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Bitstamp Steuerrechner Österreich

Lade deinen Bitstamp-CSV hoch und erhalte eine Steuervorschau nach österreichischem Recht: 27,5 % Sondersteuersatz, gleitender Durchschnittspreis und kein steuerpflichtiger Krypto-zu-Krypto-Tausch. Bitstamp ist eine der ältesten EU-lizenzierten Krypto-Börsen.

Vorschau sofort Ohne Registrierung 27,5 % Sondersteuersatz Krypto-zu-Krypto neutral Steuerjahre 2024, 2025 und 2026
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Exportiere deinen Bitstamp-Transaktionsverlauf und lade den CSV hoch. Die Vorschau berechnet Steuern nach österreichischem Recht: 27,5 % Sondersteuersatz und gleitender Durchschnittspreis.

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Bitstamp-CSV Pflicht

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Transaktionshistorie exportieren:

  1. Auf bitstamp.net einloggen
  2. Zu Account > Activity navigieren
  3. Auf Export klicken
  4. Zeitraum von Kontoeröffnung bis heute wählen
  5. CSV-Datei herunterladen

Lade den vollständigen Verlauf inklusive aller Vorjahre hoch, damit der gleitende Durchschnittspreis korrekt aus allen historischen Käufen berechnet wird.

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Warum österreichische Bitstamp-Nutzer DYOR.tax wählen

Für 27,5 % Sondersteuersatz entwickelt: Durchschnittspreis und Krypto-zu-Krypto neutral

Vom Bitstamp-CSV bis zur Steuervorschau - die Berechnung ist auf das österreichische Krypto-Steuerrecht ausgerichtet.

📈
Sondersteuersatz

27,5 % - flat für Krypto-Einkünfte

In Österreich gilt für Einkünfte aus Kryptowährungen (Neuvermögen) ein einheitlicher Sondersteuersatz von 27,5 %. Keine Haltefristbefreiung für nach dem 28. Feber 2021 erworbene Einheiten, sofern keine Sonderkonstellation greift.

Tausch

Krypto-zu-Krypto nicht steuerpflichtig

In Österreich ist ein Tausch zwischen qualifizierenden Kryptowährungen grundsätzlich kein steuerpflichtiges Ereignis (§ 27b EStG). Die Anschaffungskosten des abgegebenen Tokens gehen auf den neuen Token über.

📊
Kostenbasis

Gleitender Durchschnittspreis, wallet-weise

Österreich sieht den gleitenden Durchschnittspreis in EUR vor, berechnet separat pro Wallet. Bei jedem Zukauf wird der Durchschnittspreis der gehaltenen Einheiten angepasst. FIFO als Fallback, kein LIFO.

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Bitstamp

Bitstamp-CSV verarbeitet

Spot-Trades, Einzahlungen und Auszahlungen werden aus dem Bitstamp-CSV klassifiziert und nach österreichischem Recht eingeordnet. Bitstamp bietet einen übersichtlichen Export-Verlauf.

🌐
Staking vs. Earn

Steuerliche Unterscheidung

Klassische Staking-Erträge sind im Erhaltszeitpunkt nicht steuerpflichtig (Anschaffungskosten = null). Lending- und Earn-Erträge sind bei Zufluss grundsätzlich zu prüfen. Das österreichische Recht unterscheidet nach dem wirtschaftlichen Inhalt.

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Beilage E1kv

Bericht für FinanzOnline

Krypto-Einkünfte von ausländischen Börsen wie Bitstamp sind selbst zu erklären: Einkommensteuererklärung E1 mit Beilage E1kv, eingereicht über FinanzOnline beim Finanzamt Österreich.

Einmalpreis, kein Abo

Einmal pro Steuerjahr bezahlen.

Bis 50 Ereignisse
€29
51 - 100
€39
501 - 1.000
€59
1.001 - 3.000
€79
3.001 - 5.000
€99
5.001+
€129

Bitstamp-Transaktionen in Österreich richtig versteuern

Bitstamp ist ein in der EU regulierter Anbieter. DYOR.tax ist nicht mit Bitstamp verbunden oder von Bitstamp beauftragt.

Die EU-Lizenz von Bitstamp ändert nichts an der Steuerpflicht österreichischer Nutzer. Gewinne aus Bitstamp-Trades sind unabhängig vom Sitz der Börse in Österreich nach § 27 EStG zu versteuern. Bitstamp fokussiert auf einfachen Spot-Handel ohne komplexe Earn-Produkte, was die steuerliche Einordnung vergleichsweise übersichtlich macht.

Die häufigsten Fehler bei Bitstamp-Steuern in Österreich

  1. Krypto-zu-Krypto-Tausch als steuerpflichtig werten: Im Gegensatz zu Deutschland löst ein Tausch zwischen qualifizierenden Kryptowährungen in Österreich keine Steuerpflicht aus (§ 27b EStG). Steuerpflichtig werden Vorgänge erst beim Verkauf in Fiat-Währung oder beim Tausch in nicht qualifizierende Vermögenswerte.
  2. FIFO statt gleitender Durchschnittspreis anwenden: Österreich sieht den gleitenden Durchschnittspreis vor, berechnet wallet-weise in EUR. Ein FIFO-Ansatz kann die Steuerlast falsch berechnen, weil er einen anderen Einstandspreis ermittelt.
  3. Altvermögen und Neuvermögen vermischen: Wer Krypto vor und nach dem 28. Feber 2021 erworben hat, muss zwischen Altvermögen (mögliche Steuerfreiheit nach Haltefrist) und Neuvermögen (27,5 % Sondersteuersatz) unterscheiden.

So exportierst du deinen Bitstamp-Transaktionsverlauf

  1. Auf bitstamp.net mit deinem Konto einloggen.
  2. Zu Account navigieren und Activity öffnen.
  3. Auf Export klicken.
  4. Zeitraum von Kontoeröffnung bis heute wählen.
  5. CSV-Datei herunterladen.

Lade den vollständigen Verlauf inklusive aller Vorjahre hoch, damit der gleitende Durchschnittspreis korrekt aus allen historischen Käufen berechnet wird.

Kostenbasis: gleitender Durchschnittspreis in Österreich

Das österreichische Steuerrecht sieht für Kryptowerte den gleitenden Durchschnittspreis (moving average) als Kostenbasis-Methode vor. Dieser wird wallet-weise in EUR berechnet.

Neuer Durchschnittspreis = (Gesamtwert bisheriger Bestand + Kaufbetrag) / (bisherige Menge + neue Menge)

Beim Verkauf wird der Durchschnittspreis als Anschaffungskosten des verkauften Anteils verwendet. FIFO gilt laut EStR als Fallback-Methode. LIFO ist in den österreichischen Steuergrundlagen nicht vorgesehen.

Altvermögen und Neuvermögen: der 28. Feber 2021

Seit dem 1. März 2022 gilt für Kryptowährungen in Österreich ein zweigeteiltes Regime. Kryptowährungen, die am oder vor dem 28. Feber 2021 erworben wurden (Altvermögen), können von der alten 1-Jahres-Spekulationsfrist profitieren: ein Verkauf nach mehr als einem Jahr Haltedauer ist steuerlich begünstigt.

Für alle nach dem 28. Feber 2021 erworbenen Einheiten (Neuvermögen) gilt grundsätzlich der Sondersteuersatz von 27,5 %, sofern keine Sonderkonstellation greift. Eine klare Trennung beider Kategorien ist Voraussetzung für eine korrekte Steuerberechnung.

Weitere Steuerrechner für Österreich

Coinbase · Binance · Kraken · Bybit · OKX · Crypto.com · KuCoin · Gate.io · MEXC · Revolut

Auch verfügbar: alle Steuerrechner für Österreich. Englische Version: Bitstamp auf Englisch.

Steuerprüfung

Offizielle Steuerquellen für Österreich

Zuletzt geprüft: . Wir prüfen die österreichische steuerliche Behandlung auf dieser Seite gegen die offiziellen BMF-Materialien zu Kryptowährungen und die EStR, bevor wir Seitentexte oder Berichtsannahmen veröffentlichen. DYOR.tax ist Steuersoftware, keine persönliche Steuerberatung.

Häufig gestellte Fragen

Logge dich auf bitstamp.net ein und navigiere zu Account > Activity. Klicke auf Export, wähle den Zeitraum ab Kontoeröffnung und lade die CSV-Datei herunter. Lade immer den vollständigen Verlauf hoch, damit der gleitende Durchschnittspreis korrekt berechnet wird.

Nein. In Österreich ist ein Tausch zwischen zwei qualifizierenden Kryptowährungen im Sinne des § 27b EStG grundsätzlich nicht steuerpflichtig. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu Deutschland. Die Anschaffungskosten des abgegebenen Tokens gehen auf den erhaltenen über. Steuerpflichtig wird ein Vorgang erst beim Tausch in Fiat-Währung, bei der Zahlung für Waren oder Dienstleistungen oder beim Tausch in nicht qualifizierende Vermögenswerte. Bitte prüfe deinen konkreten Fall mit einem Wirtschaftstreuhänder.

Österreich sieht für Kryptowerte den gleitenden Durchschnittspreis vor, berechnet wallet-weise in EUR. Beim Zukauf weiterer Einheiten wird der durchschnittliche Einstandspreis laufend angepasst. FIFO gilt laut EStR als Fallback-Methode. LIFO ist in den offiziellen österreichischen Materialien nicht vorgesehen.

Nein. Bitstamp ist ein in der EU regulierter Anbieter. Die regulatorische Einordnung der Plattform ändert jedoch nichts an der österreichischen Steuerpflicht der Nutzer. Gewinne aus Bitstamp-Trades sind in Österreich nach den einschlägigen Krypto-Steuerregeln zu beurteilen.

Das Krypto-MPfG ist seit 1. Jänner 2026 in Kraft. Es verpflichtet in Österreich tätige Krypto-Serviceanbieter zur jährlichen Meldung aggregierter Nutzerdaten an das Finanzamt Österreich. Die erste Meldung für 2026 ist bis 31. Juli 2027 fällig. Ab 2027 können gemeldete Plattformdaten stärker mit eigenen Aufzeichnungen abgeglichen werden.

Kryptowährungen, die am oder vor dem 28. Feber 2021 erworben wurden (Altvermögen), unterliegen noch den alten Spekulationsregeln. Ein Verkauf nach mehr als einem Jahr kann für Altvermögen steuerfrei sein. Für alle nach dem 28. Feber 2021 erworbenen Einheiten (Neuvermögen) gilt keine Haltefristbefreiung mehr - sie unterliegen grundsätzlich dem Sondersteuersatz von 27,5 %, sofern keine Sonderkonstellation greift.

Die Vorschau ist immer kostenlos. Vollständige Berichte beginnen bei 29 Euro für bis zu 50 steuerpflichtige Ereignisse und kosten bis zu 129 Euro für mehr als 5.000 Ereignisse. Einmalige Zahlung pro Steuerjahr, kein Abo.

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