Produktumfang: Die Vorschau und der kostenpflichtige EUR-Unterlagenbericht sind für die allgemeinen Börsen- und Wallet-Rechner verfügbar. Sie ordnen Veräußerungen, FIFO-Haltefristen, Krypto-Einkünfte, Bestände und Prüfhinweise, berechnen aber keine endgültige deutsche Einkommensteuer. Der Polymarket-Bericht bleibt wegen der offenen Einordnung pausiert.

Deine Krypto-Steuerunterlagen, strukturiert

EUR-Veräußerungsaufzeichnungen, FIFO-Haltefristen, Krypto-Einkünfte, Bestände und Prüfpfad für Binance, Coinbase, Kraken, Bybit und Wallets - ohne endgültige Steuerberechnung.

Vorschau kostenlos Ohne Registrierung § 23 EStG 1-Jahres-Haltefrist Anlage SO Steuerjahre 2024 und 2025
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Strukturierte EUR-Unterlagen für die deutsche Steuerprüfung. Persönliche Einkommensteuer und jahresweite Freigrenzen prüfst du anschließend mit allen erforderlichen Angaben.

Binance Logo Binance

Spot, Simple Earn (Flexible und Locked), Launchpool und über 75 Transaktionstypen. Importiere den kompletten Verlauf für die korrekte Haltefrist-Berechnung.

Coinbase Logo Coinbase

Trade, Advanced (ehemals Pro), Earn und USDC Rewards. Coinbase betreibt die Coinbase Germany GmbH mit BaFin-Kryptoverwahrlizenz. CSV-Export über Statements.

Kraken Logo Kraken

Spot, Futures, Staking und Earn. Kraken ist in Deutschland weit verbreitet und hat europäische Präsenz. Ledger-Export über History oder Document Center.

Bybit Logo Bybit

Spot, Easy Earn (Flexible und Fixed) und Derivate. Bybit hat keine bestätigte deutsche EU-Niederlassung. Die Meldepflicht liegt direkt beim Nutzer.

Wallets und On-Chain

MetaMask, Phantom und Polymarket direkt auf einen Blick

Drei eigene Boxen für Wallet-Scanning, Solana-Aktivität und Prediction-Market-Fälle in Deutschland.

MetaMask Logo MetaMask

Read-only-Scan für Ethereum, Base, Arbitrum, Polygon und weitere EVM-Chains. Gut für Swaps, DeFi, Staking und Wallet-Historien, die nicht sauber im CSV landen.

Phantom Logo Phantom

Solana-Verläufe mit SPL-Token, Memecoins, Jupiter- und Raydium-Swaps sowie Staking-Erträgen für eine sauberere Deutschland-Auswertung.

Polymarket Logo Polymarket

Kostenlose Aktivitätsvorschau für Proxy-Wallet, Market Settlements und USDC-Flows. Checkout und Bericht bleiben wegen der offenen deutschen Einordnung pausiert.

Deutsche Steuerregeln

Das Wichtigste zur Krypto-Steuer in Deutschland

Die Regeln, zu denen der Bericht Aufzeichnungen und Prüfhinweise liefert. Die abschließende steuerliche Anwendung bleibt eine persönliche und jahresweite Prüfung.

Klassifizierung

Privates Veräußerungsgeschäft

Kryptowerte werden als "andere Wirtschaftsgüter" nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG erfasst. Bestätigt durch BFH IX R 3/22 vom 14. Februar 2023.

Haltefrist

Über 1 Jahr = steuerfrei

Hältst du Krypto länger als ein Jahr, sind Gewinne aus dem Verkauf steuerfrei. Innerhalb eines Jahres werden Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Freigrenze

1.000 Euro pro Jahr

Kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze. Bei weniger als 1.000 Euro Gesamtgewinn aus § 23 EStG: steuerfrei. Ab 1.000 Euro: der gesamte Betrag wird versteuert.

Steuertarif

14% bis 45% + Solidaritätszuschlag

Krypto-Gewinne unterliegen dem progressiven Einkommensteuersatz. Plus 5,5% Solidaritätszuschlag. Kein Sonderflatsatz für Krypto wie die 25% Abgeltungsteuer.

Tausch

Krypto-zu-Krypto: steuerlich relevant

BTC gegen ETH zu tauschen ist ein Veräußerungsvorgang. Steuerpflichtig ist der Gewinn jedoch nur, wenn die Haltedauer des abgegebenen Tokens unter einem Jahr liegt. Für den neuen Token beginnt die Haltefrist neu.

Steuererklärung

Anlage SO bis 31. Juli

Krypto-Gewinne innerhalb der Haltefrist werden in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) eingetragen. Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2025: 31. Juli 2026.

Staking und Lending

Sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG)

Staking-Erträge sind bei Zufluss steuerpflichtig, bewertet zum EUR-Marktwert bei Erhalt. Die erhaltenen Token gelten mit diesem Wert als angeschafft.

Meldepflicht ab 2026

KStTG / DAC8

Das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz verpflichtet Anbieter ab 2026 zur jährlichen Meldung von Nutzer- und Transaktionsdaten an das BZSt. Erste Meldung: 31. Juli 2027.

Preise

Detaillierter EUR-Unterlagenbericht, einmalig bezahlt

Die Vorschau ist kostenlos. Der PDF-Unterlagenbericht enthält EUR-Veräußerungsaufzeichnungen, FIFO-Haltefristzuordnung, Krypto-Einkünfte, Bestände und einen Prüfpfad. Er enthält keine abschließende Steuerberechnung. Bei Exchange-CSVs zählen nur steuerpflichtige Veräußerungen und Einkünfte; Wallet-Scans werden nach Wallet-Transaktionen berechnet.

Bis 50 Ereignisse
€29
51 - 100
€39
501 - 1.000
€59
1.001 - 3.000
€79
3.001 - 5.000
€99
5.001+
€129
Häufige Fragen

Krypto-Steuer in Deutschland: die wichtigsten Fragen

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowerten werden nach § 23 EStG erfasst. Verkäufe und Tausche innerhalb eines Jahres sind steuerpflichtig und werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (14-45%) plus 5,5% Solidaritätszuschlag besteuert. Nach Überschreiten der 1-Jahres-Haltefrist sind Gewinne steuerfrei.

Ein Tausch (zum Beispiel BTC gegen ETH oder USDT) ist ein steuerlich relevanter Veräußerungsvorgang. Der Veräußerungserlös entspricht dem Marktwert des erhaltenen Tokens zum Tauschzeitpunkt. Steuerpflichtig ist der Gewinn jedoch nur, wenn die Haltedauer des abgegebenen Tokens unter einem Jahr liegt. Für den neuen Token beginnt die Haltefrist mit dem Tausch neu. Das BMF hat diese Behandlung in seinem Schreiben vom 6. März 2025 bestätigt.

Die Freigrenze ist kein Freibetrag. Liegt der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) im Kalenderjahr bei weniger als 1.000 Euro, ist er steuerfrei. Ab 1.000 Euro wird der gesamte Gewinn - also nicht nur der übersteigende Teil - versteuert. Verluste und Gewinne aus verschiedenen Kryptowerten werden addiert.

Das BMF sieht FIFO (First in, first out) für die Haltefrist-Bestimmung vor und die Durchschnittsmethode für die Bewertung der Anschaffungskosten. Diese hybride Methode ist konsistent pro Wallet oder Exchange anzuwenden. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 enthält die aktuelle Verwaltungsauffassung dazu.

Ja. Staking-Erträge sind bei Zufluss steuerpflichtig als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Bewertung erfolgt zum EUR-Marktwert bei Erhalt. Die empfangenen Token gelten ab diesem Zeitpunkt als angeschafft, und die Haltefrist läuft ab dann.