Kostenlose Vorschau · keine Registrierung · Wallet oder CSV

Steuerrechner Bitcoin Deutschland

BTC-Adresse eingeben oder Exchange-CSV hochladen - DYOR.tax verfolgt Bitcoin quer durch Exchanges und Wallets, wendet FIFO und die 1-Jahres-Haltefrist an und erstellt eine Vorschau deiner Veräußerungsgewinne für die Anlage SO. Kostenlos und ohne Registrierung.

Sofortige Vorschau Keine Registrierung BTC Adresse / xpub BMF-Standardansatz
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Gib deine Bitcoin-Adresse ein oder lade ein Exchange-CSV hoch. Beides kombiniert gibt ein vollständiges Bild deiner BTC-Transaktionen.

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  • Coinbase: accounts.coinbase.com → Statements → Generate custom statement → All time, CSV
  • Binance: Wallet → Asset History → Export Transaction Records → Generate (UTC)
  • Kraken: Profil-Icon → Documents → Create Export → Ledger, vollständiger Verlauf, CSV → Generate

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Gib deine Bitcoin-Adresse ein oder lade ein CSV hoch, um die Vorschau zu starten.
Keine Registrierung FIFO-Methode 1-Jahres-Haltefrist Anlage SO
Warum Bitcoin-Anleger in Deutschland DYOR.tax verwenden

FIFO, Haltefrist und Anlage SO für BTC-Gewinne

Bitcoin ist das am häufigsten deklarierte Kryptowährung in Deutschland. DYOR.tax wendet FIFO und die 1-Jahres-Haltefristregel nach § 23 EStG an - direkt aus deiner Wallet oder deinem Exchange-CSV.

🐧
BFH bestätigt

Bitcoin als Wirtschaftsgut

Der BFH hat mit Urteil IX R 3/22 vom 14. Februar 2023 bestätigt, dass Bitcoin ein Wirtschaftsgut im Sinne des § 23 EStG ist. Verkauf und Tausch innerhalb von 1 Jahr sind steuerpflichtig.

📅
Haltefrist

Steuerfrei nach 1 Jahr

Für private Anleger gilt: BTC, das mehr als 1 Jahr gehalten wurde, kann steuerfrei veräußert werden. FIFO bestimmt, welche BTC-Einheiten als zuerst verkauft gelten und damit welche Haltefrist gilt.

📈
Kostenbasis

FIFO + Durchschnittsmethode

Das BMF akzeptiert FIFO für die Haltefristbestimmung und die Durchschnittsmethode für die Kostenbasis, konsistent pro Wallet und Exchange. DYOR.tax wendet diesen Hybrid-Ansatz an.

🌐
Vollständig

On-chain + Exchange kombiniert

BTC-Adresse oder xpub scannt die gesamte Chain-Historie. Exchange-CSV von Coinbase, Binance oder Kraken kann optional kombiniert werden, um Anschaffungskosten aus Exchange-Käufen zu erfassen.

Wallet-Transfers

Eigene Wallets erkennen

Übertragungen zwischen eigenen Wallets sind kein Veräußerungsgeschäft. Die Haltefrist läuft weiter. Wenn alle Adressen bekannt sind, erkennt DYOR.tax diese Transfers automatisch.

Freigrenze

1.000 € Freigrenze beachten

Die 1.000 € Freigrenze gilt für alle § 23-Gewinne zusammen - nicht nur Bitcoin. Liegt der Gesamtgewinn bei 1.000 € oder mehr, ist der volle Betrag steuerpflichtig. DYOR.tax zeigt eine Warnung.

Einmaliger Preis, kein Abo

Einmal pro Steuerjahr zahlen.

Bis 50 Ereignisse
€29
51 - 100
€39
501 - 1.000
€59
1.001 - 3.000
€79
3.001 - 5.000
€99
5.001+
€129
📅 Stand: April 2026 📄 Quellen: BMF-Schreiben 6. März 2025, BFH IX R 3/22, § 23 EStG 🇩🇪 Inhalte für Steuerpflichtige in Deutschland

Bitcoin und die deutsche Steuer - mehr als nur Kauf und Verkauf

Bitcoin ist das "Ur-Krypto" und das von Behörden und Gerichten am gründlichsten analysierte digitale Asset. In Deutschland hat der Bundesfinanzhof mit Urteil IX R 3/22 vom 14. Februar 2023 ausdrücklich bestätigt, dass Bitcoin ein Wirtschaftsgut nach § 23 EStG ist. Für private Anleger bedeutet das: Gewinne aus Bitcoin-Verkäufen innerhalb von einem Jahr sind steuerpflichtig, danach grundsätzlich steuerfrei.

Was viele unterschätzen: Steuerpflicht entsteht nicht nur beim Verkauf für Euro. Auch der Tausch von BTC gegen andere Kryptowährungen (z.B. BTC zu ETH) oder das Ausgeben von BTC für Waren und Dienstleistungen gilt als Veräußerungsgeschäft - sofern die Haltefrist von einem Jahr noch nicht abgelaufen ist.

So funktioniert der Bitcoin Steuerrechner

BTC-Adresse oder xpub eingeben

Gib eine Bitcoin-Adresse (Legacy, SegWit oder Taproot) oder einen xpub-Schlüssel ein. DYOR.tax liest alle Transaktionen direkt aus der Bitcoin-Blockchain - vollständig und ohne Auslassungen, unabhängig davon, wie weit sie zurückreichen. Kein Browser-Wallet erforderlich.

Exchange-CSV optional kombinieren

Wer Bitcoin auf Coinbase, Binance oder Kraken gekauft hat und es anschließend in ein eigenes Wallet transferiert hat, kann das Exchange-CSV zusätzlich hochladen. So werden die Anschaffungskosten aus dem Exchange-Kauf korrekt mit den On-Chain-Transaktionen verbunden.

Bitcoin und die deutsche Steuer

Kauf und Verkauf

Der Kauf von BTC ist kein steuerpflichtiges Ereignis. Erst der Verkauf löst die Prüfung aus, ob Steuerpflicht besteht. Entscheidend ist die Haltefrist: wurde das veräußerte BTC mehr als ein Jahr gehalten (nach FIFO-Reihenfolge), ist der Gewinn steuerfrei.

1.000 € Freigrenze: Diese Freigrenze gilt für alle § 23-Gewinne des Jahres zusammen (Bitcoin, andere Krypto, sonstige Wirtschaftsgüter). Liegt der Gesamtgewinn unter 1.000 €, ist er steuerfrei. Liegt er bei 1.000 € oder mehr, ist der volle Betrag steuerpflichtig - nicht nur der übersteigernde Betrag. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag.

FIFO und Haltefrist bei Bitcoin

FIFO (First In, First Out) bestimmt, welche Bitcoin-Einheiten als zuerst veräußert gelten. Das BMF akzeptiert FIFO für die Haltefristbestimmung zusammen mit der Durchschnittsmethode für die Kostenbasis.

Beispiel: 0,5 BTC im Januar 2025 gekauft (Kurs: 40.000 € je BTC = 20.000 €), 0,3 BTC im Juni 2025 gekauft (Kurs: 65.000 € je BTC = 19.500 €). Verkauf von 0,4 BTC im Dezember 2025 (Kurs: 90.000 € je BTC = 36.000 €). Nach FIFO werden die ersten 0,4 BTC aus dem Januar-Kauf verwendet. Haltefrist: ca. 11 Monate (unter 1 Jahr) → steuerpflichtig. Gewinn = 36.000 € − Anschaffungskosten (0,4 × 40.000 = 16.000 €) = 20.000 € steuerpflichtig.

Jede BTC-Einheit hat eine eigene Haltefrist

Wer mehrere BTC-Tranchen über die Zeit gekauft hat, hat für jede Tranche eine separate Haltefrist. FIFO bestimmt, welche Tranche zuerst als veräußert gilt. Übertragungen zwischen eigenen Wallets sind keine Veräußerungen und unterbrechen die Haltefrist nicht.

Mining und Lightning

Mining (Proof of Work)

Bitcoin verwendet Proof of Work (PoW). Klassisches "Staking" wie bei Ethereum existiert für BTC nicht. Mining-Einnahmen können je nach Ausgestaltung als Betriebseinnahmen (bei gewerblichem Betrieb) oder als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG einzustufen sein. Die Abgrenzung zwischen gewerblichem Mining und privater Vermögensverwaltung ist einzelfallabhängig; für eine verlässliche Einschätzung empfiehlt sich ein Steuerberater.

Lightning-Node-Routing-Einnahmen

Routing-Gebühren aus einem Lightning-Node können potenziell als gewerbliche Einkünfte eingestuft werden, da eine aktive Bereitstellung von Liquidität vorliegt. Die Abgrenzung zwischen gewerblicher Tätigkeit und Vermögensverwaltung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Für eine verlässliche Einschätzung empfiehlt sich ein Steuerberater.

Wrapped Bitcoin (WBTC)

Der Tausch von BTC gegen WBTC - etwa um BTC in Ethereum-DeFi einzusetzen - gilt nach dem BMF-Standard als Tausch/Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. WBTC ist ein eigenes Wirtschaftsgut. Die Haltefrist für WBTC beginnt neu ab dem Tauschzeitpunkt. Ein etwaiger Gewinn aus dem BTC-Tausch ist steuerpflichtig, sofern die BTC-Haltefrist zum Tauschzeitpunkt weniger als 1 Jahr betrug.

Steuertarif für Bitcoin-Gewinne in Deutschland

Zu versteuerndes Einkommen Grenzsteuersatz
Grundfreibetrag (12.096 € / 2025)0 %
Über Grundfreibetrag bis ca. 68.480 €14 - 42 %
68.481 € - 277.825 €42 %
Über 277.826 €45 %

Krypto-Gewinne unterliegen dem progressiven Einkommensteuersatz zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag. Es gibt keinen Sondersteuersatz wie die 25 % Abgeltungsteuer. Steuerlich relevante Bitcoin-Veräußerungsgewinne werden in der Anlage SO deiner Einkommensteuererklärung erklärt. Abgabefrist ohne Steuerberater: 31. Juli des Folgejahres.

Häufige Fragen

Ja. Für private Anleger ist ein Bitcoin-Verkauf nach einer Haltefrist von mehr als einem Jahr steuerfrei nach § 23 EStG. Das gilt für Verkauf, Tausch in andere Kryptowährungen und das Ausgeben von BTC. Die Haltefrist beginnt ab dem Anschaffungsdatum der jeweiligen BTC-Einheit (nach FIFO). Der BFH hat Bitcoin mit Urteil IX R 3/22 vom 14. Februar 2023 als Wirtschaftsgut nach § 23 EStG bestätigt.

FIFO (First In, First Out) bestimmt, welche BTC-Einheiten als zuerst veräußert gelten. Beispiel: 0,5 BTC im Januar 2025 gekauft, 0,3 BTC im Juni 2025. Beim Verkauf von 0,4 BTC im Dezember 2025 greift FIFO auf die Januar-Einheiten zuerst zu. Die Haltefrist ist kürzer als 1 Jahr, der Gewinn ist steuerpflichtig.

Nein. Übertragungen von BTC zwischen eigenen Wallets sind kein Veräußerungsgeschäft und lösen keine Steuerpflicht aus. Die Haltefrist läuft weiter. DYOR.tax erkennt eigene Wallet-Transfers automatisch, wenn die Adressen bekannt sind.

Der Tausch von BTC gegen WBTC gilt nach dem BMF-Standard als Tausch/Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. WBTC ist ein anderes Wirtschaftsgut als BTC. Die Haltefrist für WBTC beginnt neu ab dem Tauschzeitpunkt. Ein ggf. entstandener Gewinn aus BTC ist steuerpflichtig, sofern die BTC-Haltefrist weniger als 1 Jahr betrug.

Mining-Einnahmen können je nach Ausgestaltung als Betriebseinnahmen (bei gewerblichem Mining) oder als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG einzustufen sein. Bewertet wird zum EUR-Marktwert beim Zufluss. Der spätere Verkauf der geschürften BTC unterliegt den üblichen Haltefrist-Regeln nach § 23 EStG. Die Abgrenzung ist einzelfallabhängig; für eine verlässliche Einschätzung empfiehlt sich ein Steuerberater.

Für selbst eingereichte Erklärungen: 31. Juli 2026. Veräußerungsgewinne aus Bitcoin-Transaktionen des Jahres 2025 werden in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung 2025 erklärt.

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