Revolut Krypto und die Anlage SO: Käufe, Verkäufe und DAC8-Meldepflicht in Deutschland
Revolut ist eine der meistgenutzten Finanz-Apps in Deutschland. Die Krypto-Funktionen erlauben Kauf, Verkauf und seit einiger Zeit auch Überweisungen auf externe Wallets. Revolut hat eine Banklizenz der Lietuvos bankas (Litauen) für Bankdienste. Krypto-Dienste werden jedoch über Revolut Digital Assets Europe Ltd (RDAEL), eine in Zypern ansässige und von der CySEC regulierte Tochtergesellschaft, erbracht.
So exportierst du deinen Revolut Krypto-Verlauf
Revolut ermöglicht den Export des Transaktionsverlaufs über die App und die Weboberfläche:
App:
- Öffne die Revolut App und tippe unten auf Krypto.
- Tippe oben rechts auf die drei Punkte (Mehr).
- Wähle Dokumente und dann den Transaktionsexport.
- Wähle das vollständige Steuerjahr als Zeitraum und exportiere als CSV.
Web:
- Melde dich unter app.revolut.com an.
- Öffne dein Kryptokonto und wähle Transaktionsverlauf.
- Exportiere den Verlauf als CSV für den gewünschten Zeitraum.
Für eine korrekte FIFO-Berechnung solltest du auch Verlaufsdaten aus Vorjahren einbeziehen, sofern du Positionen vor dem Steuerjahr erworben hast.
Revolut Krypto: was ist steuerlich zu beachten?
Der Kauf und Verkauf von Kryptowährungen über Revolut unterliegt denselben steuerlichen Regeln wie auf jeder anderen Börse. Das Finanzamt behandelt Kryptowährungen als sonstige Wirtschaftsgüter (BFH IX R 3/22, 14. Februar 2023). Für Revolut-Nutzer entstehen folgende steuerpflichtige Ereignisse:
- Kauf von Kryptowährungen mit EUR über Revolut: kein Steuerereignis. Begründet den FIFO-Anschaffungskostensatz.
- Verkauf zu EUR: privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG) wenn Haltefrist <= 1 Jahr.
- Krypto-zu-Krypto-Tausch: steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft, Haltefrist des neuen Tokens beginnt neu.
- Überweisung zu eigener Wallet: kein Steuerereignis. Anschaffungsdatum und Anschaffungskosten bleiben unverändert.
- Round-up-Käufe und automatische Kauffunktionen: jeder automatische Zukauf begründet ein neues Anschaffungsereignis mit dem jeweiligen EUR-Wert.
Revolut hat in der Vergangenheit keine Krypto-Überweisungen auf externe Wallets unterstützt. Diese Funktion ist inzwischen verfügbar. Die Übertragung selbst ist steuerfrei, der Anschaffungszeitpunkt und die Anschaffungskosten bleiben unverändert.
Revolut Krypto und das DAC8-Rahmenwerk
Das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG), am 22. Dezember 2025 verabschiedet, setzt die EU-Richtlinie DAC8 in deutsches Recht um. Es verpflichtet EU-ansässige Kryptodienstleister, Nutzerdaten und Transaktionszusammenfassungen an die Steuerbehörde ihres Sitzlandes zu melden.
Revolut Krypto-Dienste werden über Revolut Digital Assets Europe Ltd (RDAEL) erbracht, eine von der CySEC regulierte Einheit mit Sitz in Zypern. Als EU-regulierter CASP (Crypto Asset Service Provider) fällt RDAEL unter das DAC8-Rahmenwerk. RDAEL meldet Nutzerdaten an die zuständige zypriotische Behörde; diese Daten können im Rahmen des automatischen EU-Informationsaustauschs an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt werden. Das erste Datenjahr ist 2026, die erste Übermittlung ist für 2027 vorgesehen.
Das bedeutet: Das Bundeszentralamt für Steuern kann 2027 für in Deutschland ansässige Nutzer entsprechende Informationen aus dem Jahr 2026 erhalten. Eine vollständige und korrekte Steuererklärung ist daher besonders wichtig.
Haltefrist und Freigrenze
1-Jahres-Haltefrist (§ 23 EStG): Kryptowährungen, die länger als ein Jahr gehalten werden, sind bei Veräußerung für private Anleger steuerfrei. FIFO bestimmt, welche Einheiten zuerst als veräußert gelten. Round-up-Käufe und automatische Käufe starten jeweils eine eigene Haltefrist.
1.000 € Freigrenze: Freigrenze (nicht Freibetrag) für Gesamtgewinne aus § 23-Geschäften pro Jahr. Bis 999 €: steuerfrei. Ab 1.000 €: gesamter Betrag steuerpflichtig. § 23-Verluste sind nur gegen § 23-Gewinne verrechenbar.
Steuertarif für Krypto-Gewinne in Deutschland
Steuerpflichtige § 23-Gewinne unterliegen dem persönlichen Einkommensteuertarif:
| Einkommensbereich | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| Bis 11.784 € (Grundfreibetrag 2025) | 0% |
| 11.785 € - 66.760 € | 14% - 42% (progressiv) |
| 66.761 € - 277.825 € | 42% |
| Ab 277.826 € | 45% |
| Solidaritätszuschlag | 5,5% auf die Einkommensteuer |
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