Kryptowährungen auf MEXC und die Anlage SO: Altcoins, Swaps und Steuern in Deutschland
MEXC ist bei deutschen Nutzern beliebt, die frühen Zugang zu neuen Altcoins suchen. Die Börse hat ihren Sitz auf den Seychellen und unterliegt nicht dem deutschen Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG). Eine automatische Meldung der Transaktionen ans Finanzamt findet nicht statt. Die Pflicht zur Deklaration liegt vollständig beim Steuerpflichtigen.
So exportierst du deinen MEXC Transaktionsverlauf
MEXC bietet CSV-Export des Transaktionsverlaufs über die Weboberfläche:
- Öffne mexc.com im Browser und melde dich in deinem Konto an.
- Spot-Trading-Verlauf: Gehe zu Wallet in der oberen Navigation, wähle Spot, dann Spot Statement. Wähle den vollständigen Zeitraum des Steuerjahres und exportiere als CSV.
- Einzahlungen und Auszahlungen: Unter Wallet > Einzahlungsverlauf (Deposit History) und Auszahlungsverlauf (Withdrawal History) separat exportieren.
- Earn und Staking: Diese Erträge befinden sich in separaten Bereichen der Plattform. Exportiere sie ebenfalls für eine vollständige Auswertung.
- Lade alle CSV-Dateien auf DYOR.tax hoch.
Für eine korrekte FIFO-Berechnung solltest du auch Verlaufsdaten aus Vorjahren hochladen, sofern du Positionen vor dem Steuerjahr erworben hast. Der Rechner benötigt die ursprünglichen Anschaffungskosten, um den Gewinn bei einer späteren Veräußerung korrekt zu berechnen.
So werden MEXC-Transaktionen in Deutschland besteuert
Das Finanzamt behandelt Kryptowährungen als sonstige Wirtschaftsgüter, deren Veräußerung ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG darstellt. Der Bundesfinanzhof hat dies mit Urteil IX R 3/22 vom 14. Februar 2023 bestätigt. Für MEXC-Nutzer entstehen folgende steuerpflichtigen Ereignisse:
- Kauf von Kryptowährungen mit EUR auf MEXC: kein Steuerereignis. Begründet den FIFO-Anschaffungskostensatz für den jeweiligen Token.
- Verkauf zu EUR: privates Veräußerungsgeschäft. Gewinn = Veräußerungspreis - FIFO-Anschaffungskosten - direkte Kosten. Steuerpflichtig wenn Haltefrist <= 1 Jahr.
- Krypto-zu-Krypto-Tausch: privates Veräußerungsgeschäft. Veräußerungserlös = EUR-Marktwert des erhaltenen Tokens zum Tauschzeitpunkt. Die Haltefrist des neu erhaltenen Tokens beginnt ab dem Tauschzeitpunkt neu.
- Staking/Earn-Erträge auf MEXC: sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG, steuerpflichtig bei Zufluss. Bewertung zum EUR-Marktwert beim Erhalt. Die empfangenen Token gelten mit diesem Wert als angeschafft.
- Einzahlungen und Auszahlungen zu eigenen Wallets: keine Veräußerung, kein steuerpflichtiges Ereignis.
Formel:
Gewinn = Veräußerungserlös - FIFO-Anschaffungskosten - direkte Kosten
FIFO auf MEXC: Hunderte von Altcoin-Paaren
Ein aktiver MEXC-Nutzer kann in einem Steuerjahr Positionen in Dutzenden oder Hunderten verschiedener Tokens aufbauen. Jeder Token hat seine eigene FIFO-Warteschlange. Das bedeutet: Hast du TOKEN-X in drei verschiedenen Transaktionen zu unterschiedlichen Preisen gekauft, gelten die zuerst erworbenen Einheiten als zuerst veräußert, wenn du TOKEN-X verkaufst oder tauschst. Die Anzahl individueller Berechnungen kann sehr hoch sein und eine manuelle Auswertung praktisch unmöglich machen.
DYOR.tax verarbeitet den MEXC CSV-Export automatisch: Jeder Token wird erkannt, die FIFO-Warteschlange aufgebaut und Gewinn oder Verlust für jeden Tausch oder Verkauf berechnet.
MEXC und die KStTG-Meldepflicht
Das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) setzt die EU-Richtlinie DAC8 um. Es verpflichtet Kryptodienstleister, Nutzerdaten und Transaktionszusammenfassungen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden - erstmals für das Datenjahr 2026 bis zum 31. Juli 2027.
MEXC hat seinen Sitz auf den Seychellen und ist keine EU-regulierte Börse. Das KStTG richtet sich primär an in Deutschland oder der EU ansässige Anbieter. MEXC unterliegt dieser Meldepflicht nach aktuellem Stand nicht. Das bedeutet für dich als Nutzer: Das Finanzamt erhält von MEXC keine automatischen Transaktionsdaten. Die vollständige Dokumentations- und Deklarationspflicht liegt bei dir.
Haltefrist und Freigrenze
Zwei Regelungen bestimmen, ob MEXC-Gewinne zu versteuern sind:
1-Jahres-Haltefrist (§ 23 EStG): Kryptowährungen, die länger als ein Jahr gehalten werden, sind bei der Veräußerung für private Anleger steuerfrei. FIFO bestimmt, welche Einheiten zuerst als veräußert gelten. Ein Tausch setzt die Haltefrist für den neuen Token zurück.
1.000 € Freigrenze (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG): Die Freigrenze gilt für Gesamtgewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften pro Kalenderjahr. Bis 999 € Jahresgewinn: keine Steuer. Ab 1.000 € Jahresgewinn: der gesamte Betrag ist steuerpflichtig. Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Verluste aus § 23-Geschäften können nur mit § 23-Gewinnen verrechnet werden, nicht mit anderen Einkunftsarten.
Steuertarif für Krypto-Gewinne in Deutschland
Steuerpflichtige Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) unterliegen dem persönlichen Einkommensteuertarif, nicht einem gesonderten Kapitalertragsteuersatz:
| Einkommensbereich | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| Bis 11.784 € (Grundfreibetrag 2025) | 0% |
| 11.785 € - 66.760 € | 14% - 42% (progressiv) |
| 66.761 € - 277.825 € | 42% |
| Ab 277.826 € | 45% |
| Solidaritätszuschlag | 5,5% auf die Einkommensteuer |
Hinzu kommen ggf. Kirchensteuer (8 oder 9% auf die Einkommensteuer) und Gewerbesteuer bei gewerblicher Tätigkeit.
Achtung: Staking- und Lending-Erträge (§ 22 Nr. 3 EStG) unterliegen ebenfalls dem persönlichen Einkommensteuertarif, werden aber separat von den Veräußerungsgewinnen erfasst.