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Krypto-Steuerrechner Bitstamp

Exportiere deinen Bitstamp-Transaktionsverlauf als CSV, lade ihn hoch und erhalte eine Vorschau deiner steuerpflichtigen Transaktionen nach § 23 EStG. Bitstamp Europe S.A. (Luxemburg) hält eine MiCA-CASP-Lizenz (CSSF, Mai 2025) und fällt unter die KStTG-Meldepflicht.

Sofortige Vorschau Keine Registrierung FIFO + Durchschnitt (BMF) MiCA-CASP-lizenziert (CSSF) Steuerjahre 2024 und 2025
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Bitstamp-Daten hochladen und Abdeckung erweitern

Beginne mit dem Bitstamp-Transaktions-CSV und ergänze optional MetaMask, Phantom oder manuelle Wallet-Adressen für vollständige On-Chain-Abdeckung.

CSV-Pflichtschritt Wallet optional Keine Registrierung
Hauptweg
Bitstamp Transaktions-CSV Pflichtfeld

Lade zuerst den Bitstamp-Export hoch. Wallet-Abdeckung ist optional und kann danach ergänzt werden.

Bitstamp CSV hier ablegen
Transaktions-Export von Bitstamp hier ablegen oder .

Bitstamp-Verlauf als CSV exportieren:

  1. Melde dich bei bitstamp.net an.
  2. Gehe zu Konto (Account) > Transaktionsverlauf (Transaction history).
  3. Klicke auf CSV exportieren (Export CSV).
  4. Wähle den vollständigen Zeitraum. Für mehrere Jahre exportiere mehrere Dateien.
  5. Lade jede Datei einzeln hoch.

Bitstamp liefert alle Transaktionstypen (Käufe, Verkäufe, Ein-/Auszahlungen) in einer Datei. Kontrolliere, ob der gesamte Verlauf enthalten ist.

Wallet- und Exchange-Daten kombinieren
Optionale Wallet-Abdeckung
MetaMask, Phantom oder manuelle Adressen

Verbinde deine Wallet für schnelleren Import oder gib EVM-, Solana- und BTC-Adressen manuell ein.

Nur Lesezugriff. EVM-Wallets schnell importieren.
Nur Lesezugriff. Solana-Wallets schnell importieren.
oder Wallet-Adressen manuell eingeben
Wallet-Adresse einfügen
📡 41+ EVM-Netzwerke 🌐 Phantom + SPL-Verlauf ⚖ 8.000+ DeFi-Protokolle 💰 Max. 5 Wallets
Exportiere deinen Bitstamp-Transaktionsverlauf und lade ihn hoch. Optional: MetaMask, Phantom oder Wallet-Adressen ergänzen.
Keine Registrierung FIFO + Durchschnitt (BMF) Nur Lesezugriff MiCA-CASP-Lizenz (CSSF Luxemburg)
Warum deutsche Bitstamp-Nutzer DYOR.tax wählen

Für die deutsche Steuererklärung: FIFO + Durchschnitt, KStTG-Meldepflicht, Anlage SO

Bitstamp Europe S.A. (Luxemburg) hält eine CASP-Lizenz unter MiCA (CSSF, Mai 2025) und fällt unter die KStTG-Meldepflicht. Gleichwohl bleibt die korrekte Erklärung deine Pflicht. Der Rechner berechnet Gewinne nach § 23 EStG.

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Kostenbasis

FIFO + Durchschnittsmethode (BMF)

Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 sieht FIFO für die Haltefristermittlung und die Durchschnittsmethode für die Bewertung vor. Der Rechner setzt beide Methoden korrekt um.

Tausch

Krypto-zu-Krypto-Tausch erkannt

Jeder Krypto-zu-Krypto-Tausch ist eine Veräußerung und gleichzeitig eine Neuanschaffung. Der neue Token hat eine neue Haltefrist. Der Rechner erkennt alle Tauschereignisse automatisch.

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EU-Exchange

Bitstamp Europe S.A. (Luxemburg), MiCA-CASP-Lizenz

Bitstamp Europe S.A. hält seit Mai 2025 eine CASP-Lizenz unter MiCA, ausgestellt von der CSSF Luxemburg. Als zugelassener Kryptowerte-Dienstleister fällt Bitstamp unter die KStTG-Meldepflicht (DAC8).

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KStTG

Bitstamp und die Meldepflicht

Erste Datenübermittlung an das BZSt: 31. Juli 2027 (für Datenjahr 2026). Gemeldet werden Nutzeridentität und aggregierte Transaktionsdaten. Die eigene Erklärungspflicht gilt unabhängig davon.

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Anlage SO

Bericht für die Steuererklärung

Gewinne und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften gehen in die Anlage SO der Einkommensteuererklärung. Der vollständige Bericht enthält alle erforderlichen Angaben.

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Kombination

CSV + Wallet kombinieren

Ergänze optional MetaMask, Phantom und manuelle Wallet-Adressen für On-Chain-Abdeckung in über 41 EVM-Netzwerken, Solana und Bitcoin.

Einmalpreis, kein Abo

Einmalig pro Steuerjahr bezahlen.

Bis 50 Ereignisse
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Bitstamp-Steuern in Deutschland: Was du wissen musst

Bitstamp ist eine der ältesten Kryptobörsen Europas und operiert über Bitstamp Europe S.A., eine EU-Gesellschaft mit Sitz in Luxemburg mit MiCA-CASP-Lizenz (CSSF, Mai 2025). Für deutsche Nutzer bedeutet das eine klare regulatorische Stellung: Bitstamp fällt als zugelassener Kryptowerte-Dienstleister unter die KStTG-Meldepflicht als EU-Anbieter im Rahmen der DAC8-Umsetzung. Die eigene Erklärungspflicht gegenüber dem Finanzamt besteht davon unabhängig ab sofort.

Grundlage für die Besteuerung von Kryptowährungen in Deutschland ist § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG (private Veräußerungsgeschäfte). Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 14. Februar 2023 (IX R 3/22) bestätigt, dass Kryptowährungen Wirtschaftsgüter im Sinne dieser Vorschrift sind. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 enthält die aktuelle Verwaltungsauffassung zur Kostenbasis und zu den anwendbaren Methoden.

Bitstamp-Verlauf als CSV exportieren

  1. Melde dich bei bitstamp.net an.
  2. Gehe zu Konto (Account) > Transaktionsverlauf (Transaction history).
  3. Klicke auf CSV exportieren (Export CSV).
  4. Wähle den vollständigen Zeitraum. Für mehrere Jahre exportiere mehrere Dateien.
  5. Lade jede Datei einzeln in den Rechner hoch.

Bitstamp liefert alle Transaktionstypen (Käufe, Verkäufe, Ein- und Auszahlungen) in einer Datei. Prüfe, ob der gesamte Verlauf seit dem ersten Kauf enthalten ist. Für eine korrekte FIFO-Kostenbasis müssen auch frühere Jahre vorhanden sein.

So werden Bitstamp-Transaktionen in Deutschland besteuert

Spot-Trades auf Bitstamp: Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen innerhalb der einjährigen Haltefrist sind nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG steuerpflichtig. Wird die Jahresfrist überschritten, sind Gewinne steuerfrei.

Die 1.000-Euro-Freigrenze gilt für alle § 23-Gewinne im Kalenderjahr. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag: Wird sie auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Krypto-zu-Krypto-Tausch: Jeder Tausch ist gleichzeitig eine Veräußerung und eine Neuanschaffung. Der erhaltene Token hat eine neue Haltefrist ab dem Tauschdatum.

Kostenbasis nach BMF: Für die Haltefristermittlung gilt FIFO; für die Bewertung der abgehenden Einheiten gilt die Durchschnittsmethode (BMF-Schreiben vom 6. März 2025).

Bitstamp und die KStTG-Meldepflicht

Das Kryptowerte-Steuer-Transparenzgesetz (KStTG) setzt die DAC8-Richtlinie der EU in deutsches Recht um. Es verpflichtet Kryptowerte-Dienstleister im Anwendungsbereich des KStTG zur Meldung von Nutzerdaten und Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Bitstamp Europe S.A. ist eine EU-Gesellschaft mit Sitz in Luxemburg und hält seit Mai 2025 eine CASP-Lizenz unter MiCA (CSSF). Als zugelassener Kryptowerte-Dienstleister fällt Bitstamp unter die KStTG-Meldepflicht (DAC8). Die erste Datenübermittlung betrifft das Datenjahr 2026, Meldetermin beim BZSt: 31. Juli 2027.

Gemeldet werden gemäß § 11 KStTG:

Wichtig: Die KStTG-Meldung durch Bitstamp ersetzt nicht deine eigene Erklärungspflicht. Die korrekte Angabe in der Steuererklärung (Anlage SO) ist unabhängig davon deine Verantwortung.

Haltefrist und 1.000-Euro-Freigrenze im Detail

Die Haltefrist nach § 23 EStG beträgt ein Jahr. Kaufst du eine Kryptowährung und verkaufst sie mehr als ein Jahr später, sind die Gewinne steuerfrei, unabhängig von der Höhe. Bei einer Haltedauer von einem Jahr oder weniger sind Gewinne steuerpflichtig.

Die 1.000-Euro-Freigrenze gilt als Gesamtbetrag für alle privaten Veräußerungsgewinne (nicht nur Krypto) im Kalenderjahr. Verluste aus § 23-Geschäften können nur mit § 23-Gewinnen, nicht mit anderen Einkunftsarten, verrechnet werden. Ein Verlustvortrag in zukünftige Jahre ist möglich.

Steuersätze auf Krypto-Gewinne in Deutschland (Richtwerte 2025)

Gewinne nach § 23 EStG unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz. Näherungswerte:

Steuerpflichtiger Gewinn Steuersatz
Bis Grundfreibetrag (ca. 12.096 €) 0%
Darüber bis ca. 68.000 € 14-42% (progressiv)
Ca. 68.000 € bis 277.826 € 42%
Über 277.826 € (Spitzensteuersatz) 45%
+ Solidaritätszuschlag 5,5%

Dies sind Näherungswerte für 2025. Konsultiere einen Steuerberater für deine konkreten Steuersätze.

So funktioniert DYOR.tax

Lade deinen Bitstamp-Transaktions-Export hoch. Der Rechner verarbeitet alle Transaktionen automatisch: Spot-Trades und Tauschtransaktionen. Der FIFO-Motor nutzt deinen vollständigen Verlauf, einschließlich früherer Jahre, für eine korrekte Kostenbasis. Optional kannst du MetaMask, Phantom und manuelle Wallet-Adressen für On-Chain-Abdeckung ergänzen.

Abgabefrist Steuererklärung: 31. Juli des Folgejahres. Für das Steuerjahr 2025 also der 31. Juli 2026. Krypto-Gewinne nach § 23 EStG gehen in die Anlage SO.

Weitere Steuerrechner für Deutschland

Binance · Coinbase · Bitfinex · Gate.io

Auch verfügbar: alle Steuerrechner für Deutschland.

Häufige Fragen

Melde dich bei bitstamp.net an. Gehe zu Konto > Transaktionsverlauf. Klicke auf CSV exportieren. Wähle den vollständigen Zeitraum; für mehrere Jahre exportiere mehrere Dateien. Lade jede Datei einzeln hoch. Bitstamp liefert alle Transaktionstypen in einer Datei. Kontrolliere, ob der gesamte Verlauf enthalten ist.

Spot-Trades fallen unter § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Gewinne innerhalb der einjährigen Haltefrist sind steuerpflichtig; nach einem Jahr sind sie steuerfrei. Die 1.000-Euro-Freigrenze gilt für alle § 23-Gewinne des Jahres und ist kein Freibetrag. Krypto-zu-Krypto-Tausch gilt als Veräußerung mit neuer Haltefrist für den erhaltenen Token. Grundlage: BFH IX R 3/22 (14. Februar 2023) und BMF-Schreiben vom 6. März 2025.

Bitstamp Europe S.A. hält seit Mai 2025 eine CASP-Lizenz unter MiCA (CSSF Luxemburg). Als zugelassener Kryptowerte-Dienstleister fällt Bitstamp unter die KStTG-Meldepflicht (DAC8-Umsetzung). Die erste Datenübermittlung für Datenjahr 2026 ans BZSt ist bis 31. Juli 2027 fällig. Gemeldet werden Nutzeridentität und aggregierte Transaktionsdaten. Die eigene Erklärungspflicht gegenüber dem Finanzamt besteht unabhängig davon.

Die 1.000-Euro-Freigrenze nach § 23 EStG ist kein Freibetrag. Sie gilt für den Gesamtbetrag aller privaten Veräußerungsgewinne im Kalenderjahr. Liegt der Gesamtgewinn unter 1.000 Euro, entfällt die Steuerpflicht. Wird die Grenze auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Verluste aus § 23-Geschäften können nur mit § 23-Gewinnen verrechnet werden.

Die Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben. Für das Steuerjahr 2025 gilt der 31. Juli 2026. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat verlängerte Fristen. Krypto-Gewinne nach § 23 EStG sind in der Anlage SO der Steuererklärung anzugeben.

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