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Binance Steuerrechner

Lade deinen Binance-CSV hoch, füge optional MetaMask, Phantom oder manuelle Adressen hinzu und erhalte in Minuten eine Steuervorschau nach § 23 EStG mit Haltefrist-Berechnung, Tausch-Erkennung und 1.000-Euro-Freigrenze-Check.

Vorschau sofort Ohne Registrierung § 23 EStG 1-Jahres-Haltefrist Steuerjahre 2024 und 2025
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Binance-Daten hochladen

Beginne mit dem Binance-CSV und füge optional MetaMask, Phantom oder Wallet-Adressen hinzu, um DeFi, Earn-Ausgänge und On-Chain-Bewegungen abzudecken.

CSV-zuerst Wallet optional Ohne Konto
Hauptpfad
Binance-CSV Pflicht

Lade zuerst den vollständigen Binance-Export hoch. Wallet-Abdeckung ist optional und kann danach hinzugefügt werden.

Binance-CSV hier ablegen
Exportiere den vollständigen Transaktionsverlauf und ziehe die Datei hierher, oder .

Transaktionshistorie exportieren:

  1. Auf binance.com einloggen
  2. Zu Wallet navigieren, dann Asset-Verlauf öffnen
  3. Auf das Export-Symbol klicken und Transaktionshistorie exportieren wählen
  4. Zeitraum auf gesamten Verlauf einstellen, Zeitzone UTC beibehalten
  5. CSV generieren und herunterladen, sobald Binance es fertiggestellt hat

Dieser Export enthält Spot-Trades, Simple Earn, Launchpool, Ein-/Auszahlungen und Konvertierungen. Lade den vollständigen Verlauf inklusive Vorjahre hoch, damit die Haltefrist korrekt berechnet wird.

Wallet- und Plattformdaten kombinieren
Optionale Wallet-Abdeckung
MetaMask, Phantom oder manuelle Adressen

Verbinde dein Wallet für schnelleren Import oder gib EVM-, Solana- und BTC-Adressen manuell ein.

Nur lesend. EVM-Wallets schneller importieren.
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oder Wallet-Adresse manuell eingeben
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📡 41+ EVM-Netzwerke 🌐 Phantom + SPL-Verlauf ⚖ 8.000+ DeFi-Protokolle 💰 Max. 5 Wallets
Lade zuerst den Binance-CSV hoch; danach kannst du optional MetaMask, Phantom oder Adressen für vollständige Abdeckung hinzufügen.
Ohne Registrierung § 23 EStG angewandt Nur lesender Zugriff Haltefrist berechnet
Warum deutsche Binance-Nutzer DYOR.tax wählen

Für § 23 EStG entwickelt: Haltefrist, Tausch und Freigrenze

Vom Binance-CSV bis zu MetaMask, Phantom und manuellen Adressen - die Vorschau ist darauf ausgelegt, einen komplexen Steuerprozess strukturiert, zuverlässig und schnell zu machen.

📈
Haltefrist

1-Jahres-Haltefrist nach § 23 EStG

Über ein Jahr gehalten: Gewinn steuerfrei. Innerhalb eines Jahres: steuerpflichtig. FIFO bestimmt, welche Einheiten zuerst veräußert gelten. Tausch setzt die Haltefrist für den neuen Token neu.

Tausch

Krypto-zu-Krypto als Veräußerung

BTC gegen USDT oder ETH gegen BNB tauschen: das BMF behandelt jeden Tausch als Veräußerung. Veräußerungserlös ist der Marktwert des erhaltenen Tokens zum Tauschzeitpunkt.

📊
Operationen

Über75 Binance-Transaktionstypen

Spot-Trades, Convert, Staubreinigung, Simple Earn-Einbuchungen und Launchpool-Belohnungen werden aus einem einzigen Binance-CSV-Export klassifiziert.

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Freigrenze

1.000-Euro-Freigrenze Warnung

Die Freigrenze ist kein Freibetrag: bei Überschreitung wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Der Rechner warnt, wenn du dich der Freigrenze näherst.

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Abdeckung

Wallet + CSV kombinieren

Füge optional MetaMask, Phantom und manuelle Adressen zu deinem Binance-CSV hinzu, um DeFi, On-Chain-Transfers und Aktivität auf mehr als 41 EVM-Netzwerken und Solana abzudecken.

📄
Anlage SO

Bericht für die Steuererklärung

Gewinne und Verluste aus § 23 EStG, Staking-Erträge als sonstige Einkünfte und vollständige Anschaffungskostenhistorie - bereit für deine Anlage SO 2025.

Einmalpreis, kein Abo

Einmal pro Steuerjahr bezahlen.

Bis 50 Ereignisse
€29
51 - 100
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501 - 1.000
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1.001 - 3.000
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3.001 - 5.000
€99
5.001+
€129

Binance-Transaktionen in Deutschland richtig versteuern

Binance ist eine der weltweit größten Krypto-Plattformen und in Deutschland weit verbreitet. Steuerpflichtige in Deutschland unterliegen dem Einkommensteuergesetz: Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen innerhalb der Haltefrist sind als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG steuerpflichtig. Nach über einem Jahr Haltedauer sind Gewinne steuerfrei. Jeder Tausch (auch Krypto-zu-Krypto) setzt die Haltefrist für den erhaltenen Token neu und löst eine steuerpflichtige Veräußerung aus.

Die häufigsten Fehler beim Versteuern von Binance-Transaktionen

  1. Tausch übersehen: BTC gegen USDT, ETH gegen BNB oder jeder andere Krypto-Krypto-Swap ist eine Veräußerung nach Auffassung des BMF. Veräußerungserlös entspricht dem Marktwert des erhaltenen Tokens zum Zeitpunkt des Tauschs. Gewinne sind steuerpflichtig, wenn die Haltefrist unterschritten wird.
  2. Freigrenze falsch verstehen: Die 1.000-Euro-Grenze nach § 23 EStG ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bei einem Jahresgewinn von 1.001 Euro wird der gesamte Betrag - nicht nur der übersteigende Teil - versteuert.
  3. Unvollständigen Verlauf importieren: Die Haltefrist wird ab Anschaffungsdatum gemessen. Wer nur den Verlauf des aktuellen Jahres hochlädt, riskiert falsche Haltedauer-Berechnungen. Lade immer den kompletten historischen Verlauf inklusive Vorjahre hoch.

So exportierst du deinen Binance-Transaktionsverlauf

  1. Auf binance.com mit deinem Konto einloggen.
  2. Zu Wallet navigieren und Asset-Verlauf öffnen.
  3. Auf das Export-Symbol klicken (oben rechts).
  4. Transaktionshistorie exportieren wählen.
  5. Zeitraum einstellen: gesamter Verlauf inklusive Vorjahre für korrekte Haltefrist.
  6. Zeitzone auf UTC belassen (Standardeinstellung).
  7. Auf Generieren klicken und die CSV-Datei herunterladen, sobald sie bereit ist.

Ein einziger Binance-Export enthält Spot-Trades, Simple Earn, Launchpool, Ein- und Auszahlungen, Konvertierungen und weitere Transaktionstypen. Separate Exporte für einzelne Bereiche sind nicht nötig.

Wie Binance-Transaktionen nach § 23 EStG besteuert werden

Das Finanzamt behandelt Kryptowährungen als "andere Wirtschaftsgüter" gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Der Bundesfinanzhof hat dies mit BFH IX R 3/22 vom 14. Februar 2023 bestätigt. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 enthält die aktuelle Verwaltungsauffassung zu Bewertung, Aufzeichnung und Methoden.

Formel für Verkauf gegen Euro:

Gewinn = Veräußerungspreis - Anschaffungskosten - Werbungskosten

Formel für Tausch (Krypto-zu-Krypto):

Veräußerungserlös = Marktwert des erhaltenen Tokens zum Tauschzeitpunkt
Gewinn = Veräußerungserlös - Anschaffungskosten des abgegebenen Tokens - Werbungskosten
Anschaffungskosten des erhaltenen Tokens = Veräußerungserlös

Kostenbasis-Methode: Das BMF akzeptiert FIFO für die Bestimmung der Haltefrist und die Durchschnittsmethode für die Bewertung der Anschaffungskosten - konsistent pro Wallet oder Börse angewandt. Verluste aus § 23 EStG können nur mit Gewinnen aus § 23 EStG verrechnet werden, nicht mit anderen Einkünften.

Haltefrist und 1.000-Euro-Freigrenze

Die 1-Jahres-Haltefrist ist das entscheidende Merkmal der deutschen Krypto-Besteuerung. FIFO bestimmt, welche Einheiten als zuerst veräußert gelten. Jeder Tausch setzt die Haltefrist für den erhaltenen Token neu.

Die 1.000-Euro-Freigrenze gilt für den Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) im Kalenderjahr. Sie ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bei Überschreitung wird der gesamte Gewinn versteuert. Verluste mindern den Gesamtgewinn und können die Freigrenze unterschreiten helfen.

Steuertarif für Krypto-Gewinne in Deutschland

Steuerart Satz
Einkommensteuer (progressiv) 14% bis 45%
Solidaritätszuschlag 5,5% der ESt (ab Freigrenzen)
Kirchensteuer (falls zutreffend) 8% oder 9% der ESt

Krypto-Gewinne werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen versteuert - kein Sondertarif wie die 25% Abgeltungsteuer (die gilt für § 20 EStG, nicht für § 23 EStG). Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2025: 31. Juli 2026.

Binance und die KStTG-Meldepflicht

Das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG), verabschiedet am 22. Dezember 2025, setzt die europäische DAC8-Richtlinie in deutsches Recht um. Es verpflichtet Krypto-Anbieter, die in den Anwendungsbereich fallen, ab dem 1. Januar 2026 jährlich Nutzerdaten und Transaktionsaggregate an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden.

Die erste Meldung für das Kalenderjahr 2026 ist bis zum 31. Juli 2027 fällig. Gemeldet werden u.a. Name, Adresse, Steuer-ID des Nutzers sowie aggregierte Transaktionsdaten pro Kryptowert (Käufe/Verkäufe gegen Fiat, Tausche, Transfers). Binance ist eine der weltgrößten Krypto-Plattformen und kann in den Anwendungsbereich des KStTG fallen. Das würde die Plausibilitätsprüfung durch das Finanzamt ab 2027 erheblich erhöhen.

Simple Earn und Launchpool: Steuerpflicht bei Zufluss

Erträge aus Simple Earn (Flexible und Locked Products) und aus Launchpool sind bei Zufluss als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig. Die Bewertung erfolgt zum EUR-Marktwert im Zeitpunkt des Erhalts.

Die empfangenen Token gelten mit diesem Wert als angeschafft. Die 1-Jahres-Haltefrist läuft ab dem Erhaltszeitpunkt. Bei späterer Veräußerung ist der Gewinn (Veräußerungserlös minus Anschaffungskosten) nach § 23 EStG zu berücksichtigen. Bitte wende dich für deine konkrete Situation an einen Steuerberater.

So hilft DYOR.tax

Lade deinen Binance-CSV hoch und der Rechner verarbeitet automatisch über 75 Transaktionstypen. Die Haltefrist wird per FIFO berechnet, die Anschaffungskosten per Durchschnittsmethode bewertet. Du kannst optional MetaMask, Phantom und manuelle Adressen hinzufugen, um DeFi auf über 41 EVM-Netzwerken, Solana und Bitcoin abzudecken.

Weitere Steuerrechner für Deutschland

Coinbase · Kraken · Bybit

Auch verfügbar: alle Steuerrechner für Deutschland. Englische Version: Binance auf Englisch.

Häufig gestellte Fragen

Logge dich bei binance.com ein, gehe zu Wallet, dann Asset-Verlauf, klicke auf das Export-Symbol und wähle Transaktionshistorie exportieren. Stelle den Zeitraum auf deinen gesamten Verlauf ein und belasse die Zeitzone auf UTC. Generiere und lade die CSV-Datei herunter. Der Export enthält Spot-Trades, Earn, Staking, Ein- und Auszahlungen. Lade immer den vollständigen Verlauf inklusive Vorjahre hoch, damit die Haltefrist korrekt berechnet wird.

Jeder Tausch ist ein steuerlich relevanter Veräußerungsvorgang. Der Veräußerungserlös ist der Marktwert des erhaltenen Tokens zum Tauschzeitpunkt. Steuerpflichtig ist der Gewinn jedoch nur, wenn die Haltedauer des abgegebenen Tokens unter einem Jahr liegt. Nach Überschreiten der 1-Jahres-Haltefrist ist der Tausch steuerfrei. Die Haltefrist für den erhaltenen Token beginnt mit dem Tausch neu.

Haltst du einen Token länger als ein Jahr (gemessen nach FIFO), ist der Gewinn bei Verkauf steuerfrei nach § 23 EStG. Innerhalb eines Jahres ist er steuerpflichtig mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Jeder Tausch auf Binance setzt die Haltefrist für den erhaltenen Token neu. Deshalb ist es wichtig, den vollständigen Verlauf inklusive Vorjahre zu importieren.

Die Freigrenze ist kein Freibetrag. Liegt der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) im Kalenderjahr bei maximal 1.000 Euro, bleibt er steuerfrei. Ab 1.001 Euro wird der gesamte Betrag versteuert - nicht nur der übersteigende Teil. Verluste aus § 23-Geschäften mindern den Gesamtgewinn.

Das KStTG verpflichtet Krypto-Anbieter ab 2026, Nutzer- und Transaktionsdaten jährlich an das BZSt zu melden. Die erste Meldung für 2026 ist bis 31. Juli 2027 fällig. Als einer der weltweit führenden Anbieter kann Binance in den Anwendungsbereich des KStTG fallen. Ab 2027 hat das Finanzamt deutlich mehr Daten zur Plausibilitätsprüfung der Steuererklärung.

Erträge aus Simple Earn und Launchpool sind bei Zufluss als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig. Der zu versteuernde Wert ist der EUR-Marktwert der empfangenen Token im Erhaltszeitpunkt. Diese Token gelten dann mit diesem Wert als angeschafft. Eine spätere Veräußerung innerhalb der Jahresfrist löst weiteren § 23-Gewinn oder -Verlust aus. Bitte wende dich für deine Situation an einen Steuerberater.

Ja. Gebühren, die unmittelbar mit einer Veräußerung zusammenhängen, können als Werbungskosten die Anschaffungskosten erhöhen (kaufseitige Gebühren) oder den Veräußerungserlös mindern (verkaufsseitige Gebühren). Halte die Gebührenbelege von Binance für mögliche Nachfragen des Finanzamts bereit.

Die Vorschau ist immer kostenlos. Vollständige Berichte beginnen bei 29 Euro für bis zu 50 steuerpflichtige Ereignisse, bis zu 129 Euro für mehr als 5.000 Ereignisse. Einmalige Zahlung pro Steuerjahr, kein Abo.

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