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Steuerrechner Ethereum Deutschland

Gib deine ETH-Adresse ein oder verbinde MetaMask, kombiniere optional mit einem CSV von Binance, Coinbase oder Kraken, und erhalte in Minuten eine Vorschau mit Veräußerungsgewinnen und -verlusten für deine Anlage SO. Ethereum Mainnet + Arbitrum, Optimism, Base und weitere L2s. FIFO und Durchschnittsmethode nach BMF.

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  • Coinbase: accounts.coinbase.com → Statements → Generate custom statement → All time, CSV
  • Binance: Wallet → Asset History → Export Transaction Records → Generate (UTC)
  • Kraken: Profil-Icon → Documents → Create Export → Ledger, vollständiger Verlauf, CSV → Generate

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Warum Ethereum-Nutzer in Deutschland DYOR.tax verwenden

ETH, ERC-20, DeFi und Layer 2 für die Anlage SO

Von Uniswap bis Aave, von Ethereum Mainnet bis Arbitrum - die Vorschau wandelt die Komplexität des EVM-Ökosystems in Veräußerungsgewinne und -verluste nach BMF-Vorgaben um.

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Abdeckung

Ethereum + 40+ L2s

Ethereum Mainnet, Arbitrum, Optimism, Base, Polygon, Blast und weitere Netzwerke. Eine einzige 0x-Adresse, vollständiger Verlauf aller Netzwerke.

Klassifizierung

8.000+ DeFi-Protokolle

Uniswap, Aave, Compound, Lido, Curve, Balancer und weitere. Jeder Swap, jede Einzahlung und jede Belohnung automatisch erkannt und klassifiziert.

Token-Swaps

ERC-20 Tausch nach § 23 EStG

Jeder Token-Swap ist ein Tausch/Veräußerungsgeschäft. Erlös = Marktwert des erhaltenen Tokens zum Tauschzeitpunkt. FIFO bestimmt, welche Einheiten als veräußert gelten.

📈
Staking

ETH-Staking-Erträge korrekt

Staking-Rewards als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) bei Zufluss, bewertet zum EUR-Marktwert. Die 10-Jahres-Verlängerung gilt nach BMF nicht für ETH.

📄
Gas-Fees

Gas automatisch erfasst

Gas-Fees, die direkt mit dem Tausch zusammenhängen, mindern den Veräußerungserlös oder erhöhen die Anschaffungskosten. DYOR.tax erfasst jede Gas-Zahlung aus den Blockchain-Daten.

🔗
Layer 2

Bridging und L2-Transaktionen

Bridging zu L2s kann ein Tausch sein, wenn Token ausgetauscht werden. DYOR.tax erfasst L2-Transaktionen auf Arbitrum, Optimism, Base und Polygon vollständig.

Einmaliger Preis, kein Abo

Einmal pro Steuerjahr zahlen.

Bis 50 Ereignisse
€29
51 - 100
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1.001 - 3.000
€79
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€99
5.001+
€129
📅 Stand: April 2026 📄 Quellen: BMF-Schreiben 6. März 2025, BFH IX R 3/22, § 23 EStG 🇩🇪 Inhalte für Steuerpflichtige in Deutschland

Warum Ethereum-Aktivität schwer zu deklarieren ist

Ethereum ist kein einfaches "kaufen und halten"-Netzwerk. Eine einzige 0x-Adresse kann Transaktionen auf Ethereum Mainnet, Arbitrum, Optimism, Base und Polygon erzeugen - alles gleichzeitig. Wer auf Uniswap tauscht, auf Aave verleiht oder auf Lido staked, erzeugt dabei mehrere steuerliche Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Transaktion einzeln in Euro bewertet werden müssen.

Kein einzelnes Protokoll liefert ein vollständiges Bild. Nur ein Scanner, der alle EVM-Netzwerke und DeFi-Protokolle aggregiert, kann das tatsächliche Steuerrisiko erfassen.

Beispiel: Am 15. März 2025 tauschst du auf Uniswap 1 ETH (Anschaffungskosten: 2.000 €) gegen 3.200 USDC (Marktwert: 3.200 €). Veräußerungserlös = 3.200 €. Veräußerungsgewinn = 3.200 € − 2.000 € − direkte Gas-Fees. Innerhalb der 1-Jahres-Haltefrist: Steuerpflicht in der Anlage SO. Der neue USDC-Bestand gilt mit 3.200 € als angeschafft.

Ethereum-Transaktionen und die deutsche Steuer

ETH kaufen und verkaufen

ETH ist ein Wirtschaftsgut nach § 23 EStG - bestätigt durch den BFH im Urteil IX R 3/22 vom 14. Februar 2023. Der Kauf von ETH ist kein steuerpflichtiges Ereignis. Erst der Verkauf, Tausch oder das Ausgeben löst eine Steuerpflicht aus - aber nur, wenn die Haltefrist von einem Jahr noch nicht abgelaufen ist. Nach mehr als einem Jahr ist der Gewinn für private Anleger steuerfrei.

Token-Swaps auf Uniswap, 1inch und anderen DEX

Jeder Swap eines ERC-20 Tokens gegen einen anderen ist ein Tausch/Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 bestätigt: der Veräußerungserlös des abgegebenen Tokens entspricht dem EUR-Marktwert des erhaltenen Tokens zum Zeitpunkt des Tauschs. Die Haltefrist des neu erhaltenen Tokens beginnt ab dem Tauschzeitpunkt neu. Stablecoins wie USDC oder USDT sind dabei keine Ausnahme.

ERC-20 Token: jeder Token ist ein eigenes Wirtschaftsgut

UNI, LINK, AAVE und jeder andere ERC-20 Token gilt als eigenes Wirtschaftsgut mit eigener Haltefrist. Das bedeutet: wer Token-A seit zwei Jahren hält und dann in Token-B tauscht, realisiert einen steuerfreien Gewinn aus Token-A - erwirbt aber Token-B mit einer neu beginnenden Haltefrist.

NFTs auf Ethereum

Kauf und Verkauf von NFTs gelten als Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Die 1-Jahres-Haltefrist gilt. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 erfasst NFTs nicht ausdrücklich; die steuerliche Einordnung ist im Einzelfall zu prüfen. DYOR.tax dokumentiert Anschaffungskosten und Erlös vollständig. Für die finale Qualifikation empfiehlt sich eine Abstimmung mit einem Steuerberater.

Gas-Fees (ETH) als Werbungskosten

Gas-Fees werden in ETH gezahlt und sind selbst ein steuerliches Ereignis - ETH wird dafür verbraucht. Soweit Gas-Fees direkt mit dem Tausch zusammenhängen, können sie die Anschaffungskosten erhöhen oder den Veräußerungserlös mindern. DYOR.tax erfasst alle Gas-Zahlungen automatisch aus den Blockchain-Daten.

DeFi auf Ethereum: steuerliche Behandlung

Uniswap/Sushi LP-Positionen

Die Einzahlung von Token in einen Liquiditätspool (z.B. Uniswap V3) und der Erhalt von LP-Token gilt als Tausch nach dem BMF: Veräußerung der eingebrachten Token, Anschaffung der LP-Token zum Marktwert. Die Abhebung kehrt diesen Vorgang um. Impermanent Loss ist steuerlich im Ergebnis berücksichtigt, wenn die tatsächlichen Beträge beim Ausstieg bewertet werden.

Aave/Compound Lending

Zinserträge aus Lending-Protokollen gelten als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG bei Zufluss. Der EUR-Marktwert zum Erhaltszeitpunkt ist steuerpflichtig. Die empfangenen Token (z.B. aDAI) gelten als mit diesem Wert angeschafft. Ein späterer Verkauf ist nur für den Wertzuwachs ab Erhalt steuerpflichtig.

Wrapping (ETH zu WETH)

Nach dem BMF-Standard gilt das Wrapping von ETH zu WETH als Tausch, da zwei wirtschaftlich unterschiedliche Token entstehen. Damit beginnt die Haltefrist für WETH neu. Eine abweichende Behandlung auf Basis wirtschaftlicher Identität ist argumentierbar - erfordert aber Dokumentation und sollte mit einem Steuerberater abgestimmt werden. DYOR.tax wendet den BMF-Standard an.

Ethereum-Staking (ETH 2.0)

Staking-Rewards gelten als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG beim Zufluss, bewertet zum EUR-Marktwert. Die empfangenen Rewards beginnen mit diesem Wert als Anschaffungskosten. Die 10-Jahres-Haltefristverlängerung gilt nach BMF nicht für typische Currency/Payment-Token wie ETH. Die normale 1-Jahres-Haltefrist beginnt ab dem Erhalt der Rewards.

Layer 2 und die Haltefrist

Transaktionen auf Arbitrum, Optimism, Base oder Polygon unterliegen denselben § 23-Regeln wie Ethereum Mainnet. Besonderheit beim Bridging: wenn ein Bridge-Protokoll Token gegen ein gewrapptes Äquivalent tauscht, kann ein Tausch/Veräußerungsgeschäft vorliegen.

Steuertarif für Ethereum-Gewinne in Deutschland

Zu versteuerndes Einkommen Grenzsteuersatz
Grundfreibetrag (12.096 € / 2025)0 %
Über Grundfreibetrag bis ca. 68.480 €14 - 42 %
68.481 € - 277.825 €42 %
Über 277.826 €45 %

Dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die anfallende Einkommensteuer (ab ca. 18.130 € ESt). ETH-Gewinne unterliegen dem progressiven Einkommensteuersatz - es gibt keinen Sondersteuersatz wie die 25 % Abgeltungsteuer.

1.000 € Freigrenze: Die Freigrenze gilt für den Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG eines Jahres - inkl. Bitcoin, andere Krypto und sonstige Wirtschaftsgüter. Sie ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: liegt der Gesamtgewinn bei 1.000 € oder mehr, ist der volle Betrag steuerpflichtig.

Steuerlich relevante Ethereum-Veräußerungsgewinne werden in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) deiner Einkommensteuererklärung erklärt. Abgabefrist ohne Steuerberater: 31. Juli des Folgejahres.

Häufige Fragen

Ja. Jeder Swap auf Uniswap oder einem anderen DEX ist ein Tausch/Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Der Veräußerungserlös entspricht dem EUR-Marktwert des erhaltenen Tokens zum Tauschzeitpunkt. Gewinn = Erlös minus Anschaffungskosten (FIFO). Der erhaltene Token gilt als neu angeschafft mit diesem Wert als Anschaffungskosten. Die Haltefrist beginnt neu ab dem Tauschzeitpunkt.

Staking-Erträge sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und werden zum Zeitpunkt des Zuflusses mit dem EUR-Marktwert besteuert. Die empfangenen Token gelten als mit diesem Wert angeschafft. Bei einem späteren Verkauf ist nur der Wertzuwachs ab dem Erhaltszeitpunkt relevant. Die 10-Jahres-Haltefristverlängerung gilt laut BMF nicht für ETH.

Ja, soweit sie direkt mit dem Tausch zusammenhängen. Gas-Fees, die beim Kauf gezahlt werden, erhöhen die Anschaffungskosten. Gas-Fees beim Verkauf mindern den Veräußerungserlös. DYOR.tax erfasst alle Gas-Zahlungen automatisch aus den Blockchain-Daten.

Nach dem BMF-Schreiben vom 6. März 2025 gilt Wrapping (ETH zu WETH) im Standard als Tausch, da zwei wirtschaftlich unterschiedliche Token entstehen. Damit beginnt die Haltefrist für WETH neu. Eine abweichende Behandlung (wirtschaftliche Identität) ist mit ausreichender Dokumentation argumentierbar, sollte aber mit einem Steuerberater abgestimmt werden. DYOR.tax wendet den BMF-Standard an.

Nein. Das BMF hat im Schreiben vom 6. März 2025 klargestellt, dass die 10-Jahres-Haltefristverlängerung nach § 23 EStG nicht für typische Currency/Payment-Token gilt. Für Ethereum-Staking-Erträge beginnt die übliche 1-Jahres-Haltefrist ab dem Erhalt der Rewards.

Für selbst eingereichte Erklärungen: 31. Juli 2026. Veräußerungsgewinne aus Ethereum-Transaktionen des Jahres 2025 werden in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung 2025 erklärt.

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