuersatz von 27,5 %, Deutschland verwendet den progressiven Einkommensteuersatz bis 45 %. In Österreich ist ein Krypto-zu-Krypto-Tausch grundsätzlich nicht steuerpflichtig, in Deutschland schon. Österreich sieht den gleitenden Durchschnittspreis als Kostenbasis vor, Deutschland eine BMF-Hybridmethode aus FIFO und Durchschnitt.

Dieser Stichtag trennt Altvermögen (erworben am oder vor dem 28. Feber 2021) von Neuvermögen (erworben danach). Für Altvermögen gilt noch die alte Spekulationsregelung: Ein Verkauf nach mehr als einem Jahr Haltedauer kann steuerfrei sein. Für Neuvermögen gilt grundsätzlich der Sondersteuersatz von 27,5 %, unabhängig von der Haltedauer.

Klassische Staking-Erträge sind in Österreich im Erhaltszeitpunkt nicht steuerpflichtig. Die Anschaffungskosten der erhaltenen Staking-Token sind null. Beim späteren Verkauf ist der volle Erlös als steuerpflichtiger Gewinn anzusetzen. Lending-Erträge sind hingegen bei Zufluss steuerpflichtig. Bitte kläre die konkrete Einordnung mit einem Wirtschaftstreuhänder.

Österreich sieht für Kryptowerte den gleitenden Durchschnittspreis vor, berechnet wallet-weise in EUR. Beim Zukauf weiterer Einheiten wird der durchschnittliche Einstandspreis laufend angepasst. FIFO gilt laut EStR als Fallback-Methode. LIFO ist in den österreichischen Steuergrundlagen nicht vorgesehen.

Wie schneidet Österreich im Vergleich ab?

Vergleiche Bezugszeiträume, Unterlagen, Anschaffungskosten und Steuerformulare für 14 Länder. Jede Länderzeile verlinkt auf die Originalquellen der Steuerbehörden. Der Vergleich ist auf Englisch.