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Poloniex Steuerrechner

Lade deinen Poloniex Transaktionsverlauf als CSV hoch und erhalte eine Vorschau deiner Krypto-Steuern für Deutschland. FIFO-Haltefrist und Durchschnittsbewertung nach BMF. Historische Lending-Erträge werden als sonstige Einkünfte berücksichtigt.

Sofortige Vorschau Ohne Registrierung FIFO nach BMF Lending-Erträge Anlage SO
Schritt 1
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Schritte 3-5

Poloniex CSV hochladen und Abdeckung vervollständigen

Beginne mit dem Poloniex CSV und verbinde optional MetaMask, Phantom oder füge Wallet-Adressen ein, um DeFi und On-Chain-Bewegungen einzubeziehen.

FIFO nach BMF Lending-Erträge Ohne Registrierung
Hauptweg
Poloniex CSV Pflichtfeld

Lade den vollständigen Poloniex Verlauf hoch. Füge auch Vorjahresdaten ein, damit der FIFO-Anschaffungswert ab der ersten Transaktion korrekt berechnet wird.

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Poloniex CSV hierher ziehen oder auswählen Exportiere den Verlauf von poloniex.com. Spot-Trading, Swaps und ggf. Lending-Erträge des vollständigen Steuerjahres einbeziehen.
oder Wallet-Adresse manuell einfügen
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🌎 41+ EVM-Netzwerke 🌐 Phantom + SPL-Verlauf ⚖ 8.000+ DeFi-Protokolle 💰 Max. 5 Wallets
Lade zuerst das Poloniex CSV hoch. Optional: MetaMask, Phantom oder Wallet-Adressen.
Keine Registrierung FIFO nach BMF Nur lesend Außerbörslich: Dokumentation Nutzerpflicht
Warum Poloniex-Nutzer in Deutschland DYOR.tax verwenden

Anlage SO für Poloniex: Spot-Trading, historische Lending-Erträge und volle Dokumentationspflicht

Poloniex war lange bekannt für Margin-Trading und Lending-Funktionen. Historische Lending-Erträge sind in Deutschland als sonstige Einkünfte steuerpflichtig. Der Rechner verarbeitet Spot-Verlauf und Erträge aus deinem CSV.

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Spot-Trading

Spot-Transaktionen automatisch verarbeitet

Alle Kauf-, Verkauf- und Tauschvorgänge aus dem Poloniex CSV werden erkannt und nach § 23 EStG ausgewertet. Jeder Krypto-zu-Krypto-Tausch gilt als steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft.

💰
Lending-Erträge

Historische Lending-Zinsen als sonstige Einkünfte

Historische Lending-Erträge auf Poloniex sind nach § 22 Nr. 3 EStG im Zeitpunkt des Zuflusses steuerpflichtig. Bewertung zum EUR-Marktwert bei Erhalt. Die empfangenen Token gelten ab diesem Wert als angeschafft.

📈
FIFO nach BMF

Haltefrist und Bewertung nach BMF-Vorgaben

Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 sieht FIFO für die Haltefristbestimmung und die Durchschnittsmethode für die Kostenbewertung vor - konsistent pro Wallet und Exchange.

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Keine EU-Regulierung

Poloniex ist außereuropäisch - Dokumentation liegt beim Nutzer

Poloniex ist eine außereuropäische Börse und unterliegt nach aktuellem Stand nicht direkt dem KStTG. Nach aktuellem Stand keine direkte automatische Übermittlung ans Bundeszentralamt für Steuern im Rahmen des deutschen KStTG/DAC8. Die Deklarationspflicht liegt beim Steuerpflichtigen.

📊
Verlustverrechnung

§ 23 Verluste sind wertvolle Verrechnungspositionen

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können nur mit § 23-Gewinnen desselben oder späterer Jahre verrechnet werden. Nicht mit Gehalt oder anderen Einkunftsarten. Dokumentation und Deklaration lohnt sich.

📄
Anlage SO

Steuerbericht für die Steuererklärung

Gewinne und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften für die Anlage SO. Jeder Tausch identifiziert und mit dem korrekten Anschaffungswert kalkuliert. Staking- und Lending-Erträge separat erfasst.

Einmalzahlung, kein Abo

Einmalig pro Steuerjahr zahlen.

Bis 50 Ereignisse
€29
51 - 100
€39
501 - 1.000
€59
1.001 - 3.000
€79
3.001 - 5.000
€99
5.001+
€129

Letzte Aktualisierung: April 2026 · Quellen: BMF-Schreiben vom 6. März 2025, BFH IX R 3/22 (14. Feb 2023) · Für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen

Kryptowährungen auf Poloniex und die Anlage SO: Spot-Trading, Lending und Steuern in Deutschland

Poloniex ist eine internationale Kryptobörse, die einst für ihre breite Altcoin-Auswahl und Lending-Funktionen bekannt war. Das Angebot hat sich im Laufe der Zeit verändert, historische Lending-Erträge sind jedoch bei deutschen Nutzern steuerlich relevant. Poloniex unterliegt nach aktuellem Stand nicht direkt dem deutschen KStTG. Die Pflicht zur Deklaration liegt vollständig beim Steuerpflichtigen.

So exportierst du deinen Poloniex Transaktionsverlauf

Poloniex bietet CSV-Export des Transaktionsverlaufs:

  1. Melde dich auf poloniex.com an und öffne den Bereich Wallet oder Activity.
  2. Gehe zu Trade History (Handelsgeschichte) und wähle den Export-Button.
  3. Für Einzahlungen und Auszahlungen: Bereich Deposit History bzw. Withdrawal History separat exportieren.
  4. Falls du in der Vergangenheit Lending-Erträge erzielt hast: Exportiere den Zins-/Ertragsverlauf über den Bereich Lending oder Earn History, sofern verfügbar.
  5. Wähle den vollständigen Zeitraum (nach Möglichkeit seit erster Nutzung) und lade alle CSV-Dateien auf DYOR.tax hoch.

Für eine korrekte FIFO-Berechnung solltest du auch Verlaufsdaten aus Vorjahren hochladen, sofern du Positionen vor dem Steuerjahr erworben hast.

So werden Poloniex-Transaktionen in Deutschland besteuert

Kryptowährungen gelten in Deutschland als sonstige Wirtschaftsgüter. Gewinne aus Kauf und Verkauf innerhalb der einjährigen Haltefrist sind als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG steuerpflichtig. Für Poloniex-Nutzer sind folgende Ereignisse steuerlich relevant:

Gewinn = Veräußerungserlös - FIFO-Anschaffungskosten - direkte Kosten

Poloniex Lending: steuerliche Behandlung historischer Erträge

Poloniex hat in der Vergangenheit Lending-Funktionen angeboten, bei denen Nutzer ihre Kryptowährungen gegen Zinsen verleihen konnten. Diese Lending-Erträge sind nach § 22 Nr. 3 EStG (sonstige Einkünfte) im Zeitpunkt des Zuflusses zu versteuern. Der Wert der empfangenen Token in EUR zum Zeitpunkt des Erhalts bildet die Bemessungsgrundlage und gleichzeitig die Anschaffungskosten für eine spätere Veräußerung.

Falls du historische Lending-Erträge aus Vorjahren nicht deklariert hast, empfiehlt sich eine Beratung durch einen Steuerberater. Eine nachträgliche Offenlegung ist grundsätzlich möglich.

Poloniex und die KStTG-Meldepflicht

Das KStTG setzt DAC8 um und verpflichtet Kryptodienstleister, Nutzerdaten und Transaktionszusammenfassungen an das BZSt zu melden - erstmals für das Datenjahr 2026 bis zum 31. Juli 2027.

Poloniex ist eine außereuropäische Börse und unterliegt dieser Meldepflicht nach aktuellem Stand nicht. Das Finanzamt erhält von Poloniex keine automatischen Transaktionsdaten. Die vollständige Dokumentations- und Deklarationspflicht liegt beim Steuerpflichtigen. Das BMF betont, dass bei grenzüberschreitenden Sachverhalten erhöhte Dokumentationspflichten gelten.

Haltefrist und Freigrenze

1-Jahres-Haltefrist: Nach über einem Jahr Haltefrist sind Veräußerungsgewinne für private Anleger steuerfrei. FIFO bestimmt, welche Einheiten zuerst als veräußert gelten.

1.000 € Freigrenze: Die Freigrenze gilt für Gesamtgewinne aus § 23-Geschäften pro Kalenderjahr. Bis 999 €: steuerfrei. Ab 1.000 €: der gesamte Betrag ist steuerpflichtig. Es handelt sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag. § 23-Verluste sind nur gegen § 23-Gewinne verrechenbar.

Steuertarif für Krypto-Gewinne in Deutschland

Steuerpflichtige § 23-Gewinne unterliegen dem persönlichen Einkommensteuertarif:

Einkommensbereich Grenzsteuersatz
Bis 11.784 € (Grundfreibetrag 2025) 0%
11.785 € - 66.760 € 14% - 42% (progressiv)
66.761 € - 277.825 € 42%
Ab 277.826 € 45%
Solidaritätszuschlag 5,5% auf die Einkommensteuer

Lending-Erträge (§ 22 Nr. 3 EStG) unterliegen ebenfalls dem persönlichen Einkommensteuertarif, werden aber separat erfasst.

Häufige Fragen

Ja. Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen innerhalb der einjährigen Haltefrist sind als privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG) in der Anlage SO zu deklarieren. Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob Poloniex Daten ans Finanzamt meldet.

Lending-Erträge auf Poloniex sind nach § 22 Nr. 3 EStG als sonstige Einkünfte im Zeitpunkt des Zuflusses steuerpflichtig. Bewertung zum EUR-Marktwert bei Erhalt. Die empfangenen Token gelten mit diesem Wert als angeschafft und ihre spätere Veräußerung unterliegt den normalen § 23 EStG-Regeln.

Poloniex ist eine außereuropäische Börse und unterliegt nach aktuellem Stand nicht dem deutschen KStTG. Nach aktuellem Stand keine direkte automatische Meldung im Rahmen des deutschen KStTG/DAC8. Die Dokumentations- und Deklarationspflicht liegt beim Steuerpflichtigen.

Auf poloniex.com: Konto > Verlauf (History) > Transaktionsverlauf > CSV-Export. Falls du Lending-Erträge hattest, exportiere auch den Zins-/Ertragsverlauf separat. Lade alle Dateien auf DYOR.tax hoch.

Die 1.000 € Freigrenze gilt für Gesamtgewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) pro Jahr. Bis 999 € Gewinn: steuerfrei. Ab 1.000 €: der gesamte Betrag wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag.

Die Vorschau ist kostenlos. Vollständige Berichte beginnen bei 29 € für bis zu 50 steuerliche Ereignisse, bis 129 € für über 5.000 Ereignisse. Einmalzahlung, kein Abo.

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