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Steuerrechner Solana Deutschland

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  • Binance: Wallet → Asset History → Export Transaction Records → Generate (UTC)
  • Kraken: Profil-Icon → Documents → Create Export → Ledger, vollständiger Verlauf, CSV → Generate

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Warum Solana-Nutzer in Deutschland DYOR.tax verwenden

SOL, SPL-Token, Staking und Memecoins für die Anlage SO

Von Jupiter bis Raydium, von Staking-Rewards bis BONK - die Vorschau wandelt die gesamte Solana-Aktivität in Veräußerungsgewinne und Einkünfte nach BMF-Vorgaben um.

Abdeckung

Vollständige Solana-Chain

Eine einzige Solana-Adresse erfasst alle SOL-Transaktionen, SPL-Token-Swaps, Staking-Erträge, LP-Positionen und NFT-Aktivitäten vollständig auf der Solana-Blockchain.

SPL-Token-Swaps

Jeder Swap ist ein Tausch

Jupiter, Raydium, Orca - jeder SOL-Swap oder SPL-Token-Swap ist ein Tausch/Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Jeder SPL-Token ist ein eigenes Wirtschaftsgut mit eigener Haltefrist.

📈
Staking

Delegated Staking korrekt

Staking-Erträge als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) bei Zufluss. EUR-Marktwert zum Erhaltszeitpunkt besteuert. 10-Jahres-Verlängerung gilt laut BMF nicht für SOL.

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Memecoins

BONK, WIF und Co. automatisch

Jeder Solana-Memecoin ist ein eigenes Wirtschaftsgut. Kauf-Swaps sind steuerrelevant, auch wenn der Token innerhalb von Stunden wieder verkauft wird. DYOR.tax klassifiziert alle SPL-Token.

🔗
Liquid Staking

mSOL und stSOL als Tausch

Der Tausch von SOL gegen mSOL (Marinade) oder stSOL gilt nach BMF-Standard als Tausch/Veräußerungsgeschäft. Die Haltefrist für den Liquid-Staking-Token beginnt neu.

📄
FIFO

BMF-Methode angewendet

FIFO für Haltefristbestimmung und Durchschnittsmethode für Bewertung, konsistent pro Wallet und Exchange. LP-Erträge aus Raydium und Orca als sonstige Einkünfte klassifiziert.

Einmaliger Preis, kein Abo

Einmal pro Steuerjahr zahlen.

Bis 50 Ereignisse
€29
51 - 100
€39
501 - 1.000
€59
1.001 - 3.000
€79
3.001 - 5.000
€99
5.001+
€129
📅 Stand: April 2026 📄 Quellen: BMF-Schreiben 6. März 2025, BFH IX R 3/22, § 23 EStG 🇩🇪 Inhalte für Steuerpflichtige in Deutschland

Warum Solana-Aktivität steuerlich komplex ist

Solana ist eine der schnellsten Blockchains und hat in den letzten Jahren eine lebhafte DeFi- und Memecoin-Szene entwickelt. Was für Trader attraktiv ist, macht die Steuererklärung aufwendig: Hunderte von Swaps auf Jupiter, Raydium oder Orca können in einer Memecoin-Saison entstehen - jeder davon ein eigenes steuerliches Ereignis nach § 23 EStG.

Dazu kommen Staking-Erträge, Liquid Staking und LP-Positionen, die alle unterschiedliche steuerliche Konsequenzen haben. DYOR.tax liest die gesamte Solana-Chain aus einer einzigen Adresse.

Beispiel: Am 20. März 2025 tauschst du auf Jupiter 100 SOL (Anschaffungskosten: 120 € je SOL = 12.000 €) gegen BONK im Wert von 14.500 €. Veräußerungsgewinn = 14.500 € − 12.000 € = 2.500 €. Innerhalb der 1-Jahres-Haltefrist: steuerpflichtig in der Anlage SO. BONK gilt als neu angeschafft mit 14.500 € Anschaffungskosten.

Solana und die deutsche Steuer

SOL kaufen und verkaufen

SOL ist ein Wirtschaftsgut nach § 23 EStG. Der Kauf ist kein steuerpflichtiges Ereignis. Verkauf, Tausch oder das Ausgeben von SOL können steuerpflichtige Veräußerungsgeschäfte sein - sofern die Haltefrist von einem Jahr noch nicht abgelaufen ist. Nach mehr als einem Jahr ist der Gewinn für private Anleger steuerfrei.

SPL-Token-Swaps auf Jupiter, Raydium und Orca

Jeder Swap von SOL oder einem SPL-Token gegen einen anderen ist ein Tausch/Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Der Veräußerungserlös entspricht dem EUR-Marktwert des erhaltenen Tokens zum Tauschzeitpunkt. Die Haltefrist des neu erhaltenen Tokens beginnt ab dem Tauschzeitpunkt neu. Stablecoins wie USDC auf Solana sind keine Ausnahme.

Solana-Memecoins: jeder Token ist ein eigenes Wirtschaftsgut

BONK, WIF, POPCAT und jeder andere SPL-Token gilt als eigenes Wirtschaftsgut mit eigener Haltefrist. Wer einen Memecoin nach wenigen Tagen wieder verkauft, hat einen steuerpflichtigen Kurzfristgewinn - sofern er die 1.000 € Freigrenze für alle § 23-Gewinne des Jahres überschreitet.

NFTs auf Solana

Kauf und Verkauf von Solana-NFTs gelten als Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Die 1-Jahres-Haltefrist gilt. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 erfasst NFTs nicht ausdrücklich; die steuerliche Einordnung ist im Einzelfall zu prüfen. DYOR.tax dokumentiert Anschaffungskosten und Erlös vollständig. Für die finale Qualifikation empfiehlt sich eine Abstimmung mit einem Steuerberater.

Solana Staking: steuerliche Behandlung

Delegated Staking

Staking-Erträge aus Delegated Staking auf Solana gelten als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und werden zum Zeitpunkt des Zuflusses mit dem EUR-Marktwert besteuert. Die empfangenen Rewards gelten als mit diesem Wert angeschafft. Bei einem späteren Verkauf ist nur der Wertzuwachs ab dem Erhaltszeitpunkt relevant.

10-Jahres-Haltefrist gilt nicht

Das BMF hat im Schreiben vom 6. März 2025 klargestellt: die 10-Jahres-Haltefristverlängerung gilt nicht für typische Currency/Payment-Token - also auch nicht für SOL. Staking-Erträge beginnen die normale 1-Jahres-Haltefrist ab dem Erhalt.

Liquid Staking (mSOL, stSOL)

Der Tausch von SOL gegen einen Liquid-Staking-Token wie mSOL (Marinade Finance) oder stSOL gilt nach dem BMF-Standard als Tausch/Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. mSOL ist ein anderes Wirtschaftsgut als SOL. Die Haltefrist für mSOL beginnt neu ab dem Tauschzeitpunkt. Die Rücktausch-Transaktion (mSOL zu SOL) ist ebenfalls ein Tausch.

Solana DeFi: LP-Positionen und Yield

LP-Positionen auf Raydium oder Orca folgen demselben BMF-Rahmen wie Ethereum-DeFi:

Steuertarif für Solana-Gewinne in Deutschland

Zu versteuerndes Einkommen Grenzsteuersatz
Grundfreibetrag (12.096 € / 2025)0 %
Über Grundfreibetrag bis ca. 68.480 €14 - 42 %
68.481 € - 277.825 €42 %
Über 277.826 €45 %

Solana-Gewinne unterliegen dem progressiven Einkommensteuersatz zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag. Es gibt keinen Sondersteuersatz wie die 25 % Abgeltungsteuer.

1.000 € Freigrenze: Die Freigrenze gilt für alle § 23-Gewinne des Jahres zusammen. Bei aktiven Memecoin-Tradern mit vielen kleinen Gewinnen kann die Freigrenze schnell überschritten werden - dann ist der volle Betrag steuerpflichtig.

Steuerlich relevante Solana-Veräußerungsgewinne werden in der Anlage SO deiner Einkommensteuererklärung erklärt. Abgabefrist ohne Steuerberater: 31. Juli des Folgejahres.

Häufige Fragen

Ja. Jeder Swap auf Solana - SOL zu BONK, WIF oder einem anderen SPL-Token - ist ein Tausch/Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Jeder SPL-Token ist ein eigenes Wirtschaftsgut mit eigener Haltefrist. Der Veräußerungserlös entspricht dem EUR-Marktwert des erhaltenen Tokens zum Tauschzeitpunkt. Das gilt unabhängig von der Marktkapitalisierung oder wie kurz der Token gehalten wurde.

Delegated Staking-Erträge auf Solana gelten als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und werden zum Zeitpunkt des Zuflusses mit dem EUR-Marktwert besteuert. Die empfangenen Rewards gelten als mit diesem Wert angeschafft. Die 10-Jahres-Haltefristverlängerung gilt laut BMF nicht für SOL. Die normale 1-Jahres-Haltefrist beginnt ab dem Erhalt der Rewards.

Der Tausch von SOL gegen einen Liquid-Staking-Token (z.B. mSOL via Marinade oder stSOL) gilt nach dem BMF-Standard als Tausch/Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. mSOL/stSOL ist ein anderes Wirtschaftsgut als SOL. Die Haltefrist für den Liquid-Staking-Token beginnt neu ab dem Tauschzeitpunkt. DYOR.tax wendet den BMF-Standard an.

Nein. Das BMF hat im Schreiben vom 6. März 2025 klargestellt, dass die 10-Jahres-Haltefrist- verlängerung nach § 23 EStG nicht für typische Currency/Payment-Token gilt. SOL fällt darunter. Für Solana-Staking-Erträge gilt die normale 1-Jahres-Haltefrist ab dem Erhalt der Rewards.

Nein. Übertragungen von SOL oder SPL-Token zwischen eigenen Wallets sind kein Veräußerungsgeschäft und lösen keine Steuerpflicht aus. Die Haltefrist läuft weiter. DYOR.tax erkennt eigene Wallet-Transfers automatisch, wenn die Adressen bekannt sind.

Für selbst eingereichte Erklärungen: 31. Juli 2026. Veräußerungsgewinne aus Solana-Transaktionen des Jahres 2025 werden in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung 2025 erklärt.

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