Warum Solana-Aktivität steuerlich komplex ist
Solana ist eine der schnellsten Blockchains und hat in den letzten Jahren eine lebhafte DeFi- und Memecoin-Szene entwickelt. Was für Trader attraktiv ist, macht die Steuererklärung aufwendig: Hunderte von Swaps auf Jupiter, Raydium oder Orca können in einer Memecoin-Saison entstehen - jeder davon ein eigenes steuerliches Ereignis nach § 23 EStG.
Dazu kommen Staking-Erträge, Liquid Staking und LP-Positionen, die alle unterschiedliche steuerliche Konsequenzen haben. DYOR.tax liest die gesamte Solana-Chain aus einer einzigen Adresse.
Beispiel: Am 20. März 2025 tauschst du auf Jupiter 100 SOL (Anschaffungskosten: 120 € je SOL = 12.000 €) gegen BONK im Wert von 14.500 €. Veräußerungsgewinn = 14.500 € − 12.000 € = 2.500 €. Innerhalb der 1-Jahres-Haltefrist: steuerpflichtig in der Anlage SO. BONK gilt als neu angeschafft mit 14.500 € Anschaffungskosten.
Solana und die deutsche Steuer
SOL kaufen und verkaufen
SOL ist ein Wirtschaftsgut nach § 23 EStG. Der Kauf ist kein steuerpflichtiges Ereignis. Verkauf, Tausch oder das Ausgeben von SOL können steuerpflichtige Veräußerungsgeschäfte sein - sofern die Haltefrist von einem Jahr noch nicht abgelaufen ist. Nach mehr als einem Jahr ist der Gewinn für private Anleger steuerfrei.
SPL-Token-Swaps auf Jupiter, Raydium und Orca
Jeder Swap von SOL oder einem SPL-Token gegen einen anderen ist ein Tausch/Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Der Veräußerungserlös entspricht dem EUR-Marktwert des erhaltenen Tokens zum Tauschzeitpunkt. Die Haltefrist des neu erhaltenen Tokens beginnt ab dem Tauschzeitpunkt neu. Stablecoins wie USDC auf Solana sind keine Ausnahme.
Solana-Memecoins: jeder Token ist ein eigenes Wirtschaftsgut
BONK, WIF, POPCAT und jeder andere SPL-Token gilt als eigenes Wirtschaftsgut mit eigener Haltefrist. Wer einen Memecoin nach wenigen Tagen wieder verkauft, hat einen steuerpflichtigen Kurzfristgewinn - sofern er die 1.000 € Freigrenze für alle § 23-Gewinne des Jahres überschreitet.
NFTs auf Solana
Kauf und Verkauf von Solana-NFTs gelten als Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Die 1-Jahres-Haltefrist gilt. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 erfasst NFTs nicht ausdrücklich; die steuerliche Einordnung ist im Einzelfall zu prüfen. DYOR.tax dokumentiert Anschaffungskosten und Erlös vollständig. Für die finale Qualifikation empfiehlt sich eine Abstimmung mit einem Steuerberater.
Solana Staking: steuerliche Behandlung
Delegated Staking
Staking-Erträge aus Delegated Staking auf Solana gelten als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und werden zum Zeitpunkt des Zuflusses mit dem EUR-Marktwert besteuert. Die empfangenen Rewards gelten als mit diesem Wert angeschafft. Bei einem späteren Verkauf ist nur der Wertzuwachs ab dem Erhaltszeitpunkt relevant.
10-Jahres-Haltefrist gilt nicht
Das BMF hat im Schreiben vom 6. März 2025 klargestellt: die 10-Jahres-Haltefristverlängerung gilt nicht für typische Currency/Payment-Token - also auch nicht für SOL. Staking-Erträge beginnen die normale 1-Jahres-Haltefrist ab dem Erhalt.
Liquid Staking (mSOL, stSOL)
Der Tausch von SOL gegen einen Liquid-Staking-Token wie mSOL (Marinade Finance) oder stSOL gilt nach dem BMF-Standard als Tausch/Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. mSOL ist ein anderes Wirtschaftsgut als SOL. Die Haltefrist für mSOL beginnt neu ab dem Tauschzeitpunkt. Die Rücktausch-Transaktion (mSOL zu SOL) ist ebenfalls ein Tausch.
Solana DeFi: LP-Positionen und Yield
LP-Positionen auf Raydium oder Orca folgen demselben BMF-Rahmen wie Ethereum-DeFi:
- Einzahlung in Liquiditätspool: Tausch der eingebrachten Token gegen LP-Token. Veräußerung der Ursprungstoken, Anschaffung der LP-Token zum Marktwert.
- Abhebung aus Pool: Rücktausch LP-Token gegen die zurückerhaltenen Token. Wieder ein Tausch/Veräußerungsgeschäft.
- Yield-Erträge (Farming Rewards): Sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG bei Zufluss, bewertet zum EUR-Marktwert.
Steuertarif für Solana-Gewinne in Deutschland
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| Grundfreibetrag (12.096 € / 2025) | 0 % |
| Über Grundfreibetrag bis ca. 68.480 € | 14 - 42 % |
| 68.481 € - 277.825 € | 42 % |
| Über 277.826 € | 45 % |
Solana-Gewinne unterliegen dem progressiven Einkommensteuersatz zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag. Es gibt keinen Sondersteuersatz wie die 25 % Abgeltungsteuer.
1.000 € Freigrenze: Die Freigrenze gilt für alle § 23-Gewinne des Jahres zusammen. Bei aktiven Memecoin-Tradern mit vielen kleinen Gewinnen kann die Freigrenze schnell überschritten werden - dann ist der volle Betrag steuerpflichtig.
Steuerlich relevante Solana-Veräußerungsgewinne werden in der Anlage SO deiner Einkommensteuererklärung erklärt. Abgabefrist ohne Steuerberater: 31. Juli des Folgejahres.