Vorschau kostenlos - ohne Registrierung - nur lesend

Bybit Steuerrechner

Lade deinen Bybit-CSV hoch, füge optional MetaMask, Phantom oder manuelle Adressen hinzu und erhalte in Minuten eine Steuervorschau nach § 23 EStG mit Haltefrist-Berechnung, Tausch-Erkennung und 1.000-Euro-Freigrenze-Check.

Vorschau sofort Ohne Registrierung § 23 EStG 1-Jahres-Haltefrist Steuerjahre 2024 und 2025
Schritt 1
Land wählen

Wendet die richtigen Steuerregeln von Anfang an an.

Schritt 2
Steuerjahr wählen

Vorschau für das Jahr, das du erklären möchtest.

Schritte 3-5

Bybit-Daten hochladen

Beginne mit dem Bybit-CSV und füge optional MetaMask, Phantom oder Wallet-Adressen hinzu, um DeFi, Earn-Ausgänge und On-Chain-Bewegungen abzudecken.

CSV-zuerst Wallet optional Ohne Konto
Hauptpfad
Bybit-CSV Pflicht

Lade zuerst den vollständigen Bybit-Export hoch. Wallet-Abdeckung ist optional und kann danach hinzugefügt werden.

Bybit-CSV hier ablegen
Exportiere den vollständigen Transaktionsverlauf und ziehe die Datei hierher, oder .

Transaktionshistorie exportieren:

  1. In deinem Bybit-Konto zu den Kontoeinstellungen gehen
  2. Self-Export My Account Data (Eigene Kontodaten exportieren) wählen
  3. Exporttyp wählen: Transaction Log (Transaktionsprotokoll) oder Account Statement
  4. Zeitraum wählen - Bybit erlaubt maximal 12 Monate pro Export
  5. Export generieren und CSV herunterladen
  6. Für mehrere Jahre den Export wiederholen und alle CSVs hochladen

Da Bybit pro Export maximal 12 Monate abdeckt, musst du für mehrere Steuerjahre mehrere Exporte erstellen. Lade alle CSVs hoch, damit die Haltefrist korrekt berechnet wird.

Wallet- und Plattformdaten kombinieren
Optionale Wallet-Abdeckung
MetaMask, Phantom oder manuelle Adressen

Verbinde dein Wallet für schnelleren Import oder gib EVM-, Solana- und BTC-Adressen manuell ein.

Nur lesend. EVM-Wallets schneller importieren.
Nur lesend. Solana-Wallets schneller importieren.
oder Wallet-Adresse manuell eingeben
Wallet-Adresse eingeben
📡 41+ EVM-Netzwerke 🌐 Phantom + SPL-Verlauf ⚖ 8.000+ DeFi-Protokolle 💰 Max. 5 Wallets
Lade zuerst den Bybit-CSV hoch; danach kannst du optional MetaMask, Phantom oder Adressen für vollständige Abdeckung hinzufügen.
Ohne Registrierung § 23 EStG angewandt Nur lesender Zugriff Haltefrist berechnet
Warum deutsche Bybit-Nutzer DYOR.tax wählen

Bybit-CSV verarbeitet: Haltefrist, Easy Earn und Freigrenze

Vom Bybit-CSV bis zu MetaMask, Phantom und manuellen Adressen - die Vorschau ist darauf ausgelegt, einen komplexen Steuerprozess strukturiert, zuverlässig und schnell zu machen.

📈
Haltefrist

1-Jahres-Haltefrist nach § 23 EStG

Über ein Jahr gehalten: Gewinn steuerfrei. Innerhalb eines Jahres: steuerpflichtig. FIFO bestimmt, welche Einheiten zuerst als veräußert gelten. Jeder Tausch setzt die Haltefrist für den neuen Token neu.

Tausch

Krypto-zu-Krypto als Veräußerung

Bybit Spot-Tausche und Konvertierungen: das BMF behandelt jeden Krypto-Krypto-Swap als Veräußerung. Veräußerungserlös ist der Marktwert des erhaltenen Tokens zum Tauschzeitpunkt.

📊
Easy Earn

Easy Earn-Erträge klassifiziert

Erträge aus Easy Earn (Flexible Term und Fixed Term) sind bei Zufluss in der Regel als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig. Der Rechner klassifiziert diese Buchungen automatisch.

🏼
Freigrenze

1.000-Euro-Freigrenze Warnung

Die Freigrenze ist kein Freibetrag: bei Überschreitung wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Der Rechner warnt, wenn du dich der Freigrenze näherst.

🌐
Abdeckung

Wallet + CSV kombinieren

Füge optional MetaMask, Phantom und manuelle Adressen zu deinem Bybit-CSV hinzu, um DeFi, On-Chain-Transfers und Aktivität auf mehr als 41 EVM-Netzwerken und Solana abzudecken.

📄
Anlage SO

Bericht für die Steuererklärung

Gewinne und Verluste aus § 23 EStG, Easy Earn-Erträge als sonstige Einkünfte und vollständige Anschaffungskostenhistorie - bereit für deine Anlage SO 2025.

Einmalpreis, kein Abo

Einmal pro Steuerjahr bezahlen.

Bis 50 Ereignisse
€29
51 - 100
€39
501 - 1.000
€59
1.001 - 3.000
€79
3.001 - 5.000
€99
5.001+
€129

Bybit-Transaktionen in Deutschland richtig versteuern

Bybit ist eine weltweit genutzte Krypto-Handelsplattform mit einem großen Anteil europäischer Nutzer. Bybit betreibt bybit.eu für europäische Nutzer; der regulatorische Status unter MiCA ist noch in Entwicklung. Unabhängig davon bleibt die Steuerpflicht für in Deutschland ansässige Nutzer bestehen. Gewinne aus Krypto-Transaktionen sind nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG steuerpflichtig, wenn die Haltefrist von einem Jahr unterschritten wird.

Die häufigsten Fehler beim Versteuern von Bybit-Transaktionen

  1. Unvollständigen Export: Bybit erlaubt maximal 12 Monate pro CSV-Export. Für mehrere Steuerjahre musst du den Export mehrfach durchführen und alle Dateien hochladen. Fehlende Vorjahre führen zu falschen Haltefrist-Berechnungen.
  2. Freigrenze falsch verstehen: Die 1.000-Euro-Grenze ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bei einem Jahresgewinn von 1.001 Euro wird der gesamte Betrag versteuert.
  3. Easy Earn vergessen: Erträge aus Easy Earn (Flexible und Fixed Term) sind bei Zufluss steuerpflichtige Einkünfte. Sie müssen separat erklärt werden.

So exportierst du deinen Bybit-Transaktionsverlauf

  1. In deinem Bybit-Konto zu den Kontoeinstellungen gehen.
  2. Self-Export My Account Data (Eigene Kontodaten exportieren) wählen.
  3. Exporttyp wählen: Transaction Log für den Transaktionsverlauf oder Account Statement für den Kontoauszug.
  4. Zeitraum wählen - Bybit erlaubt maximal 12 Monate pro Export.
  5. Export generieren und CSV-Datei herunterladen.
  6. Für mehrere Jahre den Export wiederholen. Alle CSVs hochladen für vollständige Abdeckung.

Da Bybit keine mehrstufigen globalen Exports anbietet, erfordert eine vollständige Steuerberechnung mehrere separate Exporte für die einzelnen Zeiträume.

Wie Bybit-Transaktionen nach § 23 EStG besteuert werden

Das Finanzamt behandelt Kryptowährungen als "andere Wirtschaftsgüter" gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Der Bundesfinanzhof hat dies mit BFH IX R 3/22 vom 14. Februar 2023 bestätigt. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 enthält die aktuelle Verwaltungsauffassung.

Formel für Verkauf gegen Euro:

Gewinn = Veräußerungspreis - Anschaffungskosten - Werbungskosten

Formel für Tausch (Krypto-zu-Krypto):

Veräußerungserlös = Marktwert des erhaltenen Tokens zum Tauschzeitpunkt
Gewinn = Veräußerungserlös - Anschaffungskosten des abgegebenen Tokens - Werbungskosten
Anschaffungskosten des erhaltenen Tokens = Veräußerungserlös

Kostenbasis-Methode: Das BMF akzeptiert FIFO für dieBestimmung der Haltefrist und die Durchschnittsmethode für dieBewertung der Anschaffungskosten - konsistent pro Wallet oder Börse angewandt.

Haltefrist und 1.000-Euro-Freigrenze

Die 1-Jahres-Haltefrist ist das entscheidende Merkmal der deutschen Krypto-Besteuerung. FIFO bestimmt, welche Einheiten als zuerst veräußert gelten. Jeder Tausch setzt die Haltefrist für den erhaltenen Token neu.

Die 1.000-Euro-Freigrenze gilt für den Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) im Kalenderjahr. Sie ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bei Überschreitung wird der gesamte Gewinn versteuert.

Steuertarif für Krypto-Gewinne in Deutschland

Steuerart Satz
Einkommensteuer (progressiv) 14% bis 45%
Solidaritätszuschlag 5,5% der ESt (ab Freigrenzen)
Kirchensteuer (falls zutreffend) 8% oder 9% der ESt

Krypto-Gewinne werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen versteuert. Kein Sonderflatsatz wie die 25% Abgeltungsteuer (die gilt für § 20 EStG, nicht für § 23 EStG). Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2025: 31. Juli 2026.

Bybit und die KStTG-Meldepflicht

Das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG), verabschiedet am 22. Dezember 2025, setzt die europäische DAC8-Richtlinie in deutsches Recht um. Es verpflichtet Krypto-Anbieter, die in den Anwendungsbereich fallen, ab dem 1. Januar 2026 jährlich Nutzerdaten und Transaktionsaggregate an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden.

Die erste Meldung für das Kalenderjahr 2026 ist bis zum 31. Juli 2027 fällig. Bybit betreibt bybit.eu für europäische Nutzer; der regulatorische Status unter MiCA ist noch in Entwicklung. Ob Bybit direkt in den Anwendungsbereich des KStTG fällt, hängt von der regulatorischen Einordnung ab. Unabhängig davon bleibt die Steuerpflicht für in Deutschland ansässige Nutzer bestehen. Vollständige und korrekte Eigenangaben in der Steuererklärung sind für Nutzer von bybit.eu besonders wichtig.

Bybit Perpetuals und Derivate: § 20 EStG statt § 23 EStG

Bybit ist besonders für Perpetual Contracts und andere Krypto-Derivate bekannt. Bei barausgleichsfähigen (cash-settled) Derivaten gilt nach Auffassung der Finanzverwaltung typischerweise nicht § 23 EStG, sondern § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG (Termingeschäfte). Das hat zwei wichtige Konsequenzen:

Spot-Trades und Krypto-zu-Krypto-Swaps auf Bybit bleiben § 23 EStG-Geschäfte. Die Abgrenzung hängt von der genauen Produktstruktur ab. Bitte konsultiere einen Steuerberater für deine konkrete Situation.

Easy Earn: Steuerpflicht bei Zufluss

Erträge aus Easy Earn (Flexible Term und Fixed Term) sind bei Zufluss als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig. Die Bewertung erfolgt zum EUR-Marktwert im Zeitpunkt des Erhalts.

Die empfangenen Token gelten mit diesem Wert als angeschafft. Die 1-Jahres-Haltefrist läuft ab dem Erhaltszeitpunkt. Bei späterer Veräußerung ist der Gewinn nach § 23 EStG zu berücksichtigen. Bitte wende dich für deine konkrete Situation an einen Steuerberater.

So hilft DYOR.tax

Lade deinen Bybit-CSV hoch und der Rechner verarbeitet automatisch Spot-Trades, Konvertierungen, Easy Earn-Einbuchungen und Gebühren. Die Haltefrist wird per FIFO berechnet, die Anschaffungskosten per Durchschnittsmethode bewertet. Du kannst optional MetaMask, Phantom und manuelle Adressen hinzufügen, um DeFi auf über 41 EVM-Netzwerken und Solana abzudecken.

Weitere Steuerrechner für Deutschland

Binance · Coinbase · Kraken

Auch verfügbar: alle Steuerrechner für Deutschland. Englische Version: Bybit auf Englisch.

Haufig gestellte Fragen

Gehe in deinem Bybit-Konto zu den Kontoeinstellungen und wähle Self-Export My Account Data. Wähle als Exporttyp Transaction Log oder Account Statement. Bybit erlaubt maximal 12 Monate pro Export. Für mehrere Jahre musst du den Export wiederholen. Lade alle CSVs hoch, damit die Haltefrist korrekt berechnet wird.

Jeder Tausch ist ein steuerlich relevanter Veräußerungsvorgang. Der Veräußerungserlös ist der Marktwert des erhaltenen Tokens zum Tauschzeitpunkt. Steuerpflichtig ist der Gewinn jedoch nur, wenn die Haltedauer des abgegebenen Tokens unter einem Jahr liegt. Nach Überschreiten der 1-Jahres-Haltefrist ist der Tausch steuerfrei. Die Haltefrist für den erhaltenen Token beginnt mit dem Tausch neu.

Erträge aus Easy Earn (Flexible Term und Fixed Term) sind bei Zufluss als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig. Der zu versteuernde Wert ist der EUR-Marktwert der empfangenen Token im Erhaltszeitpunkt. Diese Token gelten dann mit diesem Wert als angeschafft. Bitte wende dich für deine Situation an einen Steuerberater.

Hältst du einen Token länger als ein Jahr (gemessen nach FIFO), ist der Gewinn bei Verkauf steuerfrei nach § 23 EStG. Innerhalb eines Jahres ist er steuerpflichtig mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Jeder Tausch auf Bybit setzt die Haltefrist für den erhaltenen Token neu.

Das KStTG verpflichtet Krypto-Anbieter ab 2026, Nutzer- und Transaktionsdaten jährlich an das BZSt zu melden. Die erste Meldung für 2026 ist bis 31. Juli 2027 fällig. Bybit betreibt bybit.eu für europäische Nutzer; der regulatorische Status unter MiCA ist noch in Entwicklung. Unabhängig davon gilt die deutsche Steuerpflicht für alle in Deutschland ansässigen Nutzer. Korrekte Eigenangaben in der Steuererklärung sind entscheidend.

Cash-settled Perpetual Contracts und Futures auf Bybit fallen nach Auffassung der Finanzverwaltung typischerweise unter § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG (Termingeschäfte), nicht unter § 23 EStG. Gewinne unterliegen dem Abgeltungssteuersatz von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag. Die 1-Jahres-Steuerfreiheit des § 23 EStG gilt nicht. Spot-Trades und Krypto-zu-Krypto-Swaps bleiben § 23 EStG-Geschäfte. Bitte konsultiere einen Steuerberater für deine konkrete Situation.

Die Freigrenze ist kein Freibetrag. Liegt der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) im Kalenderjahr bei maximal 1.000 Euro, bleibt er steuerfrei. Ab 1.001 Euro wird der gesamte Betrag versteuert - nicht nur der übersteigende Teil. Verluste aus § 23-Geschäften mindern den Gesamtgewinn.

Ja. Gebühren, die unmittelbar mit einer Veräußerung zusammenhängen, können als Werbungskosten die Anschaffungskosten erhöhen (kaufseitige Gebühren) oder den Veräußerungserlös mindern (verkaufsseitige Gebühren). Halte Gebührenbelege von Bybit für mögliche Nachfragen des Finanzamts bereit.

Die Vorschau ist immer kostenlos. VollständigeBerichte beginnen bei 29 Euro für bis zu 50 steuerpflichtige Ereignisse, bis zu 129 Euro für mehr als 5.000 Ereignisse. Einmalige Zahlung pro Steuerjahr, kein Abo.

Verwandte Rechner