Kryptowährungen auf Poloniex und die Anlage SO: Spot-Trading, Lending und Steuern in Deutschland
Poloniex ist eine internationale Kryptobörse, die einst für ihre breite Altcoin-Auswahl und Lending-Funktionen bekannt war. Das Angebot hat sich im Laufe der Zeit verändert, historische Lending-Erträge sind jedoch bei deutschen Nutzern steuerlich relevant. Poloniex unterliegt nach aktuellem Stand nicht direkt dem deutschen KStTG. Die Pflicht zur Deklaration liegt vollständig beim Steuerpflichtigen.
So exportierst du deinen Poloniex Transaktionsverlauf
Poloniex bietet CSV-Export des Transaktionsverlaufs:
- Melde dich auf poloniex.com an und öffne den Bereich Wallet oder Activity.
- Gehe zu Trade History (Handelsgeschichte) und wähle den Export-Button.
- Für Einzahlungen und Auszahlungen: Bereich Deposit History bzw. Withdrawal History separat exportieren.
- Falls du in der Vergangenheit Lending-Erträge erzielt hast: Exportiere den Zins-/Ertragsverlauf über den Bereich Lending oder Earn History, sofern verfügbar.
- Wähle den vollständigen Zeitraum (nach Möglichkeit seit erster Nutzung) und lade alle CSV-Dateien auf DYOR.tax hoch.
Für eine korrekte FIFO-Berechnung solltest du auch Verlaufsdaten aus Vorjahren hochladen, sofern du Positionen vor dem Steuerjahr erworben hast.
So werden Poloniex-Transaktionen in Deutschland besteuert
Kryptowährungen gelten in Deutschland als sonstige Wirtschaftsgüter. Gewinne aus Kauf und Verkauf innerhalb der einjährigen Haltefrist sind als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG steuerpflichtig. Für Poloniex-Nutzer sind folgende Ereignisse steuerlich relevant:
- Kauf mit EUR: kein Steuerereignis. Begründet FIFO-Anschaffungskosten.
- Verkauf zu EUR: § 23 Veräußerungsgeschäft, wenn die Haltefrist ein Jahr oder weniger beträgt.
- Krypto-zu-Krypto-Tausch: steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft. Die Haltefrist beginnt für den neuen Token neu. Gewinn oder Verlust wird auf Basis der FIFO-Anschaffungskosten des abgegebenen Tokens ermittelt.
- Historische Lending-Erträge: nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig bei Zufluss. Bewertung zum EUR-Marktwert bei Erhalt. Empfangene Token gelten mit diesem Wert als angeschafft. Spätere Veräußerung unterliegt § 23 EStG.
- Einzahlungen und Auszahlungen zu eigenen Wallets: kein steuerpflichtiges Ereignis.
Gewinn = Veräußerungserlös - FIFO-Anschaffungskosten - direkte Kosten
Poloniex Lending: steuerliche Behandlung historischer Erträge
Poloniex hat in der Vergangenheit Lending-Funktionen angeboten, bei denen Nutzer ihre Kryptowährungen gegen Zinsen verleihen konnten. Diese Lending-Erträge sind nach § 22 Nr. 3 EStG (sonstige Einkünfte) im Zeitpunkt des Zuflusses zu versteuern. Der Wert der empfangenen Token in EUR zum Zeitpunkt des Erhalts bildet die Bemessungsgrundlage und gleichzeitig die Anschaffungskosten für eine spätere Veräußerung.
Falls du historische Lending-Erträge aus Vorjahren nicht deklariert hast, empfiehlt sich eine Beratung durch einen Steuerberater. Eine nachträgliche Offenlegung ist grundsätzlich möglich.
Poloniex und die KStTG-Meldepflicht
Das KStTG setzt DAC8 um und verpflichtet Kryptodienstleister, Nutzerdaten und Transaktionszusammenfassungen an das BZSt zu melden - erstmals für das Datenjahr 2026 bis zum 31. Juli 2027.
Poloniex ist eine außereuropäische Börse und unterliegt dieser Meldepflicht nach aktuellem Stand nicht. Das Finanzamt erhält von Poloniex keine automatischen Transaktionsdaten. Die vollständige Dokumentations- und Deklarationspflicht liegt beim Steuerpflichtigen. Das BMF betont, dass bei grenzüberschreitenden Sachverhalten erhöhte Dokumentationspflichten gelten.
Haltefrist und Freigrenze
1-Jahres-Haltefrist: Nach über einem Jahr Haltefrist sind Veräußerungsgewinne für private Anleger steuerfrei. FIFO bestimmt, welche Einheiten zuerst als veräußert gelten.
1.000 € Freigrenze: Die Freigrenze gilt für Gesamtgewinne aus § 23-Geschäften pro Kalenderjahr. Bis 999 €: steuerfrei. Ab 1.000 €: der gesamte Betrag ist steuerpflichtig. Es handelt sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag. § 23-Verluste sind nur gegen § 23-Gewinne verrechenbar.
Steuertarif für Krypto-Gewinne in Deutschland
Steuerpflichtige § 23-Gewinne unterliegen dem persönlichen Einkommensteuertarif:
| Einkommensbereich | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| Bis 11.784 € (Grundfreibetrag 2025) | 0% |
| 11.785 € - 66.760 € | 14% - 42% (progressiv) |
| 66.761 € - 277.825 € | 42% |
| Ab 277.826 € | 45% |
| Solidaritätszuschlag | 5,5% auf die Einkommensteuer |
Lending-Erträge (§ 22 Nr. 3 EStG) unterliegen ebenfalls dem persönlichen Einkommensteuertarif, werden aber separat erfasst.