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Krypto-Steuerrechner Crypto.com

Exportiere deinen Crypto.com App- oder Exchange-Verlauf, lade die CSV hoch und erhalte eine Vorschau deiner steuerpflichtigen Transaktionen nach § 23 EStG - einschließlich Visa-Karten-Ausgaben und Crypto Earn.

Sofortige Vorschau Keine Registrierung FIFO + Durchschnitt (BMF) Visa-Karte erfasst Steuerjahre 2024 und 2025
Schritt 1
Land wählen

Wende die richtigen Steuerregeln von Anfang an an.

Schritt 2
Steuerjahr wählen

Vorschau für das Jahr, das du erklären möchtest.

Schritte 3-5

Crypto.com-Daten hochladen und Abdeckung vervollständigen

App und Exchange haben separate Exporte. Lade jeden Export einzeln hoch. Danach kannst du optional MetaMask oder Phantom verbinden.

App + Exchange separat Wallet optional Keine Registrierung
Hauptpfad
Crypto.com CSV hochladen Obligatorisch

Crypto.com hat eine App und eine Exchange mit getrennten Exportfunktionen. Lade zuerst einen der Exporte hoch.

Crypto.com CSV hier ablegen
Exportiere den App- oder Exchange-Verlauf und ziehe die Datei hierher, oder .

Crypto.com hat eine App und eine Exchange. Beide haben separate Exporte:

  1. Crypto.com App: Öffne app.crypto.com, gehe zu Konten, tippe auf das Export-Symbol (oben rechts). Wähle den gewünschten Zeitraum (max. 365 Tage pro Datei, max. 65.000 Datensätze). Für ein vollständiges Jahr lade ggf. mehrere Dateien hoch.
  2. Crypto.com Exchange: Gehe zu exchange.crypto.com, dann Konto > Handelsverlauf > CSV exportieren. Wallet-Transaktionen und Earn-Verlauf sind separate Abschnitte.
  3. Lade jede Datei einzeln hoch.

Für einen vollständigen FIFO-Verlauf lade alle Jahre seit dem ersten Kauf hoch.

Wallet- und Exchange-Daten kombinieren
Optionale Wallet-Abdeckung
MetaMask, Phantom oder manuelle Adressen

Verbinde deine Wallet für einen schnelleren Import oder gib EVM-, Solana- und BTC-Adressen manuell ein.

Nur lesend. Importiert EVM-Wallets schneller.
Nur lesend. Importiert Solana-Wallets schneller.
oder Wallet-Adresse manuell einfügen
Wallet-Adresse einfügen
41+ EVM-Netzwerke Phantom + SPL-Verlauf 8.000+ DeFi-Protokolle Max. 5 Wallets
Lade zuerst dein Crypto.com CSV hoch. Danach kannst du optional MetaMask, Phantom oder Adressen ergänzen.
Keine Registrierung FIFO + Durchschnitt (BMF) Nur lesend Visa-Karte erfasst
Warum Crypto.com-Nutzer in Deutschland DYOR.tax verwenden

App, Exchange und Visa-Karte: alle Crypto.com-Produkte in einer Steuervorschau

Crypto.com hat eine App und eine Exchange mit getrennten Exportformaten. Der Steuerrechner verarbeitet beide, erfasst Kartenzahlungen als Veräußerung und berechnet Earn-Erträge nach § 22 Nr. 3 EStG.

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FIFO + Durchschnitt

BMF-konforme Kostenbasis

FIFO für die Haltedauerermittlung und Durchschnittsmethode für die Bewertung, konsistent über alle Produkte hinweg. Der Rechner wendet den BMF-Hybrid automatisch auf App-, Exchange- und Earn-Transaktionen an.

💳
Visa-Karte

Krypto-Ausgaben als Veräußerung

Jede Zahlung mit der Crypto.com Visa-Karte gilt als Veräußerung nach § 23 EStG. Der Rechner erfasst den EUR-Wert zum Zahlungszeitpunkt und berechnet Gewinn oder Verlust gegenüber dem Anschaffungspreis.

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App + Exchange

Zwei getrennte Exporte nötig

Crypto.com App und Exchange haben separate CSV-Exporte. Lade beide hoch. Der Rechner erkennt das Format automatisch und verarbeitet App-Transaktionen und Exchange-Trades gemeinsam.

🌐
Abdeckung

Wallet + CSV kombinieren

Kombiniere MetaMask, Phantom und manuelle Adressen mit deinen Crypto.com-Exporten für DeFi, On-Chain-Transfers und mehr als 41 EVM-Netzwerke sowie Solana.

📄
Anlage SO

Bericht für die Steuererklärung

Veräußerungsgewinne nach FIFO, Crypto-Earn-Erträge nach § 22 Nr. 3 EStG, Kartenzahlungen und CRO-Cashback - alles für die Anlage SO aufbereitet.

📐
KStTG

Crypto.com und die Meldepflicht

Crypto.com hält eine MiCA-Lizenz aus Malta. Als Anbieter im EWR ist Crypto.com voraussichtlich von der KStTG-Meldepflicht erfasst. Erste Datenmeldung ans BZSt: 31. Juli 2027.

Einmalpreis, kein Abo

Einmalige Zahlung pro Steuerjahr.

Bis 50 Ereignisse
€29
51 - 100
€39
501 - 1.000
€59
1.001 - 3.000
€79
3.001 - 5.000
€99
5.001+
€129

Crypto.com-Steuern in Deutschland: Das Wichtigste

Crypto.com bietet eine App, eine Exchange und eine Visa-Karte. Crypto.com hält eine MiCA-Lizenz aus Malta und erbringt Dienstleistungen für Nutzer im EWR über diese Struktur. Die Pflicht zur korrekten Erklärung in der Einkommensteuererklärung liegt ausschließlich bei dir. Einzahlungen und Auszahlungen zu eigenen Wallets sind keine Veräußerungen nach § 23 EStG.

Die drei häufigsten Fehler bei der Crypto.com-Steuer

  1. App und Exchange verwechseln. Crypto.com App und Crypto.com Exchange sind zwei getrennte Produkte mit eigenen Exportformaten. Ein vollständiges Steuerbild erfordert beide Exporte. Wer nur die App exportiert, fehlt Exchange-Trades und umgekehrt.
  2. Visa-Karten-Ausgaben nicht als Veräußerung erfassen. Jede Zahlung mit der Crypto.com Visa-Karte, bei der Kryptowährungen ausgegeben werden, ist eine Veräußerung nach § 23 EStG. Diese Transaktionen tauchen in vielen Steuertools nicht automatisch auf und müssen separat aus dem Kartenverlauf importiert werden.
  3. Crypto Earn als steuerfreien Zinsertrag behandeln. Erträge aus Crypto Earn sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und im Zeitpunkt des Zuflusses steuerpflichtig. Sie erhöhen außerdem die Berechnungsgrundlage für spätere Veräußerungen.

Wie du deinen Crypto.com-Verlauf exportierst

Crypto.com hat eine App und eine Exchange mit getrennten Exportfunktionen:

  1. Crypto.com App: Öffne app.crypto.com, gehe zu Konten und tippe auf das Export-Symbol oben rechts. Wähle den Zeitraum (max. 365 Tage pro Datei, max. 65.000 Datensätze). Für ein vollständiges Jahr lade ggf. mehrere Dateien hoch.
  2. Crypto.com Exchange: Gehe zu exchange.crypto.com, dann Konto > Handelsverlauf > CSV exportieren. Wallet-Transaktionen und Earn-Verlauf sind separate Abschnitte.
  3. Lade jede Datei einzeln hoch.

Crypto.com Visa-Karte und Steuern

Die Crypto.com Visa-Karte erlaubt das Bezahlen mit Kryptowährungen im Alltag. Steuerlich ist jede solche Zahlung eine Veräußerung nach § 23 EStG:

Das Finanzamt wertet Kartenzahlungen als Abgabe von Kryptowährungen gegen eine Gegenleistung. Es gelten die gleichen Grundsätze wie bei einem Verkauf gegen Fiat.

So werden Crypto.com-Transaktionen in Deutschland besteuert

Der BFH hat mit Urteil IX R 3/22 vom 14. Februar 2023 bestätigt, dass Kryptowährungen Wirtschaftsgüter im Sinne des § 23 EStG sind.

Haltefrist: Mehr als ein Jahr Haltedauer seit Anschaffung bedeutet Steuerfreiheit. Bei höchstens einem Jahr Haltedauer ist der Gewinn steuerpflichtig.

Grundformel:

Gewinn = Veräußerungspreis - Anschaffungskosten - Werbungskosten

Für Krypto-zu-Krypto-Tausch gilt: Veräußerungserlös = Marktwert des erhaltenen Tokens zum Tauschzeitpunkt. Die neue Haltefrist beginnt ab dem Tauschzeitpunkt.

Crypto Earn und Staking

Erträge aus Crypto Earn (Flexible Term und Fixed Term) und aus Staking von CRO sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Sie werden im Zeitpunkt des Zuflusses zum EUR-Marktwert am Empfangstag als steuerpflichtig erfasst.

Veräußerst du die erhaltenen Token zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt die 1-Jahres-Haltefrist nach § 23 EStG erst ab dem Eingang dieser Token. Die 10-Jahres-Verlängerung gilt nach Auffassung des BMF nicht für typische Currency- oder Payment-Token.

Crypto.com und KStTG

Crypto.com hält eine MiCA-Lizenz aus Malta. Als Anbieter im EWR ist Crypto.com voraussichtlich vom Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) erfasst, das die DAC8-Richtlinie in deutsches Recht umsetzt.

Was gemeldet wird: Identitätsdaten (Name, Adresse, Steueridentifikationsnummer), aggregierte Transaktionsdaten pro Kryptowert (Käufe und Verkäufe gegen Fiat, Tausch gegen andere Kryptowährungen, Überweisungen an externe Adressen).

Die erstmalige Meldung betrifft das Datenjahr 2026 und ist bis zum 31. Juli 2027 ans Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Unabhängig davon gilt deine persönliche Erklärungspflicht gegenüber dem Finanzamt bereits jetzt.

Steuertarif in Deutschland (ca. 2025)

Steuerpflichtiger Gewinn Steuersatz
Bis Grundfreibetrag (ca. 12.096 €) 0%
Darüber bis ca. 68.000 € 14-42% (progressiv)
Ca. 68.000 € bis 277.826 € 42%
Über 277.826 € (Spitzensteuersatz) 45%
Solidaritätszuschlag 5,5%

Näherungswerte für 2025. Die genauen Steuergrenzen für dein Steuerjahr findest du beim Bundeszentralamt für Steuern oder deinem Steuerberater.

So funktioniert DYOR.tax

Lade deine Crypto.com-CSV-Exporte hoch (App und Exchange jeweils einzeln). Der Rechner erkennt das Format automatisch, verarbeitet alle Dateien gemeinsam und wendet FIFO + Durchschnittsmethode (BMF-Hybrid) an. Visa-Karten-Transaktionen werden als Veräußerung erfasst. Die kostenlose Vorschau zeigt die wichtigsten Kennzahlen. Der vollständige Bericht enthält alle Einzeltransaktionen für die Anlage SO.

Weitere Steuerrechner für Deutschland

Binance · Coinbase · Kraken · Bybit · OKX · Bitstamp · Gate.io

Häufige Fragen

Crypto.com hat eine App und eine Exchange mit separaten Exporten. App: Öffne app.crypto.com, gehe zu Konten und tippe auf das Export-Symbol oben rechts. Wähle den Zeitraum (max. 365 Tage, max. 65.000 Datensätze pro Datei). Exchange: Gehe zu exchange.crypto.com, dann Konto > Handelsverlauf > CSV exportieren. Wallet-Transaktionen und Earn-Verlauf sind separate Abschnitte. Lade jede Datei einzeln hoch. Für einen vollständigen FIFO-Verlauf lade alle Jahre seit dem ersten Kauf hoch.

Ja. Jede Kartenzahlung mit Kryptowährung gilt als Veräußerung nach § 23 EStG. Gewinn = Differenz zwischen EUR-Wert beim Bezahlen und dem Anschaffungspreis der ausgegebenen Krypto. War die Kryptowährung weniger als ein Jahr in deinem Besitz, ist ein etwaiger Gewinn steuerpflichtig. Die CRO-Cashback-Prämien sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG.

Erträge aus Crypto Earn (Flexible Term und Fixed Term) sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Sie sind im Zeitpunkt des Zuflusses steuerpflichtig und werden zum EUR-Marktwert am Empfangstag bewertet. Wenn du die erhaltenen Token später veräußerst, beginnt die 1-Jahres-Haltefrist nach § 23 EStG erst ab dem Eingang dieser Token.

Crypto.com hält eine MiCA-Lizenz aus Malta und ist als Anbieter im EWR voraussichtlich von der KStTG-Meldepflicht erfasst. Die erstmalige Datenmeldung ans Bundeszentralamt für Steuern ist für den 31. Juli 2027 vorgesehen und betrifft Transaktionsdaten aus dem Jahr 2026. Unabhängig davon gilt deine persönliche Erklärungspflicht gegenüber dem Finanzamt bereits jetzt.

Die 1.000 € Freigrenze nach § 23 EStG ist keine Freistellungssumme. Liegen deine Gesamtgewinne aus allen privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr unter 1.000 €, sind sie steuerfrei. Übersteigen sie 1.000 €, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Überschuss. Gewinne aus Krypto-Transaktionen mit mehr als einem Jahr Haltedauer zählen nicht zu den steuerpflichtigen § 23-Gewinnen.

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