Gleitender Durchschnittspreis für Kryptowährungen in Österreich

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026 · Quellen: BMF Kryptowährungen-Seite, EStR (Findok) · Für in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Personen

Anschaffungskosten automatisiert berechnen. DYOR.tax wendet den gleitenden Durchschnittspreis je Kryptowährungsadresse in EUR an und verarbeitet Binance, Coinbase, Kraken, Bitpanda und weitere Krypto-Börsen.

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Was ist der gleitende Durchschnittspreis?

Der gleitende Durchschnittspreis (englisch: moving average cost) ist die Methode, die das österreichische Steuerrecht für die Ermittlung der Anschaffungskosten bei Kryptowährungen vorsieht. Grundlage sind die EStR und die Verwaltungspraxis des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zu Kryptowährungen.

Die Idee dahinter: Alle Einheiten einer bestimmten Kryptowährung in einem Wallet werden zu einem einzigen durchschnittlichen EUR-Einstandspreis zusammengefasst. Bei jedem weiteren Kauf wird dieser Durchschnitt neu berechnet. Beim Verkauf gilt dann dieser Durchschnittspreis als Kostenbasis - nicht der konkrete Kaufpreis einzelner Chargen.

Formel und Rechenbeispiel

Der neue Durchschnittspreis errechnet sich nach jedem Zukauf wie folgt:

Neuer Durchschnittspreis = (Bestand in EUR + Neukauf in EUR) / (Bestand Einheiten + Neukauf Einheiten)

Beispiel mit Bitcoin:

Schritt BTC Preis EUR/BTC Gesamtkosten EUR Durchschnittspreis
Kauf 1 0,5 BTC 40.000 EUR 20.000 EUR 40.000 EUR/BTC
Kauf 2 + 0,3 BTC 60.000 EUR 38.000 EUR 47.500 EUR/BTC
Verkauf - 0,4 BTC 70.000 EUR Erlös: 28.000 EUR Basis: 19.000 EUR
Gewinn 28.000 - 19.000 = 9.000 EUR (steuerpflichtig mit 27,5 %) Verbleibend: 0,4 BTC zu 47.500 EUR/BTC

Kauf 2 im Detail: (20.000 + 18.000) / (0,5 + 0,3) = 38.000 / 0,8 = 47.500 EUR/BTC. Beim Verkauf von 0,4 BTC zu 70.000 EUR beträgt der Erlös 28.000 EUR, die Kostenbasis 0,4 x 47.500 = 19.000 EUR, der steuerpflichtige Gewinn damit 9.000 EUR.

Wallet-weise Berechnung

Ein zentrales Merkmal des österreichischen Ansatzes: Der Durchschnittspreis wird pro Wallet und pro Kryptowährung getrennt berechnet. Das hat praktische Konsequenzen:

Das bedeutet: Wer Coins auf mehrere Wallets verteilt, muss die Kostenbasis für jede Wallet separat nachhalten. Ein Steuerrechner wie DYOR.tax übernimmt diese Berechnung automatisch, vorausgesetzt der vollständige Transaktionsverlauf wird hochgeladen.

Krypto-zu-Krypto-Tausch und Kostenbasis

Hier liegt ein wesentlicher Unterschied zu Deutschland. In Österreich ist ein Tausch zwischen zwei qualifizierenden Kryptowährungen im Sinne des § 27b EStG kein steuerpflichtiges Ereignis. Die EUR-Kostenbasis des abgegebenen Tokens geht auf den erhaltenen Token über.

Konkret heißt das: Tauschst du 0,1 ETH (Anschaffungskosten 250 EUR) gegen SOL, übernimmt die SOL-Position die Kostenbasis von 250 EUR. Beim späteren Verkauf des SOL ist dann 250 EUR die Ausgangsposition für die Gewinnermittlung - nicht der EUR-Wert des SOL im Tauschzeitpunkt.

Steuerpflichtig wird ein Vorgang erst beim Tausch in Fiat-Währung, bei der Zahlung für Waren oder Dienstleistungen oder beim Tausch in Vermögenswerte, die nicht als Kryptowährungen im Sinne von § 27b EStG qualifizieren. Bitte prüfe im konkreten Fall mit einem Wirtschaftstreuhänder, ob ein Vermögenswert als Kryptowährung eingestuft wird.

FIFO und die Grenzen des gleitenden Durchschnittspreises

Der gleitende Durchschnittspreis ist nach KryptowährungsVO § 2 die Bewertungsmethode für Einheiten derselben Kryptowährung auf derselben Kryptowährungsadresse bzw. Wallet. Bestimmte Einheiten werden davon ausgenommen: Altbestand vor dem 28. Feber 2021 (Neuvermögen/Altvermögen-Trennung) sowie Fälle gemäß § 93 Abs. 4a Z 2 EStG mit pauschal angesetzten Anschaffungskosten. Für diese gilt die allgemeine Veräußerungsreihenfolge, bei der FIFO als gesetzliche Zweifelsregel zur Anwendung kommen kann.

LIFO (Last-in-first-out) ist nach der österreichischen KryptowährungsVO nicht als Standardmethode vorgesehen. Für die allermeisten Nutzer mit Neuvermögen im selben Wallet gilt ausschließlich der gleitende Durchschnittspreis.

Staking, Airdrops und ihre Kostenbasis

Klassische Staking-Erträge und Airdrops sind in Österreich im Erhaltszeitpunkt nicht steuerpflichtig. Diese Token gehen mit Anschaffungskosten von null EUR in die Wallet ein. Da der gleitende Durchschnittspreis alle Zugänge desselben Tokens im selben Wallet zusammenfasst, fließen auch Null-EUR-Zugänge in den Durchschnitt ein - und reduzieren ihn. Das bedeutet: Staking-Rewards, die zu einer bestehenden Kaufposition hinzukommen, senken den Durchschnittspreis. Beim späteren Verkauf wird der Gewinn auf Basis dieses niedrigeren Durchschnittspreises ermittelt; wirtschaftlich entspricht das dem vollen steuerpflichtigen Erlös der Null-Kosten-Einheiten.

Beispiel: 0,8 BTC zu 47.500 EUR/BTC (Basis 38.000 EUR) + 0,1 BTC Staking-Reward (Basis 0 EUR) = 0,9 BTC mit Gesamtbasis 38.000 EUR und neuem Durchschnittspreis 42.222 EUR/BTC. Beim Verkauf von 0,4 BTC zu 70.000 EUR beträgt der Erlös 28.000 EUR, die Kostenbasis 0,4 × 42.222 = 16.889 EUR, der steuerpflichtige Gewinn 11.111 EUR.

Lending-Erträge und Mining-Erträge sind bei Zufluss steuerpflichtig, und der EUR-Wert im Zuflusszeitpunkt gilt als Anschaffungskosten. Auch diese Einheiten fließen mit ihrem EUR-Einstandspreis in den laufenden Durchschnittspreis ein.

Was bedeutet das für die Steuererklärung?

Krypto-Einkünfte aus ausländischen Börsen sind in der Regel selbst zu erklären: Einkommensteuererklärung E1 mit Beilage E1kv, eingereicht über FinanzOnline beim Finanzamt Österreich. Inländische Dienstleister können seit 2024 KESt direkt einbehalten; in diesem Fall ist die Steuer für diese Transaktionen bereits abgeführt.

Für die korrekte Berechnung des gleitenden Durchschnittspreises ist es wichtig, den vollständigen Transaktionsverlauf hochzuladen - nicht nur das aktuelle Steuerjahr. Ein unvollständiger Verlauf führt zu falschen Durchschnittspreisen und damit zu falschen Steuerberechnungen.

Die hier dargestellten Grundsätze basieren auf der österreichischen Verwaltungspraxis und den EStR. Für deinen konkreten Fall - insbesondere bei komplexen DeFi-Strukturen, Unternehmenstransaktionen oder grenzüberschreitenden Sachverhalten - wende dich an einen Wirtschaftstreuhänder oder Steuerberater.

Häufige Fehler und Grenzfälle

Häufiger Fehler: Nur das aktuelle Steuerjahr hochladen. Der gleitende Durchschnittspreis je Kryptowährungsadresse baut auf allen früheren Käufen dieser Adresse auf. Fehlen ältere Transaktionen, wird die Anschaffungskostenbasis zu hoch oder zu niedrig berechnet. In DYOR.tax den vollständigen Exportzeitraum wählen, nicht nur ein Kalenderjahr.

Unsicherer Fall: Gemischtes Wallet mit Käufen und Staking-Rewards. Wenn auf derselben Adresse sowohl gekaufte Einheiten als auch Staking-Rewards der gleichen Kryptowährung liegen, reduzieren die Null-Kosten-Rewards den Durchschnittspreis. Das erhöht den steuerpflichtigen Gewinn bei Teilverkäufen. Hier lohnt es sich, die Wallet-Struktur sauber zu halten oder mit einem Wirtschaftstreuhänder zu besprechen.

Grenzfall: Altbestand und Neuvermögen auf derselben Adresse. Einheiten, die vor dem 28. Feber 2021 erworben wurden (Altvermögen), werden nicht einfach in denselben gleitenden Durchschnittspreis mit Neuvermögen gepoolt. Für diese Fälle gilt eine gesonderte Reihung. Wer Altvermögen und Neuvermögen auf derselben Adresse hält, sollte die Aufteilung dokumentieren.

Weiterführende Seiten

Häufige Fragen zum gleitenden Durchschnittspreis

Der gleitende Durchschnittspreis ist die in Österreich vorgesehene Methode zur Ermittlung der Anschaffungskosten für Kryptowährungen. Bei jedem Zukauf wird der EUR-Einstandspreis je Kryptowährungsadresse bzw. Wallet neu berechnet. Die Methode ist in der KryptowährungsVO und den EStR verankert. FIFO kann bei besonderen Veräußerungsreihenfolgen - etwa bei Altbestand/Neubestand - relevant werden; LIFO ist nach der österreichischen KryptowährungsVO nicht vorgesehen.

Ja. Die Berechnung erfolgt je Kryptowährungsadresse bzw. Wallet in EUR. Bitcoin auf Coinbase und Bitcoin in einer eigenen Wallet bilden getrennte Positionen mit je eigenem Durchschnittspreis. Überweisungen zwischen Wallets übertragen die Anschaffungskosten zum aktuellen Durchschnittspreis der Quell-Adresse.

In Österreich ist ein Tausch zwischen qualifizierenden Kryptowährungen (§ 27b EStG) nicht steuerpflichtig. Die EUR-Kostenbasis des abgegebenen Tokens geht auf den erhaltenen über. Steuerpflichtig wird der Vorgang erst beim Tausch in Fiat oder in nicht qualifizierende Vermögenswerte.

Klassische Staking-Erträge sind bei Zufluss nicht steuerpflichtig und erhalten Anschaffungskosten von null EUR. Da der gleitende Durchschnittspreis alle Zugänge desselben Tokens im selben Wallet zusammenfasst, fließen auch diese Null-EUR-Zugänge in den laufenden Durchschnittspreis ein und senken ihn. Beim späteren Verkauf wird der Gewinn auf Basis des gesenkten Durchschnittspreises ermittelt - wirtschaftlich entspricht das dem vollen steuerpflichtigen Erlös der erhaltenen Staking-Einheiten.

Beim gleitenden Durchschnittspreis wird jede Einheit zur selben Anschaffungskosten-Basis (dem aktuellen Durchschnitt je Kryptowährungsadresse) bewertet. Bei FIFO gelten die ältesten Einheiten als zuerst verkauft, was je nach Preishistorie zu einem anderen steuerpflichtigen Gewinn führt. In Österreich ist der gleitende Durchschnittspreis nach KryptowährungsVO die Standardmethode; FIFO kann bei besonderen Veräußerungsreihenfolgen (Altbestand/Neubestand, pauschal angesetzte Anschaffungskosten) relevant werden. LIFO ist nach der KryptowährungsVO nicht vorgesehen.