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Steuerrechner Phantom Deutschland

Verbinde Phantom oder gib deine Solana-Adresse ein, kombiniere optional mit einem CSV von Coinbase, Binance oder Kraken, und erhalte eine Vorschau deiner Veräußerungsgewinne und Staking-Erträge für die Anlage SO. SOL-Staking-Erträge werden als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) erfasst.

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Exchange auswählen und den vollständigen Verlauf exportieren:

  • Coinbase: accounts.coinbase.com → Statements → Generate custom statement → All time, CSV
  • Binance: Wallet → Asset History → Export Transaction Records → Generate (Zeitzone UTC)
  • Kraken: Profilsymbol → Document Center → Create Export → Ledger, gesamte Laufzeit, CSV → Generate

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Ohne Registrierung BMF-Standardansatz Nur Lesezugriff § 23 EStG
Warum Phantom-Nutzer in Deutschland DYOR.tax verwenden

Solana komplett: SOL-Swaps, Staking-Erträge und DeFi für die Anlage SO

Von Jupiter bis Raydium, von SOL-Staking bis Memecoins - vollständiger Solana-Verlauf für die Einkommensteuererklärung.

Abdeckung

Vollständiger Solana-Verlauf

Jupiter, Raydium, Orca, Marinade und weitere. Vollständiger Verlauf mit einer einzigen Solana-Adresse, ohne manuelle Transaktionsexporte.

🔁
Staking

Staking-Erträge als sonstige Einkünfte

SOL-Staking-Erträge werden bei Zufluss als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) zum EUR-Marktwert erfasst. Die empfangenen Token gelten als mit diesem Wert angeschafft.

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Haltefrist

Staking verlängert Haltefrist NICHT

Das BMF hat klargestellt: Die 10-Jahres-Verlängerung gilt nicht für Currency/Payment-Token. Die Haltefrist der durch Staking erhaltenen SOL beträgt 1 Jahr ab Erhalt.

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Tauschvorgänge

SOL-Swaps als Veräußerungsgeschäfte

Jeder SOL-Swap auf Jupiter oder anderen DEX ist ein Tausch nach § 23 EStG. FIFO bestimmt, welche Einheiten veräußert werden. Veräußerungserlös und Gewinn werden automatisch berechnet.

💰
Memecoins

SPL-Token automatisch erkannt

Memecoins auf Solana werden automatisch als Tausch/Veräußerungsgeschäfte klassifiziert. Jede Position mit Anschaffungskosten und Veräußerungserlös dokumentiert.

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NFTs

NFT-Transaktionen erfasst

Magic Eden, Tensor und weitere. NFT-Transaktionen können steuerlich relevant sein. Die BMF-Leitlinien vom 6. März 2025 erfassen NFTs nicht ausdrücklich. DYOR.tax dokumentiert alle Transaktionen; die steuerliche Einordnung ist im Einzelfall zu prüfen.

Einmaliger Preis, kein Abo

Einmal pro Steuerjahr zahlen.

Bis 50 Ereignisse
€29
51 - 100
€39
501 - 1.000
€59
1.001 - 3.000
€79
3.001 - 5.000
€99
5.001+
€129
📅 Stand: April 2026 📄 Quellen: BMF-Schreiben 6. März 2025, BFH IX R 3/22, § 22 Nr. 3 EStG, § 23 EStG 🇩🇪 Inhalte für Steuerpflichtige in Deutschland

Warum Phantom-Aktivität auf Solana komplex zu deklarieren ist

Phantom ist ein selbstverwaltetes Wallet für die Solana-Blockchain. Auf Solana finden Swaps, DeFi-Aktivitäten, NFT-Transaktionen und Staking-Erträge alle auf derselben Adresse statt. Im Gegensatz zu zentralisierten Exchanges gibt es keinen automatischen Steuerexport. Jede Interaktion mit einem Solana-Programm (Smart Contract) kann steuerpflichtige Ereignisse auslösen.

Beispiel: Am 10. Februar 2025 tauschst du auf Jupiter 100 SOL (Anschaffungskosten: 5.000 €) gegen einen Memecoin (Marktwert: 7.000 €). Veräußerungserlös = 7.000 €. Veräußerungsgewinn = 2.000 €. Innerhalb der 1-Jahres-Haltefrist: Steuerpflicht nach § 23 EStG in der Anlage SO.

Phantom-Transaktionen und die deutsche Steuer

So verbindest du Phantom mit DYOR.tax

DYOR.tax verbindet sich per Nur-Lese-Verbindung mit deiner Phantom-Wallet oder scannt die Solana-Blockchain anhand einer manuell eingegebenen Adresse. Keine Signaturberechtigungen, kein Zugriff auf Guthaben. Der vollständige On-Chain-Verlauf der Adresse wird automatisch abgerufen und steuerlich ausgewertet.

SOL-Swaps und Token-Tausche

Jeder Swap auf Jupiter, Raydium oder Orca ist ein Tausch nach § 23 EStG. Der Veräußerungserlös entspricht dem Marktwert des erhaltenen Tokens zum Tauschzeitpunkt (in EUR). Die Haltefrist des neuen Tokens beginnt neu ab dem Anschaffungsdatum. FIFO bestimmt, welche Einheiten aus dem bisherigen Bestand als veräußert gelten.

Veräußerungserlös = Marktwert des erhaltenen Tokens zum Tauschdatum
Gewinn = Erlös - Anschaffungskosten (FIFO) - Transaktionsgebühren
Anschaffungskosten neuer Token = Veräußerungserlös

Solana-DeFi (Raydium, Orca, Marinade)

Die Einzahlung in einen Liquidity Pool auf Raydium oder Orca kann nach BMF-Maßstab als Tausch behandelt werden: Die eingebrachten Token gelten als veräußert, der erhaltene LP-Token als angeschafft. Die spätere Abhebung entspricht dem Rücktausch.

Liquid Staking mit Marinade (mSOL) oder Jito (jitoSOL): Der Tausch von SOL gegen mSOL oder jitoSOL kann als Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG behandelt werden. Die konkrete Einordnung hängt vom Einzelfall ab. Steuerberatung empfohlen.

Staking-Erträge: Haltefrist und Besteuerung

SOL-Staking-Erträge bei Zufluss steuerpflichtig

Delegiertes Staking auf Solana erzeugt Erträge, die laut BMF bei Zufluss als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) steuerpflichtig sind. Die Bewertung erfolgt zum EUR-Marktwert zum Zeitpunkt des Erhalts. Dieser Wert ist der Ausgangspunkt für alle späteren steuerlichen Berechnungen bei Veräußerung der erhaltenen SOL.

Anschaffungskosten der Staking-Erträge

Die empfangenen SOL gelten als mit dem EUR-Marktwert bei Erhalt angeschafft. Dieser Wert bildet die Anschaffungskosten für die Berechnung eines späteren Veräußerungsgewinns nach § 23 EStG.

Staking verlängert Haltefrist NICHT auf 10 Jahre

Das BMF hat im Schreiben vom 6. März 2025 klargestellt, dass die 10-Jahres-Haltefristverlängerung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG nicht für typische Currency/Payment-Token gilt. Für durch Staking erhaltene SOL gilt die normale 1-Jahres-Haltefrist ab dem Zeitpunkt des Erhalts. Nach mehr als einem Jahr Haltedauer ab Erhalt ist die Veräußerung dieser SOL steuerfrei. Innerhalb eines Jahres entsteht ein Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG.

Phantom als Self-Custody Wallet

Keine KStTG-Meldepflicht für Phantom als Self-Custody-Wallet

Phantom ist ein selbstverwaltetes Wallet. Als selbstverwalteter Anbieter unterliegt Phantom nicht den Meldepflichten des Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetzes (KStTG). Die Verpflichtung zur eigenverantwortlichen Deklaration nach § 23 EStG und § 22 Nr. 3 EStG bleibt vollständig beim Steuerpflichtigen.

Transfers zwischen eigenen Phantom-Wallets sind keine Tausche und lösen keine Steuerpflicht aus. Die Haltefrist der übertragenen Token läuft weiter. Vollständige Dokumentation aller Transaktionen ist notwendig - das BZSt erhält ab 2027 Meldungen von Exchanges, über die SOL bewegt wurde (KStTG, erste Meldung 31. Juli 2027).

Steuertarif für Phantom-Gewinne in Deutschland

Krypto-Gewinne aus Phantom-Aktivitäten unterliegen zwei steuerlichen Einkunftsarten, die beide in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung erklärt werden:

Beide Einkunftsarten unterliegen dem progressiven Einkommensteuertarif plus 5,5% Solidaritätszuschlag. Die 1.000-€-Freigrenze gilt nur für § 23-Gewinne, nicht für Staking-Erträge nach § 22 Nr. 3 EStG.

Einkommensteuersatz Tarif
Grundfreibetrag (bis 12.096 €, VZ 2025)0%
Progressionszone (Eingangssatz)14%
Oberer Bereich42%
Spitzensteuersatz (ab 277.826 € z.v.E.)45%

Abgabefrist Einkommensteuererklärung 2025 (Steuerjahr 2025): 31. Juli 2026 für selbst eingereichte Erklärungen. Mit Steuerberater: 28. Februar 2027.

Häufige Fragen

Nein. Die Verbindung ist nur lesend. DYOR.tax verwendet öffentliche Daten der Solana-Blockchain und fordert keine Signaturberechtigungen an. Du kannst alternativ deine Solana-Adresse manuell eingeben.

Delegiertes Staking auf Solana erzeugt Erträge, die laut BMF bei Zufluss als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) steuerpflichtig sind. Bewertung zum EUR-Marktwert bei Erhalt. Die empfangenen SOL gelten als mit diesem Wert angeschafft. Veräußerungen nach mehr als 1 Jahr Haltezeit ab Erhalt sind dann steuerfrei.

Nein. Das BMF hat klargestellt, dass die 10-Jahres-Haltefristverlängerung nicht für typische Currency/Payment-Token gilt. Für durch Staking erhaltene SOL gilt die normale 1-Jahres-Haltefrist ab Erhalt.

Jeder Kauf und Verkauf eines SPL-Tokens ist ein Tausch/Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Es entsteht ein Gewinn oder Verlust zum Zeitpunkt des Tauschs. FIFO bestimmt, welche Einheiten veräußert werden. Verliert ein Token seinen gesamten Wert und ist nicht veräußerbar, kann ein Verlust erst bei der Veräußerung realisiert werden.

Für selbst eingereichte Erklärungen: 31. Juli 2026. Veräußerungsgewinne und Staking-Erträge aus Phantom-Transaktionen des Jahres 2025 werden in der Anlage SO erklärt.

Die Vorschau ist immer kostenlos. Vollständige Berichte beginnen bei 29 € für bis zu 50 steuerpflichtige Ereignisse, bis 129 € für mehr als 5.000 Ereignisse. Einmalige Zahlung pro Steuerjahr, kein Abo.

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