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MEXC Steuerrechner

Lade deine MEXC CSV-Datei hoch und erhalte eine Vorschau deiner Krypto-Steuern für Deutschland. FIFO-Haltefrist und Durchschnittsbewertung nach BMF-Vorgaben. Jeder Altcoin-Swap wird als steuerpflichtiges Tauschgeschäft erkannt.

Sofortige Vorschau Ohne Registrierung FIFO nach BMF Swaps erkannt Außerbörsliche Erträge
Schritt 1
Wähle das Land

Die richtigen Steuerregeln von Anfang an anwenden.

Schritt 2
Wähle das Steuerjahr

Vorschau für das Jahr erstellen, das du erklären möchtest.

Schritte 3-5

MEXC Verlauf hochladen und Abdeckung vervollständigen

Beginne mit dem MEXC CSV. Optional: MetaMask oder Phantom verbinden oder Adressen einfügen, um DeFi und On-Chain-Bewegungen einzubeziehen.

FIFO nach BMF Swaps automatisch Ohne Registrierung
Hauptpfad
MEXC CSV Pflichtfeld

Vollständigen MEXC Verlauf hochladen. Vorjahre einbeziehen, damit FIFO-Anschaffungskosten ab dem ersten Kauf korrekt berechnet werden.

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MEXC CSV hierher ziehen oder auswählen Exportiere den Verlauf von mexc.com. Spot-Trading, Swaps und Earn-Erträge des vollständigen Steuerjahres einbeziehen.
oder Wallet-Adresse manuell einfügen
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🌎 41+ EVM-Netzwerke 🌏 Phantom + SPL-Verlauf ⚖ 8.000+ DeFi-Protokolle 💰 Max. 5 Wallets
Lade zuerst das MEXC CSV hoch. Optional: MetaMask, Phantom oder Wallet-Adressen für vollständige Abdeckung.
Keine Registrierung FIFO nach BMF Nur lesend Außerbörslich: Dokumentation Nutzerpflicht
Warum MEXC-Nutzer in Deutschland DYOR.tax verwenden

Anlage SO für MEXC: Altcoins, Tauschgeschäfte und volle Dokumentationspflicht

MEXC bietet frühen Zugang zu neuen Kryptowährungen und eine breite Altcoin-Auswahl. Jeder Swap zwischen zwei Tokens ist ein steuerpflichtiges Tauschgeschäft. Der Rechner verarbeitet automatisch Tausende von Transaktionen aus deinem CSV.

📖
Altcoins

Hunderte Altcoins automatisch verarbeitet

MEXC bietet Zugang zu frühen Projekten. Ein aktives Jahr kann Hunderte unterschiedliche Tauschvorgänge erzeugen. Der Rechner identifiziert jeden Token und berechnet FIFO-Anschaffungskosten ohne manuellen Aufwand.

📈
FIFO nach BMF

Haltefrist und Bewertung nach BMF-Vorgaben

Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 sieht FIFO für die Haltefristbestimmung und die Durchschnittsmethode für die Kostenbewertung vor - konsistent pro Wallet und Exchange.

Tauschgeschäfte

Jeder Altcoin-Swap ist ein Veräußerungsgeschäft

TOKEN-A gegen TOKEN-B tauschen ist ein privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG). Veräußerungserlös: EUR-Marktwert des erhaltenen Tokens. Gewinn oder Verlust entsteht sofort - unabhängig von einer EUR-Auszahlung.

🌎
Keine EU-Regulierung

MEXC ist außereuropäisch - Dokumentation liegt beim Nutzer

MEXC hat seinen Sitz auf den Seychellen und unterliegt nach aktuellem Stand nicht direkt dem KStTG. Es gibt keine automatische Übermittlung ans Bundeszentralamt für Steuern. Die Pflicht zur Gewinn- und Verlustdeklaration liegt vollständig beim Steuerpflichtigen.

📊
Earn/Staking

Staking-Erträge als sonstige Einkünfte

Staking- und Earn-Erträge auf MEXC sind nach § 22 Nr. 3 EStG bei Zufluss steuerpflichtig. Bewertung zum EUR-Marktwert bei Erhalt. Der empfangene Token gilt ab diesem Wert als angeschafft.

📄
Anlage SO

Steuerbericht für die Steuererklärung

Gewinne und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften für die Anlage SO. Jeder Altcoin-Tausch identifiziert und mit dem korrekten Anschaffungswert kalkuliert.

Einmalzahlung, kein Abo

Einmalig pro Steuerjahr zahlen.

Bis 50 Transaktionen
€29
51 - 100
€39
501 - 1.000
€59
1.001 - 3.000
€79
3.001 - 5.000
€99
5.001+
€129

Letzte Aktualisierung: April 2026 · Quellen: BMF-Schreiben vom 6. März 2025, BFH IX R 3/22 (14. Feb 2023) · Für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen

Kryptowährungen auf MEXC und die Anlage SO: Altcoins, Swaps und Steuern in Deutschland

MEXC ist bei deutschen Nutzern beliebt, die frühen Zugang zu neuen Altcoins suchen. Die Börse hat ihren Sitz auf den Seychellen und unterliegt nicht dem deutschen Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG). Eine automatische Meldung der Transaktionen ans Finanzamt findet nicht statt. Die Pflicht zur Deklaration liegt vollständig beim Steuerpflichtigen.

So exportierst du deinen MEXC Transaktionsverlauf

MEXC bietet CSV-Export des Transaktionsverlaufs über die Weboberfläche:

  1. Öffne mexc.com im Browser und melde dich in deinem Konto an.
  2. Spot-Trading-Verlauf: Gehe zu Wallet in der oberen Navigation, wähle Spot, dann Spot Statement. Wähle den vollständigen Zeitraum des Steuerjahres und exportiere als CSV.
  3. Einzahlungen und Auszahlungen: Unter Wallet > Einzahlungsverlauf (Deposit History) und Auszahlungsverlauf (Withdrawal History) separat exportieren.
  4. Earn und Staking: Diese Erträge befinden sich in separaten Bereichen der Plattform. Exportiere sie ebenfalls für eine vollständige Auswertung.
  5. Lade alle CSV-Dateien auf DYOR.tax hoch.

Für eine korrekte FIFO-Berechnung solltest du auch Verlaufsdaten aus Vorjahren hochladen, sofern du Positionen vor dem Steuerjahr erworben hast. Der Rechner benötigt die ursprünglichen Anschaffungskosten, um den Gewinn bei einer späteren Veräußerung korrekt zu berechnen.

So werden MEXC-Transaktionen in Deutschland besteuert

Das Finanzamt behandelt Kryptowährungen als sonstige Wirtschaftsgüter, deren Veräußerung ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG darstellt. Der Bundesfinanzhof hat dies mit Urteil IX R 3/22 vom 14. Februar 2023 bestätigt. Für MEXC-Nutzer entstehen folgende steuerpflichtigen Ereignisse:

Formel:

Gewinn = Veräußerungserlös - FIFO-Anschaffungskosten - direkte Kosten

FIFO auf MEXC: Hunderte von Altcoin-Paaren

Ein aktiver MEXC-Nutzer kann in einem Steuerjahr Positionen in Dutzenden oder Hunderten verschiedener Tokens aufbauen. Jeder Token hat seine eigene FIFO-Warteschlange. Das bedeutet: Hast du TOKEN-X in drei verschiedenen Transaktionen zu unterschiedlichen Preisen gekauft, gelten die zuerst erworbenen Einheiten als zuerst veräußert, wenn du TOKEN-X verkaufst oder tauschst. Die Anzahl individueller Berechnungen kann sehr hoch sein und eine manuelle Auswertung praktisch unmöglich machen.

DYOR.tax verarbeitet den MEXC CSV-Export automatisch: Jeder Token wird erkannt, die FIFO-Warteschlange aufgebaut und Gewinn oder Verlust für jeden Tausch oder Verkauf berechnet.

MEXC und die KStTG-Meldepflicht

Das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) setzt die EU-Richtlinie DAC8 um. Es verpflichtet Kryptodienstleister, Nutzerdaten und Transaktionszusammenfassungen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden - erstmals für das Datenjahr 2026 bis zum 31. Juli 2027.

MEXC hat seinen Sitz auf den Seychellen und ist keine EU-regulierte Börse. Das KStTG richtet sich primär an in Deutschland oder der EU ansässige Anbieter. MEXC unterliegt dieser Meldepflicht nach aktuellem Stand nicht. Das bedeutet für dich als Nutzer: Das Finanzamt erhält von MEXC keine automatischen Transaktionsdaten. Die vollständige Dokumentations- und Deklarationspflicht liegt bei dir.

Haltefrist und Freigrenze

Zwei Regelungen bestimmen, ob MEXC-Gewinne zu versteuern sind:

1-Jahres-Haltefrist (§ 23 EStG): Kryptowährungen, die länger als ein Jahr gehalten werden, sind bei der Veräußerung für private Anleger steuerfrei. FIFO bestimmt, welche Einheiten zuerst als veräußert gelten. Ein Tausch setzt die Haltefrist für den neuen Token zurück.

1.000 € Freigrenze (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG): Die Freigrenze gilt für Gesamtgewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften pro Kalenderjahr. Bis 999 € Jahresgewinn: keine Steuer. Ab 1.000 € Jahresgewinn: der gesamte Betrag ist steuerpflichtig. Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Verluste aus § 23-Geschäften können nur mit § 23-Gewinnen verrechnet werden, nicht mit anderen Einkunftsarten.

Steuertarif für Krypto-Gewinne in Deutschland

Steuerpflichtige Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) unterliegen dem persönlichen Einkommensteuertarif, nicht einem gesonderten Kapitalertragsteuersatz:

Einkommensbereich Grenzsteuersatz
Bis 11.784 € (Grundfreibetrag 2025) 0%
11.785 € - 66.760 € 14% - 42% (progressiv)
66.761 € - 277.825 € 42%
Ab 277.826 € 45%
Solidaritätszuschlag 5,5% auf die Einkommensteuer

Hinzu kommen ggf. Kirchensteuer (8 oder 9% auf die Einkommensteuer) und Gewerbesteuer bei gewerblicher Tätigkeit.

Achtung: Staking- und Lending-Erträge (§ 22 Nr. 3 EStG) unterliegen ebenfalls dem persönlichen Einkommensteuertarif, werden aber separat von den Veräußerungsgewinnen erfasst.

Häufige Fragen

Ja. Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen innerhalb der einjährigen Haltefrist sind als privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG) in der Anlage SO zu deklarieren. Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob MEXC Daten ans Finanzamt meldet.

MEXC ist eine außereuropäische Börse mit Sitz auf den Seychellen und unterliegt nach aktuellem Stand nicht dem deutschen KStTG. Eine automatische Meldung findet nicht statt. Als Nutzer einer nicht-EU-Börse trägst du die volle Dokumentations- und Deklarationspflicht selbst.

Ja. Jeder Tausch zwischen zwei Kryptowährungen ist nach dem BMF-Schreiben vom 6. März 2025 ein privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG). Der erhaltene Token gilt als neu angeschafft, die Haltefrist beginnt neu. Veräußerungserlös ist der EUR-Marktwert des erhaltenen Tokens zum Tauschzeitpunkt.

Auf mexc.com: Wallet > Spot > Spot Statement, Zeitraum wählen, CSV exportieren. Einzahlungen und Auszahlungen separat aus Wallet > Einzahlungsverlauf bzw. Auszahlungsverlauf exportieren. Earn- und Staking-Erträge befinden sich in separaten Bereichen und müssen ebenfalls exportiert werden.

Die 1.000 € Freigrenze gilt für Gesamtgewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) pro Jahr. Bis 999 € Gewinn: steuerfrei. Ab 1.000 €: der gesamte Betrag wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag.

Die Vorschau ist kostenlos. Vollständige Berichte beginnen bei 29 € für bis zu 50 steuerliche Ereignisse, bis 129 € für über 5.000 Ereignisse. Einmalzahlung, kein Abo.

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