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Polymarket Steuerrechner

Gib deine Polymarket Proxy-Wallet ein, füge optional dein History-CSV hinzu, und erhalte in Minuten eine Vorschau deiner steuerlich relevanten Gewinne und Verluste für die Anlage SO. DYOR.tax wendet Ansatz A an: YES/NO-Token werden als Wirtschaftsgüter nach § 23 EStG behandelt.

Sofortige Vorschau Polymarket Proxy-Wallet Konservativer § 23-Ansatz History-CSV optional Steuerjahre 2024 und 2025
Schritt 1
Land wählen

Wendet die richtigen Steuerregeln für deinen Bericht an.

Schritt 2
Steuerjahr wählen

Erstelle die Vorschau für das Jahr, das du erklären möchtest.

Schritte 3-5

Wallet hinzufügen und Steuervorschau abrufen

Beginne mit deiner Polymarket Proxy-Wallet und füge optional das History-CSV hinzu, um Einzahlungen und Auszahlungen in der Analyse zu ergänzen.

Wallet-zuerst CSV optional Ohne Registrierung
Hauptquelle
Polymarket Proxy-Wallet Pflichtfeld

Polymarket läuft über eine Proxy-Wallet. Füge die 0x-Adresse ein, die in deinem Profil oder den Einstellungen angezeigt wird.

Nur Lesezugriff P&L pro Markt Auflösungsanalyse
Wie finde ich meine Polymarket Proxy-Wallet?

Polymarket verwendet eine Proxy-Wallet für alle Transaktionen:

  1. Gehe zu polymarket.com und melde dich an
  2. Klicke auf dein Profilbild oben rechts
  3. Kopiere die 0x-Adresse unter deinem Benutzernamen
  4. Oder öffne Einstellungen und kopiere die Adresse unter Profil

Diese Trading-Wallet kann sich von der Browser-Wallet unterscheiden, mit der du dich eingeloggt hast.

Einzahlungs- und Auszahlungshistorie ergänzen
Optionale Ergänzung
Polymarket History-CSV hochladen Optional

Der Wallet-Scan erfasst bereits Trades, Positionen, Auflösungen und Einlösungen. Füge das CSV hinzu, wenn du Einzahlungen und Auszahlungen im Bericht haben möchtest.

Polymarket History-CSV hier ablegen
Exportiere die History-Datei aus deinem Portfolio und lege sie hier ab, oder .
Wie exportiere ich mein Polymarket History-CSV?

Trading-Verlauf als CSV exportieren:

  1. Gehe zu polymarket.com und melde dich an
  2. Klicke auf Portfolio → History
  3. Wähle den Datumsfilter für das betreffende Steuerjahr oder exportiere den vollständigen Zeitraum
  4. Klicke auf Export, um das CSV herunterzuladen

Dies ergänzt die Vorschau um Einzahlungen und Auszahlungen. Der Wallet-Scan bleibt die Hauptquelle für Märkte und Auflösungen.

Gib deine Polymarket Proxy-Wallet ein, um fortzufahren. Das History-CSV ist optional.
Ohne Registrierung Nur Lesezugriff Proxy-Wallet CSV optional
Warum Polymarket-Trader in Deutschland DYOR.tax wählen

§ 23 EStG Ansatz für Prediction-Market-Token, FIFO-Haltefrist, Gewinn/Verlust pro Markt

Proxy-Wallet als Hauptquelle, History-CSV zur Anreicherung, Gewinn- und Verlustübersicht je Markt und jeder USDC-Token-Tausch als steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG bewertet.

§ 23 EStG

Konservativer Token-Tausch-Ansatz

DYOR.tax wendet Ansatz A an: jeder USDC → YES/NO-Token-Tausch gilt als Veräußerung nach § 23 EStG, konsistent mit dem BMF-Schreiben vom 6. März 2025 zur steuerlichen Behandlung von Krypto-zu-Krypto-Tauschen.

📊
P&L

Gewinn- und Verlustübersicht je Markt

Jeder Trade, jede Einlösung und jede Auflösung wird pro Markt gruppiert. Gewonnene Märkte (YES → 1 USDC), verlorene (Token → 0, voller Verlust) und vorzeitig geschlossene - alle einzeln ausgewiesen.

📈
FIFO

Haltefristbestimmung per FIFO

FIFO bestimmt, welche Token-Einheiten als veräußert gelten und damit die 1-Jahres-Haltefrist. Die Bewertung der Anschaffungskosten folgt der Durchschnittsmethode nach BMF-Vorgabe.

Freigrenze

1.000 € Freigrenze: ab 1.000 € ist der volle Betrag steuerpflichtig

Die Vorschau zeigt, ob dein Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften (inkl. Polymarket) die 1.000 €-Grenze erreicht oder übersteigt. Ab 1.000 € ist der volle Betrag steuerpflichtig, nicht nur der überschießende Teil.

📐
KStTG / DAC8

Dokumentationshinweis

Polymarket ist kein in Deutschland oder der EU regulierter Anbieter. Meldepflichten nach KStTG können sich indirekt über USDC-Aus- und Einzahlungen auf anderen Plattformen ergeben. Lückenlose Dokumentation empfohlen.

📄
Anlage SO

Steuerbericht für die Erklärung

Gewinne und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG, vollständige Transaktionshistorie je Tausch und Auflösung, und alle Angaben für die Anlage SO der Einkommensteuererklärung.

Einmaliger Preis, kein Abo

Kostenlos für Trader mit wenigen Transaktionen. Einmalige Zahlung pro Steuerjahr.

Bis 15 Ereignisse
KOSTENLOS
16 - 50
€29
51 - 100
€39
501 - 1.000
€59
1.001 - 3.000
€79
3.001 - 5.000
€99
5.001 - 10.000
€129
10.001+
Anfrage

Wie werden Polymarket-Transaktionen in Deutschland besteuert?

Polymarket ist eine Prediction-Market-Plattform, auf der Nutzer tokenisierte Positionen (YES/NO-Token) mit USDC auf der Polygon-Blockchain kaufen und verkaufen. Das deutsche Steuerrecht enthält keine spezifische Regelung für Prognosemärkte. Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, wie die Transaktionen eingeordnet werden.

Ansatz A: Token-Handel / § 23 EStG (konservativ, empfohlen)

Dies ist der Standardansatz für Kryptowährungen nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 bestätigt, dass Krypto-zu-Krypto-Tausche als Veräußerungsgeschäfte gelten. DYOR.tax wendet diesen Ansatz auf Polymarket an:

Ansatz B: Glücksspiel / Wette (unsicher)

Prognosemärkte könnten unter bestimmten Umständen als Wette eingestuft werden. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat gewarnt, dass bestimmte tokenbasierte Prognosemärkte als unerlaubte Sportwetten gewertet werden könnten.

Empfehlung: DYOR.tax wendet Ansatz A an. Dieser ist mechanisch konsistent mit der BMF-Behandlung von Krypto-Tauschen und bietet mehr Rechtssicherheit als ein ungeklärter Wettansatz. Angesichts der KStTG-Meldepflichten ab 2026 empfiehlt sich vollständige Dokumentation aller Transaktionen.

Praktisches Beispiel (Ansatz A)

Ein Nutzer kauft im Januar 2025 YES-Token auf Polymarket. Alle Wertangaben in Euro zum Tauschzeitpunkt-Kurs.

Kauf: ~1.667 YES-Token für 1.000 USDC (Kurs: 0,60 USDC pro YES-Token).
Haltefrist der YES-Token beginnt am Kauftag.

Tausch 1 (Kauf der YES-Token): Veräußerung von 1.000 USDC.

Verkauf nach 3 Monaten: 1.667 YES-Token zu 0,75 USDC je Token → 1.250 USDC Erlös.

Tausch 2 (Verkauf der YES-Token):

Vorgang Gewinn/Verlust
Tausch USDC → YES 0 €
Verkauf YES → USDC +250 €
Summe private Veräußerungsgewinne 250 €
Steuersatz (Beispiel 30 % Grenzsteuersatz) 30 %
Einkommensteuer + Soli (5,5 %) ca. 79 €

Liegt der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften im Steuerjahr unter 1.000 €, greift die Freigrenze: keine Steuer. Ab 1.000 € ist der volle Betrag steuerpflichtig.

Haltefrist bei Polymarket-Token

YES/NO-Token unterliegen der 1-Jahres-Haltefrist wie jeder andere Kryptowert nach § 23 EStG.

KStTG und Polymarket

Polymarket ist kein in der EU regulierter Anbieter und verfügt über keine deutsche Zulassung als Krypto-Dienstleister.

Einkommensteuertarif Deutschland (2025)

Private Veräußerungsgewinne nach § 23 EStG werden mit dem persönlichen Einkommensteuertarif besteuert - nicht mit einem gesonderten Kapitalertragsteuertarif.

Zu versteuerndes Einkommen ESt-Tarif
Bis 12.096 € (Grundfreibetrag 2025) 0 %
Einstiegssatz (progressiv) 14 %
Ab 68.481 € (Spitzensteuersatz) 42 %
Ab 277.826 € (Reichensteuersatz) 45 %
Solidaritätszuschlag (auf ESt) 5,5 %

Gewinne aus Polymarket-Token nach § 23 EStG werden in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung eingetragen. Sie erhöhen das zu versteuernde Einkommen und werden mit dem Grenzsteuersatz des jeweiligen Einkommensbereichs besteuert.

Häufige Fragen

Ansatz A: als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Jeder USDC-Token-Tausch ist ein steuerpflichtiges Ereignis, wenn die Haltefrist unterschritten wurde. Der Gewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuertarif (14-45 %) plus Solidaritätszuschlag besteuert und in der Anlage SO erklärt.

Die steuerliche Einordnung ist nicht abschließend geklärt. DYOR.tax wendet den konservativen Ansatz A an: YES/NO-Token als Wirtschaftsgüter nach § 23 EStG. Die GGL hat gewarnt, dass bestimmte tokenbasierte Prognosemärkte als unerlaubte Sportwetten gewertet werden könnten. Wer Ansatz B (Wette) erwägen möchte, sollte einen Steuerberater hinzuziehen.

Ja. YES/NO-Token unterliegen der üblichen 1-Jahres-Haltefrist für andere Wirtschaftsgüter nach § 23 EStG. Werden die Token länger als 1 Jahr gehalten und dann veräußert, ist der Gewinn steuerfrei. Jeder Kauf setzt die Haltefrist für die neu erworbenen Token neu.

Ja, wenn Ansatz A angewendet wird. Die Freigrenze gilt für den gesamten jährlichen Gewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften zusammen (Kryptowährungen, Edelmetalle, sonstige Wirtschaftsgüter). Sie ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Liegt der Gesamtgewinn ab 1.000 €, ist der volle Betrag steuerpflichtig, nicht nur der überschießende Teil.

DYOR.tax scannt deine Polymarket Proxy-Wallet, identifiziert alle Tauschvorgänge (USDC ↔ YES/NO-Token), berechnet Anschaffungskosten und Veräußerungserlöse nach FIFO (Haltefristbestimmung) und Durchschnittsmethode (Bewertung), und erstellt eine vollständige Übersicht für die Anlage SO.

Ja. Verluste aus Polymarket-Token nach § 23 EStG können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. BTC-Verkäufe, ETH-Tausche) im selben Steuerjahr verrechnet werden. Verluste nach § 23 EStG sind jedoch nicht mit anderen Einkunftsarten wie Arbeitslohn oder Kapitalerträgen verrechenbar.

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