Krypto-Haltefrist 2027: Wird die Steuerfreiheit nach einem Jahr abgeschafft?

Stand: 29.06.2026 · Letztes Update: 29.06.2026 · Wird laufend aktualisiert - Referentenentwurf erwartet, parlamentarisches Verfahren ab September 2026

Das Wichtigste in Kürze

Zeitplan: Wo steht das Gesetzgebungsverfahren?

12. April 2026 - Koalitionsklausur: politische Einigung auf Eckwerte Bundeshaushalt 2027 (Merz + Klingbeil)
29. April 2026 - Eckwertebeschluss: Kabinett beschließt Bundeshaushalt 2027; BMF bestätigt "Anpassung der Besteuerung von Kryptowährungen" als politische Verabredung
6. Mai 2026 - Bundestag hib berichtet über den Grünen-Gesetzentwurf zur höheren Besteuerung von Kryptowerten: Wegfall der Haltefrist nach § 23 EStG, Besteuerung mit persönlichem Einkommensteuersatz
20. Mai 2026 - Finanzausschuss empfiehlt Ablehnung des Grünen-Gesetzentwurfs; CDU/CSU, SPD und AfD stimmen gegen den Entwurf
27. Juni 2026 - CDU/CSU-MdB Thomas Silberhorn (Justiziar der Fraktion) ordnet in einem Antwortschreiben an einen Bürger ein: Koalition plant Haltefrist-Abschaffung, Vertrauensschutz für Altbestände in Aussicht gestellt
Ende Juni / Anfang Juli 2026 - Regierungsinterne Abstimmung zum Haushaltsentwurf 2027. Die Details der Krypto-Steueranpassung sind noch offen. (Aktueller Stand)
6. Juli 2026 - Geplanter Kabinettsbeschluss zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 und zum Finanzplan bis 2030
Sommer 2026 - BMF-Referentenentwurf erwartet (konkrete Ausgestaltung: Steuersatz, Vertrauensschutz-Stichtag, Übergangsfrist)
Ab September 2026 - Parlamentarisches Verfahren (Erster Durchgang Bundestag, anschließend Bundesrat)
1. Januar 2027 - Mögliches Inkrafttreten (Veranlagungszeitraum 2027) - abhängig vom Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Herbst

Was genau vereinbart wurde - und was noch offen ist

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat im Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 eine "Anpassung der Besteuerung von Kryptowährungen" verankert. Das Bundesfinanzministerium hat das als politische Verabredung bestätigt. Das ist bindend im Sinne eines Koalitionsbeschlusses - nicht im Sinne eines verabschiedeten Gesetzes.

Was noch offen ist:

Was feststeht: Die Änderung der Krypto-Besteuerung ist politisch vereinbart. Das Gesetzgebungsverfahren beginnt ab September 2026.

Der Silberhorn-Brief: Einordnung eines MdB-Antwortschreibens

Am 27. Juni 2026 veröffentlichte ein Nutzer auf X ein Antwortschreiben, das er nach eigenen Angaben von Thomas Silberhorn MdB erhalten hatte - ein Standard-Antwortbrief eines Abgeordneten an einen Bürger, kein offizielles Regierungsdokument. Silberhorn ist Mitglied des Deutschen Bundestages und Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Das Schreiben enthält drei Aussagen, die konsistent mit den öffentlich bekannten Eckwerte-Beschlüssen sind:

"Mittlerweile hat die Bundesregierung mit den Eckwerten zum Bundeshaushalt 2027 beschlossen, die einjährige Haltefrist für Kryptowährungen abzuschaffen. [...] Für bisherige Anlagegeschäfte wird man in jedem Fall Vertrauensschutz gewähren bzw. eine Frist einräumen müssen, bis zu der Gewinne steuerfrei realisiert werden können."

Thomas Silberhorn, MdB (Justiziar CDU/CSU-Bundestagsfraktion) - auf X veröffentlichtes Antwortschreiben vom 27. Juni 2026; kein amtliches Regierungsdokument, Inhalt als politischer Hinweis eingeordnet

Bemerkenswert ist die Ablehnung des Grünen-Entwurfs: Die CDU/CSU-Fraktion wollte keine sofortige Abschaffung per separatem Gesetz, sondern die Änderung als Teil des Haushaltsverfahrens - damit verbunden mit Vertrauensschutzregelungen für Altbestände. Das Schreiben ist mit den offiziellen BMF-Aussagen konsistent, bestätigt aber Ausgestaltungsdetails, die offiziell noch nicht beschlossen sind. Laufende Aktualisierung dieser Seite folgt, sobald ein Referentenentwurf vorliegt.

Die drei möglichen Szenarien für die neue Besteuerung

Solange kein Referentenentwurf vorliegt, sind drei grundlegende Ausgestaltungsvarianten möglich:

Szenario Beschreibung Steuerliche Konsequenz
1. Haltefrist vollständig abgeschafft
wahrscheinlicher
Gewinne aus Kryptowerten werden unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig - in Anlehnung an den Grünen-Gesetzentwurf, aber nach einer noch offenen gesetzlichen Systematik Persönlicher Einkommensteuersatz 14-45 % + Solidaritätszuschlag auf den Gewinn
2. Pauschalsteuer-Modell
möglich
Einführung einer gesonderten pauschalen Steuer auf Kryptogewinne. Das wäre ein Systemwechsel gegenüber der bisherigen Einordnung als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. ~26,375 % (25 % + Solidaritätszuschlag) pauschal, unabhängig vom persönlichen Steuersatz
3. Nur Vollzugsverschärfung
weniger wahrscheinlich
Haltefrist bleibt materiell erhalten, aber DAC8-Meldepflicht führt zu lückenloser Erfassung - Rechtslage unverändert Keine Rechtsänderung - bestehende § 23 EStG-Regeln bleiben

Szenario 3 erscheint angesichts der Aussagen im Eckwertebeschluss und des Silberhorn-Briefes weniger wahrscheinlich. Welches Steuersatz-Modell (1 oder 2) gewählt wird, wird erst der Referentenentwurf zeigen.

Vertrauensschutz: Was das für deine Altbestände bedeutet

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 7. Juli 2010 (Az. 2 BvL 14/02) Maßstäbe für den Vertrauensschutz bei rückwirkenden Änderungen des § 23 EStG gesetzt. Der Beschluss ist eine naheliegende Referenzentscheidung für die verfassungsrechtliche Diskussion zur Krypto-Haltefrist, ersetzt aber keine Prüfung der konkreten neuen Regelung, die noch nicht vorliegt.

Die entscheidende Unterscheidung:

Was das praktisch heißt: Wer Kryptowerte mit abgelaufener Haltefrist noch hält und noch nicht verkauft hat, kann von einer Übergangsregelung profitieren - wird aber womöglich eine Frist gesetzt bekommen, bis zu der er nach altem Recht steuerfrei realisieren kann. Diese Frist ist noch nicht bekannt.

Dokumentiere deine Anschaffungsdaten jetzt. Im Streitfall musst du nachweisen, wann du welchen Token zu welchem Kurs erworben hast. DYOR.tax erstellt diesen Nachweis automatisch aus deinem CSV-Export oder direkt aus deiner Wallet.

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Was bedeutet das konkret - je nach Anlegerprofil

Langzeit-HODLer (Token länger als 1 Jahr gehalten)

Das ist die Gruppe mit dem potenziell größten Steuereffekt. Wer jahrelang Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowerte angesammelt hat und bisher von der Haltefrist-Steuerfreiheit profitiert, sollte die Entwicklung sehr genau verfolgen. Ein Verkauf nach aktuellem Recht ist steuerfrei, sobald die Haltefrist abgelaufen ist. Nach einer Rechtsänderung möglicherweise nicht mehr - außer für Altbestände gilt eine günstige Übergangsfrist.

Empfehlung: Lass deine individuelle Situation von einem Steuerberater bewerten - bevor der Referentenentwurf einen konkreten Stichtag setzt.

Aktive Trader (häufige Transaktionen unter 1 Jahr Haltefrist)

Für diese Gruppe ändert sich weniger. Gewinne aus Transaktionen unter einem Jahr sind bereits jetzt steuerpflichtig (§ 23 EStG, progressiver Einkommensteuersatz). Ein Pauschalsteuer-Modell (Szenario 2) könnte die Steuerlast für diese Gruppe sogar senken, wenn der persönliche Steuersatz über 26 % liegt. Das Hauptthema bleibt die lückenlose Dokumentation für Anlage SO - unabhängig von der Haltefrist-Debatte.

Was du jetzt tun solltest

  1. Anschaffungsdaten dokumentieren - jetzt, nicht wenn der Entwurf kommt. Für alle Token: wann gekauft, zu welchem Kurs, über welche Exchange oder Wallet. Das ist die Grundlage für jeden Haltefrist-Nachweis.
  2. Referentenentwurf abwarten. Erst dann sind Stichtag und Übergangsfrist bekannt. Vorher sind weitreichende Handlungsempfehlungen spekulativ.
  3. Steuerberater konsultieren, wenn du hohe latente Gewinne mit abgelaufener Haltefrist hältst. Die individuelle steuerliche Situation variiert stark.
  4. Steuererklärung 2024/2025 korrekt einreichen. Das aktuelle Recht gilt für diese Veranlagungszeiträume unverändert - die Dokumentation jetzt in Ordnung zu bringen ist sinnvoll, unabhängig von 2027.

Krypto-Steuer 2024/2025 berechnen. Das aktuelle Recht - § 23 EStG mit 1-Jahres-Haltefrist - gilt für diese Veranlagungszeiträume unverändert. DYOR.tax berechnet deine Steuerlast und erstellt den vollständigen Bericht für Anlage SO.

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DAC8: Was sich unabhängig von der Haltefrist ändert

Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 gilt das Kryptomärkte-Steuertransparenzgesetz (KStTG), das die EU-Richtlinie DAC8 in deutsches Recht umsetzt. Krypto-Dienstleister (Exchanges, Broker, Wallet-Anbieter, soweit sie meldepflichtige Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen) sind verpflichtet, Kundentransaktionen an das zuständige Finanzamt zu melden. Die erste Meldung muss bis zum 31. Juli 2027 erfolgen.

Das bedeutet: Ob die Haltefrist abgeschafft wird oder nicht - Transaktionen über meldepflichtige Anbieter können ab dem Meldezeitraum 2026 an die Finanzbehörden gemeldet werden. Fehlende oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung werden dadurch deutlich riskanter, weil Plattformdaten künftig mit Steuererklärungen abgeglichen werden können (vgl. BZSt zur Registrierung von Kryptowerte-Betreibern).

Für dich: Lückenlose Dokumentation ist kein optionaler Mehrwert, sondern der Ausgangspunkt einer korrekten Steuererklärung - und das schon ab 2026, unabhängig davon, was mit der Haltefrist passiert.

Häufige Fragen zur Haltefrist-Abschaffung 2027

Nach aktuellem Stand ist politisch vereinbart, die Besteuerung von Kryptowerten zu ändern. Das BMF hat eine Anpassung öffentlich bestätigt. Ein verabschiedetes Gesetz zur Abschaffung der 1-Jahres-Haltefrist gibt es noch nicht. Die genaue Ausgestaltung (Steuersatz, Übergangsfrist) steht erst im Referentenentwurf, der im Sommer 2026 erwartet wird. Die Veranlagungszeiträume 2024 und 2025 sind nach aktuellem Recht zu behandeln.

Für Altbestände wird Vertrauensschutz politisch in Aussicht gestellt; die konkrete Ausgestaltung steht aber erst mit dem Gesetzestext fest. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 7. Juli 2010 (Az. 2 BvL 14/02) Maßstäbe für den Schutz bei rückwirkenden Steuerrechtsänderungen gesetzt. Gewinne, die du vor dem gesetzlichen Stichtag steuerfrei realisiert hast, können nach diesem Maßstab nicht nachträglich besteuert werden. Die konkrete Ausgestaltung der Übergangsfrist für noch nicht realisierte Altbestands-Gewinne hängt vom Referentenentwurf ab.

Das frühestmögliche Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027. Das parlamentarische Verfahren (Bundestag und Bundesrat) soll laut Koalitionsplanung ab September 2026 beginnen. Die Veranlagungszeiträume 2024 und 2025 sind auf jeden Fall nach dem aktuell gültigen Recht - mit 1-Jahres-Haltefrist - zu behandeln.

Nein - aber die Situation ist individuell. Das aktuell gültige Recht (§ 23 EStG, 1-Jahres-Haltefrist steuerfrei) gilt für 2024 und 2025 weiterhin unverändert. Wer Token mit abgelaufener Haltefrist und hohen latenten Gewinnen hält, sollte die Entwicklung beobachten und - nach persönlicher Steuerberatung - abwägen. Diese Seite stellt keine Steuerberatung dar.

DAC8 (in Deutschland: KStTG) verpflichtet Krypto-Dienstleister ab dem Veranlagungszeitraum 2026 zur Meldung von Kundentransaktionen an die Finanzbehörden, soweit sie meldepflichtige Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen. Die erste Meldung muss bis zum 31. Juli 2027 erfolgen. Das gilt unabhängig davon, ob die Haltefrist abgeschafft wird oder nicht.

Quellen

Diese Seite stellt keine Steuerberatung dar. Konsultiere einen qualifizierten Steuerberater für deine individuelle Situation.

Änderungsprotokoll

29.06.2026 Seite erstellt. Silberhorn-Antwortschreiben (27.06.2026, veröffentlicht auf X) als politischen Hinweis eingeordnet, nicht als amtliches Regierungsdokument. Status-Tracker auf Basis öffentlich zugänglicher BMF- und Bundestag-Quellen erstellt; geplanter Kabinettsbeschluss 6. Juli 2026 ergänzt. Erste Version veröffentlicht.

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