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Österreich / Steuerunterlagen im Überblick

Krypto-Steuerunterlagen für Österreich

Veranlagungspflichtige Kapitaleinkünfte sind in der Einkommensteuererklärung und der Beilage E1kv zu prüfen. Ein endbesteuernder KESt-Abzug kann die Steuerschuld bereits abgelten. [1] [2]

DYOR.taxQuellen geprüft
Bezugszeitraum
20251. Jänner 2025 – 31. Dezember 2025
Währung
EUR
Steuererklärung
E1 / E1kv bei Erklärungspflicht

Wie werden Anschaffungskosten behandelt?

Im erfassten Regime werden aufeinanderfolgende Anschaffungen derselben Kryptowährung in derselben Adresse oder Wallet mit einem gleitenden Durchschnitt in EUR bewertet. [1] [2]

Welche Unterlagen werden benötigt?

Anschaffungsdaten, EUR-Kosten, Wallet-Zuordnung sowie Steuer- und KESt-Nachweise inländischer Anbieter. [1] [2]

Wie bereitest du die Unterlagen vor?

  1. Trenne Altbestand von Anschaffungen im neuen Regime. Sichere die ursprünglichen Anschaffungsdaten, bevor du eine zusammengefasste Jahresauswertung verwendest.
  2. Ordne Bestände der jeweiligen Adresse oder Wallet zu und dokumentiere EUR-Anschaffungskosten. Prüfe den gleitenden Durchschnitt für die vom Regime erfassten Bestände.
  3. Gleiche Anbieter-Steuernachweise und einen bereits erfolgten KESt-Abzug ab. Prüfe danach, welche Kapitaleinkünfte noch in E1 und E1kv zu erklären sind.

Offizielle Quellen: [1] [2]

Wo werden Kryptowerte erklärt?

Veranlagungspflichtige Kapitaleinkünfte sind in der Einkommensteuererklärung und der Beilage E1kv zu prüfen. Ein endbesteuernder KESt-Abzug kann die Steuerschuld bereits abgelten. [1] [2]

Welche Fälle sind gesondert zu prüfen?

Das neue Regime erfasst grundsätzlich Anschaffungen nach dem 28. Februar 2021. Altbestand und der jeweilige KESt-Status müssen getrennt betrachtet werden. [1] [2]

Was ist vor der Erklärung zu prüfen?

Eine einheitliche Berechnung über Altbestand, Neubestand und bereits endbesteuerte Einkünfte kann unterschiedliche steuerliche Situationen vermischen. [1] [2]

Produktumfang prüfen

Der Leitfaden beschreibt veröffentlichte Regeln. Verfügbare Ausgaben hängen von Land, Steuerjahr und unterstützten Eingaben ab. Prüfe Produktseite und Vorschau vor der Verwendung.

Tools & Unterlagen – Österreich

Über diesen Leitfaden

DYOR.tax hat diesen Leitfaden aus den unten verlinkten Behördenquellen zusammengestellt. Er beschreibt ausgewählte Regeln für ansässige Privatpersonen mit eigenen Kryptobeständen. Steuersätze, Freibeträge, Fristen und betriebliche Fälle erfordern eine eigene Prüfung. Der Bezugszeitraum bezeichnet die Einkünfte, nicht die Abgabefrist. Das Prüfdatum ist nicht das Inkrafttreten einer Regel.

Diesen Leitfaden zitieren

Nenne DYOR.tax für die Zusammenstellung und die verlinkte Behörde für die Regel. Gib Bezugszeitraum und Prüfdatum an. Die Quellen behalten ihre Originaltitel.

DYOR.tax. “Krypto-Steuerunterlagen für Österreich.” 2025. Quellen geprüft: 2026-09-13. https://dyor.tax/at/krypto-steuerunterlagen

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Krypto-Steuer in Österreich

Offizielle Quellen

  1. Federal Ministry of Finance, Austria – Tax treatment of cryptocurrencies

    Quellen geprüft

  2. Federal Ministry of Finance, Austria – Income tax forms: E1 and E1kv

    Quellen geprüft

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