Bitcoin und die deutsche Steuer - mehr als nur Kauf und Verkauf
Bitcoin ist das "Ur-Krypto" und das von Behörden und Gerichten am gründlichsten analysierte digitale Asset. In Deutschland hat der Bundesfinanzhof mit Urteil IX R 3/22 vom 14. Februar 2023 ausdrücklich bestätigt, dass Bitcoin ein Wirtschaftsgut nach § 23 EStG ist. Für private Anleger bedeutet das: Gewinne aus Bitcoin-Verkäufen innerhalb von einem Jahr sind steuerpflichtig, danach grundsätzlich steuerfrei.
Was viele unterschätzen: Steuerpflicht entsteht nicht nur beim Verkauf für Euro. Auch der Tausch von BTC gegen andere Kryptowährungen (z.B. BTC zu ETH) oder das Ausgeben von BTC für Waren und Dienstleistungen gilt als Veräußerungsgeschäft - sofern die Haltefrist von einem Jahr noch nicht abgelaufen ist.
So funktioniert der Bitcoin Steuerrechner
BTC-Adresse oder xpub eingeben
Gib eine Bitcoin-Adresse (Legacy, SegWit oder Taproot) oder einen xpub-Schlüssel ein. DYOR.tax liest alle Transaktionen direkt aus der Bitcoin-Blockchain - vollständig und ohne Auslassungen, unabhängig davon, wie weit sie zurückreichen. Kein Browser-Wallet erforderlich.
Exchange-CSV optional kombinieren
Wer Bitcoin auf Coinbase, Binance oder Kraken gekauft hat und es anschließend in ein eigenes Wallet transferiert hat, kann das Exchange-CSV zusätzlich hochladen. So werden die Anschaffungskosten aus dem Exchange-Kauf korrekt mit den On-Chain-Transaktionen verbunden.
Bitcoin und die deutsche Steuer
Kauf und Verkauf
Der Kauf von BTC ist kein steuerpflichtiges Ereignis. Erst der Verkauf löst die Prüfung aus, ob Steuerpflicht besteht. Entscheidend ist die Haltefrist: wurde das veräußerte BTC mehr als ein Jahr gehalten (nach FIFO-Reihenfolge), ist der Gewinn steuerfrei.
1.000 € Freigrenze: Diese Freigrenze gilt für alle § 23-Gewinne des Jahres zusammen (Bitcoin, andere Krypto, sonstige Wirtschaftsgüter). Liegt der Gesamtgewinn unter 1.000 €, ist er steuerfrei. Liegt er bei 1.000 € oder mehr, ist der volle Betrag steuerpflichtig - nicht nur der übersteigernde Betrag. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag.
FIFO und Haltefrist bei Bitcoin
FIFO (First In, First Out) bestimmt, welche Bitcoin-Einheiten als zuerst veräußert gelten. Das BMF akzeptiert FIFO für die Haltefristbestimmung zusammen mit der Durchschnittsmethode für die Kostenbasis.
Beispiel: 0,5 BTC im Januar 2025 gekauft (Kurs: 40.000 € je BTC = 20.000 €), 0,3 BTC im Juni 2025 gekauft (Kurs: 65.000 € je BTC = 19.500 €). Verkauf von 0,4 BTC im Dezember 2025 (Kurs: 90.000 € je BTC = 36.000 €). Nach FIFO werden die ersten 0,4 BTC aus dem Januar-Kauf verwendet. Haltefrist: ca. 11 Monate (unter 1 Jahr) → steuerpflichtig. Gewinn = 36.000 € − Anschaffungskosten (0,4 × 40.000 = 16.000 €) = 20.000 € steuerpflichtig.
Jede BTC-Einheit hat eine eigene Haltefrist
Wer mehrere BTC-Tranchen über die Zeit gekauft hat, hat für jede Tranche eine separate Haltefrist. FIFO bestimmt, welche Tranche zuerst als veräußert gilt. Übertragungen zwischen eigenen Wallets sind keine Veräußerungen und unterbrechen die Haltefrist nicht.
Mining und Lightning
Mining (Proof of Work)
Bitcoin verwendet Proof of Work (PoW). Klassisches "Staking" wie bei Ethereum existiert für BTC nicht. Mining-Einnahmen können je nach Ausgestaltung als Betriebseinnahmen (bei gewerblichem Betrieb) oder als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG einzustufen sein. Die Abgrenzung zwischen gewerblichem Mining und privater Vermögensverwaltung ist einzelfallabhängig; für eine verlässliche Einschätzung empfiehlt sich ein Steuerberater.
Lightning-Node-Routing-Einnahmen
Routing-Gebühren aus einem Lightning-Node können potenziell als gewerbliche Einkünfte eingestuft werden, da eine aktive Bereitstellung von Liquidität vorliegt. Die Abgrenzung zwischen gewerblicher Tätigkeit und Vermögensverwaltung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Für eine verlässliche Einschätzung empfiehlt sich ein Steuerberater.
Wrapped Bitcoin (WBTC)
Der Tausch von BTC gegen WBTC - etwa um BTC in Ethereum-DeFi einzusetzen - gilt nach dem BMF-Standard als Tausch/Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. WBTC ist ein eigenes Wirtschaftsgut. Die Haltefrist für WBTC beginnt neu ab dem Tauschzeitpunkt. Ein etwaiger Gewinn aus dem BTC-Tausch ist steuerpflichtig, sofern die BTC-Haltefrist zum Tauschzeitpunkt weniger als 1 Jahr betrug.
Steuertarif für Bitcoin-Gewinne in Deutschland
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| Grundfreibetrag (12.096 € / 2025) | 0 % |
| Über Grundfreibetrag bis ca. 68.480 € | 14 - 42 % |
| 68.481 € - 277.825 € | 42 % |
| Über 277.826 € | 45 % |
Krypto-Gewinne unterliegen dem progressiven Einkommensteuersatz zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag. Es gibt keinen Sondersteuersatz wie die 25 % Abgeltungsteuer. Steuerlich relevante Bitcoin-Veräußerungsgewinne werden in der Anlage SO deiner Einkommensteuererklärung erklärt. Abgabefrist ohne Steuerberater: 31. Juli des Folgejahres.